Habe Grundstück mit einem einfamilienhaus.gehört mir beides alleine.uberschrieben von meinem Vater vor 12 Jahren bekommen.was trage ich bei zeile 11 bitte ein?
			
		
	Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Grundsteuer RLP – Gemarkung beziehungsweise Flurstück – Werte in Zeile 11
				
					Einklappen
				
			
		
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 Bei einem Einfamilienhaus sind Zähler und Nenner für Zeile 11 jeweils 1. Und wenn es mir allein gehört, ist 1 und 1 auch für Zeile 51 zutreffend.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Liebes Forum, folgende Fehler für das ausfüllen der Grundsteuer 2022 habe ich bekommen: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.Folgende Daten habe ich laut Kaufvertrag eingegeben. Angaben zu Grund und Boden 15.017 und in Anlage GW1 Zeile 11 :Fläche 15.017 qm, Zeile 12 Zähler 125 Nenner; 10.000 in Anlage GW3, und in GW1 Hauptfeststellung , bebautes Grundstück.
 Meine Wohnfläche hat 66 qm².
 Was habe ich falsch gemacht?
 Gruß Kalle5919
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 Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Möglicherweise hast du den m²-Wert für die Zeile 4 der Anlage Grundstück falsch ermittelt. Hier ein Beispiel:Warum ist die Fläche falsch
 
 Tabelle_TG.JPGFreundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.“
 
 Ich verzweifle bei meiner Grundsteuererklärung... Bei mir kommt die oben angezeigte Fehlermeldung! Vielleich kann mir jemand Weiterhelfen...
 P.S. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus + Grundstück,welches mir und meiner Schwester gehört. Es befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern
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 Diese Galerie hat 4 BilderZuletzt geändert von urbi1976; 30.07.2022, 20:59.
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 In Zeile 11 von GW1 sind Zähler und Nenner nicht angegeben, so funktioniert das nicht. Das sind Pflichtfelder !
 
 Wenn beide Flurstücke vollständig zu dem Einfamilienhaus gehören, muss jeweils 1 und 1 rein.
 
 Bei identischem Bodenrichtwert muss alles über erste Fläche geschlüsselt werden, in Zeile 4 GW2 ist die m²-Summe einzutragenFreundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIn Zeile 11 von GW1 sind Zähler und Nenner nicht angegeben, so funktioniert das nicht. Das sind Pflichtfelder !
 
 Wenn beide Flurstücke vollständig zu dem Einfamilienhaus gehören, muss jeweils 1 und 1 rein.
 
 Bei identischem Bodenrichtwert muss alles über erste Fläche geschlüsselt werden, in Zeile 4 GW2 ist die m²-Summe einzutragen
 
 Ich habe das am Wochenende bei einer Wohnung ausprobiert, und technisch funktionierte das. Ich habe das dann auch übermittelt. Als ich mir danach dann den Erfassungsreport angeschaut habe, fiel mir aber auf, dass jetzt nirgends im Datensatz mehr mein tatsächlicher Miteigentumsanteil (in meinem Fall 160,0000 / 1000 ) vorkommt. Das ist doch dann aber falsch und würde zu einem viel zu hohen Grundsteueranteil bei mir führen!
 
 Sobald ich aber versuche, den Zähler-/Nennerwert aus meiner mitgelieferten Ausfüllhilfe einzutragen, geht es mir wie allen anderen: Das System meldet sich mit der Fehlermeldung
 
 Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.“
 
 Das passiert, egal wie viel ich versuche, mit Rundungen zu improvisieren.
 
 
 
 Ich habe das auch an die Elster-Hotline gemeldet - nebst Anhang , Reaktion bislang keine.
 
 Habe die restlichen Wohnungen erstmal auf Eis gelegt.
 
 
 Gibt's eigentlich bei Elster auch so etwas wie eine Bug- und Versionsliste? Seriöse Softwarefirmen haben so etwas ja in der Regel.
 
 
 
 
 
 
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 Das kann ich mir zwar jetzt nicht vorstellen, aber wenn die berechneten m² in Zeile 4 der Anlage Grundstück stimmen und übermittelt wurden,dass jetzt nirgends im Datensatz mehr mein tatsächlicher Miteigentumsanteil (in meinem Fall 160,0000 / 1000 ) vorkommt. Das ist doch dann aber falsch und würde zu einem viel zu hohen Grundsteueranteil bei mir führen!
 
 stimmt die Bemessungsgrundlage ja trotzdem.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Hatte dasselbe Problem mit Wohnungen, deren Grundstücke wechselnde Bodenrichtwerte hatten. Nachdem ich auch Tipps aus anderen Threads vergeblich versucht hatte, hat mir die Exceltabelle von Charlie24 den richtigen Hinweis gegeben.Zitat von urbi1976 Beitrag anzeigenDie Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.“
 
 Ich verzweifle bei meiner Grundsteuererklärung... Bei mir kommt die oben angezeigte Fehlermeldung! Vielleich kann mir jemand Weiterhelfen...
 P.S. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus + Grundstück,welches mir und meiner Schwester gehört. Es befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern
 
 Vorab aber der übliche Disclaimer: Beispiel erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit und funktionierte nur bei einer Grundsteuerklärung in Rheinland-Pfalz.
 
