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Eingaben für Grundsteuer werden von der Software abgelehnt

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    #16
    Hallo Charlie24, bei mir sind es aber tatsächlich 21160/100000 (ich lasse mal Punkt oder Komma weg) also Hunderttausendstel-Anteile.Ich komme bei mir keinen Schritt weiter bei 3 Wohnungen wo ich die Grundsteuer machen möchte immer dieselbe Fehlermeldung. Es interessiert dieses "tolle" Programm hier auch nicht, ob ich Komma oder Punkt eintrage, bei den Miteigentums-Anteilen also auch wenn ich Kommastellen verschiebe (wäre ja mathematisch möglich, wenn der Quotient gleich bleibt). Im Prinzip erscheinen immer dieselben nicht gemachten Fehler, z.B. auch, dass das Flurstück fehlt oder die Grundstücksfläche falsch sei - ich bin selber auch Architekt, d.h. ich kenne mich auch mit den Begrifflichkeit bestens aus, da Vieles in ähnlicher Form auch bei Bauanträgen angehen wird. Und keinerlei Sinnverständnis habe ich auch für diese zweite Zeile 11 ??? Was hat das mit 1.Schlüssel oder 2.Schlüssel auf sich, wenn man in der Erfassung unter 3 Hauptfeststellung angeben hat und unter 4 bebautes Grundstück ? Wo ist da ein sinnvoller Bezug? ... egal was ich anstelle, es bleibt bei mindestens 2 und immer denselben Fehlern bei den einzelnen Erfassungen der 3 Wohnungen (auf verschieden Grundstücken)
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      #17
      Bevor ich mich mit deinen Fehlermeldungen näher befasse, die Auswahl erste Fläche (Schlüsselwert 1) ist zwingend, sonst funktioniert die Verknüpfung

      zu Zeile 4 des Anlage Grundstück nicht, was in jedem Fall mit einer Fehlermeldung quittiert wird.

      Nachtrag: Deine Fehlermeldung betrifft diesen Fehler
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Und wie heute tagsüber schon mal erwähnt, wenn ich falsch 1 und 1 in Zeile 11 eintrage prüft die Software mit dem Ergebnis RICHTIG, ich könnte also versenden ??? Alles nicht plausibel

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          #19
          Auch das hier wird als FEHLER markiert, obwohl es exakt die Zahlen aus dem FA-Schreiben sind zur Grundstücksgröße und Bodenrichtwert ???
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            #20
            Auch das hier wird als FEHLER markiert,
            Das ist der Bezug zu den Flurstücken im Hauptvordruck nicht korrekt hergestellt. Letzte Zeile 11 Kennzahl 19. Da muss eine Zuordnung erfolgen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Und mal als Beispiel zu einer Eigentums-Wohnung in einem Zweifamilienhaus. Das Haus steht auf Flurstück xxx und eine dazu gehörige Garage auf separatem Grundstück auf Flurstück yyy. Was gibt man denn da in dieser ominösen Zeile 11 ein? Zweite Fläche: Schlüsselwert 2?

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                #22
                Du musst beide Flurstücke im Hauptvordruck erfassen. Die Anteile an der wirtschaftlichen Einheit wären jeweils 1 und 1, falls

                es sich nicht um Wohneigentum handeln würde. Bei Wohneigentum muss aber der jeweilige Miteigentumsanteil eingetragen werden.

                Zweite Fläche: (Schlüsselwert: 2) ist für die Garage richtig. Die anteiligen m² für die Anlage Grundstück musst du selbst ausrechnen..

                Das Ergebnis ist auf volle m² abzurunden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  Guten Morgen Charlie24! Genau das habe ich ja gemacht, beide Grundstücke sind korrekt erfasst, auf dem einen ist die Wohnbebauung wo eine EIGENTUMSWOHNUNG in einem Zweifamilien-Haus ist, die Eigentumsanteile sind 54/100 (also 54%). Kann man aber nicht eingeben, wird mit Fehler bewertet. auf dem zweiten separaten Grundstück steht die Garage, die glaube ich keine Rolle spielt bei der Erfassung, wobei ich hier bei dem 21m² großen Nichtwohn-Grundstück den Begriff Garage gewählt habe und hier Brutto 18m² (Garage 3 x 6 m). Und von meiner Logik her, darf dann die Garage auch nicht auf dem ersten Wohnbau-Grundstück erscheinen, da sie ja dort auch nicht steht. Das Bild sollte es erklären...
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                    #24
                    So, hier die Einträge in der Erfassungs-Maske. Wo da etwas falsch sein soll, erschließt sich mir nicht
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                      #25
                      Und welche Definition man hier nehmen soll bei Grundstücksart ist ebenso verwirrend, weil bei Zweifamilienhaus (was es faktisch ist) steht, das wäre kein Wohneigentum. Natürlich ist es aber notariell besiegeltes Wohneigentum plus Sonder-bzw. Teileigentum z.B. für den Garten usw. Ist m.e. auch "Blödsinn" dass bei einem Zweifamilenhaus mit getrennten Wohneinheiten steht, dies wäre kein Wohneigentum

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                        #26
                        Und immer wieder wechsen auch die möglichen Fehler. Zur Zeit bei meinem konkreten Beispiel das hier auf dem Screenshot, und hier sind KEINE Fehler, die ich zu korrigieren wüßte. Es spielt hier auch keine Rolle ob ich bei ART DES GRUNDSTÜCKS nun Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum anklicke, es wird beides mit Fehler belegt
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                          #27
                          Und was soll bei dem NICHTWOHNGRUNDSTÜCK ZUM SACHWERT die erste Frage zur Lageplan-Nummer? Woher soll diese Nummer kommen? Es gibt eine Flurstücksnummer?
                          Dann kommt ein möglicher Fehler bei der Wohnung. Ich gebe ein 1 unter Anzahl der Wohnungen über 100m² und dort 112m² als Fläche, wird auch als mögliche Fehlerquelle identifiziert.

                          So, jetzt hab ich glaube ich erst mal genug hier geschrieben und hochgeladen.

                          Es geht ja im Grunde bei keiner Erfassung der 3 Immobilien fehlerlos, immer dieselben Macken. Das kann ja auch nicht sein. Für mich muss da irgendwo ein Software-Fehler sein...

                          Ich bin gespannt, ob sich das Mysterium hier lösen lässt. Bei meiner FA-Hotline zur Grundsteuer kommt man nicht durch, was mir bei der Geschichte, wo ich mit sicherheit nicht der Einzige bin, klar ist.

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                            #28
                            Und wenn Ehegatten angegen werden die notariell die Hälfte der ETW besitzen ist es doch auch richtig die Miteigentumsanteile zu halbieren. Beispielrechnung: 54/100 ist unsere ETW, Meine Frau demnach 27/100 und dasselbe bei mir, so hab ich das eingetragen

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                              #29
                              Der Kardinalfehler ist für mich, dass man Fehler suchen muss oder angezeigt bekommt, die definitiv auszuschließen sind - also keine Fehler sind. Da hätte man das Versenden einfach mal trotzdem ermöglich sollen und etwaige Fehler im Nachgang korrigieren sollen.

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                                #30
                                Oder so etwas hier...

                                Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

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