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Grundsteuer BW - 2 Häuser auf einem Flurstück

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    Grundsteuer BW - 2 Häuser auf einem Flurstück

    Hallo zusammen,

    beim heutigen Versuch mal schnell auch noch die Grundsteuererklärung für meine Mutter zu erledigen, bin ich auf einen Sachverhalt gestoßen, zu dem ich hier gerne Unterstützung suchen würde.

    Sachverhalt:

    - Meine Mutter besitzt ein Grundstück mit 2 Häusern (1x Elternhaus + 1x "Neubau" in den 90ern)
    - Stand heute erhält sie separate Grundsteuerbescheide für die beiden Objekte
    - Im Grundbuch werden die beiden Objekte allerdings unter EINEM Flurstück mit ca. 1000m² geführt
    - Eine Aufteilung der Fläche nach den beiden Objekten findet sich dort nicht

    Daher ist mir aktuell ziemlich schleierhaft, wie ich die Elster-Eingaben - speziell zur Fläche - für die beiden Objekte jeweils erfassen soll.

    Da mein Vater leider verstorben ist, können wir nicht mehr nachvollziehen, warum das damals so gelöst wurde.

    Danke schon mal für jeden Tipp!

    Viele Grüße
    Andreas


    #2
    Du müsstest die Einheitswertbescheide finden. Aus denen sollte erkennbar sein, wie das zerlegt ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die hatte ich mir vorhin bereits mal angeschaut. In Bezug auf die Fläche konnte ich da allerdings leider nur die jeweilige Wohnfläche erkennen (in dem ersten Teil der Berechnung: Wohnfläche x Euro x 12), nicht aber den Anteil am Grundstück/Flurstück. Oder finde ich das noch an anderer Stelle? Danke Dir!

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        #4
        Oder finde ich das noch an anderer Stelle?
        Das kann ich dir nicht wirklich sagen. Ich habe nur Einheitswertbescheide, die ein ganzes Flurstück umfassen. Da findet man keine Angaben zu Flächen,

        Wenn man aus den übrigen Daten nichts ableiten kann, wird dir nur ein Anruf bei der Bewertungsstelle helfen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Top, danke für den Tipp, Dann versuche ich mal dort mein Glück.

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            #6
            Falls noch jemand anderes davon betroffen ist, kurz zur Info:

            Mein FA hat den Sachverhalt zur Klärung an die zuständige Oberfinanzdirektion (BW) weitergegeben.

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              #7
              Mein FA hat den Sachverhalt zur Klärung an die zuständige Oberfinanzdirektion (BW) weitergegeben.
              Ich habe hier in einem anderen Fall vorgeschlagen, bei annähernd gleich großen Häusern einfach hälftig aufzuteilen, also in Zeile 11

              als Zähler und Nenner 1 und 2 zu verwenden und in Zeile 30 des Hauptvordrucks unter Ergänzende Angaben auf die jeweils

              andere Erklärung zu verweisen, mit der Bitte, zu prüfen, ob die Einheiten zusammengelegt werden können..
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Agro79 Beitrag anzeigen
                Falls noch jemand anderes davon betroffen ist, kurz zur Info:

                Mein FA hat den Sachverhalt zur Klärung an die zuständige Oberfinanzdirektion (BW) weitergegeben.
                Hallo,

                gibt es hier schon etwas Neues?

                Ich stehe vor dem gleichen Problem.
                Mir liegen Einheitswertbescheide vor, mit Beträgen, allerdings keine Angabe von QM.

                Vielen Dank
                Gruss Thomas

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,
                  Ich habe so ein ähnliches Problem. Ein Einfamilienhaus wurde vor Jahren in zwei Wohnungseigentum aufgeteilt. Die Grundstücksfläche beträgt 532 m². Eigentümer von
                  den zwei Wohnungen ist die selbe Person. Es liegen auch zwei alte Einheitswertbescheide vor. Also muss ich zwei Erklärungen abgeben.
                  Geb ich dann bei Grundstückfläche nur die Hälfte an? 266 m².

                  komme aus rlp
                  Zuletzt geändert von Tennis; 31.08.2022, 09:53.

                  Kommentar


                    #10
                    Also ich verstehe das so: Das Elternhaus stand zuerst da und dafür fiel Grundsteuer an. Dann wurde der Neubau erstellt und es wurde auch dafür Grundsteuer berechnet. Dann müsste ja die Grundsteuer für das Elternhaus reduziert worden sein, richtig. Wenn nicht, habt ihr wahrscheinlich seit dem Neubau zuviel Grundsteuern bezahlt. Die Aufteilung der Grundstücksflächen ergibt sich aus dem "Bescheid über den Einheitswert" vom Finanzamt. Wenn diese nicht mehr vorliegen, dann musst du sie neu beim Finanzamt anfordern.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11
                      Ein Einfamilienhaus wurde vor Jahren in zwei Wohnungseigentum aufgeteilt.
                      Ich wusste bisher gar nicht, dass man ein Haus mit nur einer Wohnung in Wohnungseigentum aufteilen kann.

                      Wohnungseigentum muss jeweils für sich bewertet werden, das ist richtig. Die Miteigentumsanteile der jeweiligen ETW

                      ergeben sich aus dem Teilungsplan, das kann jeweils 1/2 sein, zwingend ist das nicht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Zitat von Agro79 Beitrag anzeigen
                        Die hatte ich mir vorhin bereits mal angeschaut. In Bezug auf die Fläche konnte ich da allerdings leider nur die jeweilige Wohnfläche erkennen (in dem ersten Teil der Berechnung: Wohnfläche x Euro x 12), nicht aber den Anteil am Grundstück/Flurstück. Oder finde ich das noch an anderer Stelle? Danke Dir!
                        Du hast wahrscheinlich nur den "Bescheid über den Grundsteuermessbetrag" gelesen, aber du must die Werte dem "Bescheid über den Einheitswert" entnehmen. Beide Beischeide sehen sich ähnlich und können auf den ersten Blick leicht verwechselt werden.
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                          #13
                          ... aber du must die Werte dem "Bescheid über den Einheitswert" entnehmen.
                          Ich wäre mir nicht sicher, dass dort etwas zu den Anteilen am Flurstück steht. Es gibt einen Teilungsplan und natürlich auch einen Grundbucheintrag.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Zitat von Tennis Beitrag anzeigen
                            Ein Einfamilienhaus wurde vor Jahren in zwei Wohnungseigentum aufgeteilt.
                            komme aus rlp
                            Die Antwort von Charlie24 bezieht sich auf den Beitrag von Tennis, bitte nicht verwechseln! Bei dem ursprünglichen Beitrag von Agro79 geht es nicht Wohneinheiten, sondern um 2 Häuser auf einem Grundstück. ;-)
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                              #15
                              ... sondern um 2 Häuser auf einem Grundstück. ;-)
                              Auch da wird man in den Einheitswertbescheiden vermutlich nichts zu einer Flächenaufteilung finden.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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