 Was auf Glatteis führte:
 In Rheinland-Pfalz bekommt man für jede Wohnung eine Ausfüllhilfe mitgeliefert, die dem arglosen Bürger, der auf seine Behörden vertraut (also so wie ich einer bin ) suggeriert, er müsste nur die Werte in die Felder eintragen, die die Ausfüllhilfe zeigt. Genau das ist aber das Problem, sobald die Wohnung auf einem Grundstück steht, das Anteile mit unterschiedlichen Bodenrichtwerten hat!
 Und die Falle ist da, wo man in GW2 in Maske 4 die Fläche des Grundstücks eintragen muss. In meiner Ausfüllhilfe steht da für jeden Bodenrichtwert ein eigener Flächenanteil, aber das ist der vom Gesamtgrundstück und nicht (!) der eigene Anteil daran. Das heißt dann aber, man muss sich für jede Zeile, die man in GW2 tatsächlich einträgt, erst mit dem Taschenrechner den Quadratmeterwert ausrechnen, der sich bei GW1 in der Maske 3 ( Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens ) aus dem Quotienten von Feld 11 ( Zähler / Nenner ) ergibt. In GW2 muss man dann so runden, dass die jeweiligen Summen der Quadratmeter multipliziert mit dem Zähler/Nenner-Faktor die Gesamtfläche aus GW1 ergibt! Darauf muss man erstmal kommen!
 Komme mir jetzt aber bitte keiner damit, dass das ja da oder da erklärt sein soll! Ich hatte mir gestern und vorgestern verschiedene „Trainingsvideos“ in Elster angesehen und nirgends war das so erklärt – kein Wunder, ist ja auch ziemlich kompliziert. Und ob das dann auch wirklich bei den Finanzämtern zur korrekten Berechnung meiner neuen Grundsteuer führt, das glaube ich auch erst, wenn ich den Bescheid sehe.
 
 Bei mir hat das jedenfalls bei 2 Objekten zum Bestehen der Plausiprüfung geführt – abschicken tue ich es aber erst morgen zur Arbeitszeit.
 
 PS:
 
 Ich höre beim Gedanken an den Sonntagskaffee schon die älteren Semester unter den Hausbesitzern sagen: „Früher als es noch kein Internet gab, war alles viel besser“. ☹
 
 
 
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 Die Formulare für Mecklenburg-Vorpommern sind mit denen für Rheinland-Pfalz identisch (andere Bundesländer)P.S. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus + Grundstück,welches mir und meiner Schwester gehört. Es befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern
 
 Bei einem Einfamilienhaus ist in GW1 in Zeile 11 als Zähler und Nenner jeweils 1 einzutragen und bei gleichem Bodenrichtwert für
 
 das gesamte Flurstück in Zeile 11 unten (Feld 19) auf erste Fläche zu schlüsselnFreundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Danke für die HilfeZitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIn Zeile 11 von GW1 sind Zähler und Nenner nicht angegeben, so funktioniert das nicht. Das sind Pflichtfelder !
 
 Wenn beide Flurstücke vollständig zu dem Einfamilienhaus gehören, muss jeweils 1 und 1 rein.
 
 Bei identischem Bodenrichtwert muss alles über erste Fläche geschlüsselt werden, in Zeile 4 GW2 ist die m²-Summe einzutragen
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 Wenn Ihnen das Haus alleine gehört 100%Zitat von Zetti Beitrag anzeigenBrauche Hilfe , gemarkung beziehungsweise flurstück zeile 11. Habe Grundstück mit einem einfamilienhaus.gehört mir beides alleine.uberschrieben von meinem Vater vor 12 Jahren bekommen.was trage ich bei zeile 11 bitte ein?
 Dann ist es einfach.
 ZEILE 11
 Nr.17 Zähler -> 1
 Nr.18 Nenner -> 1
 
 Mein Problem ist, was kommt da rein wenn mir Ein Grundstück mit Haus zu 50% gehört? Sprich 1/2 und meiner Frau die anderen 50% =1/2
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