[QUOTE=Charlie24;n398649]
Ich wusste bisher gar nicht, dass man ein Haus mit nur einer Wohnung in Wohnungseigentum aufteilen kann.
Das Einfamilienhaus wurde per Notarvertrag in zwei Wohnungseinheiten aufgeteilt. Eine Wohnung wird selbstgenutzt und die andere wohnt die Mutter mit lebenslangem Wohnrecht.
Beide Wohneinheiten gehören mir und ich habe zwei alte Einheitswertbescheide vorliegen. Die Grundstückfläche beträgt 532 m² gesamt.
Nochmals die Frage, ob ich die Grundstückfläche dann jeweils zur Hälfte in den Grundsteuerbescheiden aufteilen müsste?
Ich find das sehr schlecht erklärt bzw. gar nicht in den Anmerkungen zur Grundsteuererklärung.
Vielen Dank für Eure Bemühungen.
LG
Ich wusste bisher gar nicht, dass man ein Haus mit nur einer Wohnung in Wohnungseigentum aufteilen kann.
Das Einfamilienhaus wurde per Notarvertrag in zwei Wohnungseinheiten aufgeteilt. Eine Wohnung wird selbstgenutzt und die andere wohnt die Mutter mit lebenslangem Wohnrecht.
Beide Wohneinheiten gehören mir und ich habe zwei alte Einheitswertbescheide vorliegen. Die Grundstückfläche beträgt 532 m² gesamt.
Nochmals die Frage, ob ich die Grundstückfläche dann jeweils zur Hälfte in den Grundsteuerbescheiden aufteilen müsste?
Ich find das sehr schlecht erklärt bzw. gar nicht in den Anmerkungen zur Grundsteuererklärung.
Vielen Dank für Eure Bemühungen.
LG
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