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Grundsteuer BW - 2 Häuser auf einem Flurstück

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    #16
    [QUOTE=Charlie24;n398649]
    Ich wusste bisher gar nicht, dass man ein Haus mit nur einer Wohnung in Wohnungseigentum aufteilen kann.


    Das Einfamilienhaus wurde per Notarvertrag in zwei Wohnungseinheiten aufgeteilt. Eine Wohnung wird selbstgenutzt und die andere wohnt die Mutter mit lebenslangem Wohnrecht.

    Beide Wohneinheiten gehören mir und ich habe zwei alte Einheitswertbescheide vorliegen. Die Grundstückfläche beträgt 532 m² gesamt.

    Nochmals die Frage, ob ich die Grundstückfläche dann jeweils zur Hälfte in den Grundsteuerbescheiden aufteilen müsste?

    Ich find das sehr schlecht erklärt bzw. gar nicht in den Anmerkungen zur Grundsteuererklärung.

    Vielen Dank für Eure Bemühungen.

    LG

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      #17
      Das Einfamilienhaus wurde per Notarvertrag in zwei Wohnungseinheiten aufgeteilt.
      Dort sollte doch dann auch stehen, mit welchem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an den Wohnungen jeweils verbunden ist.

      Wenn nicht, dann bleibt ja nur die hälftige Aufteilung des Flurstücks.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Wie bereits paar Posts vorher erwähnt, habe ich den gleichen Fall, dass sich auf einem Grundstück 2 Häuser befinden. Ein Mehrfamilienhaus und ein Einfamilienhaus. Ich habe nun bezüglich der Thematik das Kontaktformular der Finanzämter Baden-Württemberg benutzt. Ich hoffe ich bekomme darauf eine Antwort.
        Für mich stellt sich nun die Frage. Kann ich Grundstücksfläche auf die Häuser aufteilen wie ich will? Wie steht die QM der Wohnfläche zur Grundstücksfläche?
        Oder: Wenn das Mehrfamilienhaus 300QM Wohnfläche hat und das andere Haus 100QM. Hat dann das Mehrfamilienhaus 3/4 Anteile und das Einfamilienhaus 1/4 Anteile vom Grundstück?

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          #19
          Kann ich Grundstücksfläche auf die Häuser aufteilen wie ich will?
          In Baden-Württemberg stellt sich für mich vorrangig die Frage, ob außer bei Wohnungseigentum überhaupt noch aufgeteilt werden muss ?

          Vielleicht kannst du die Antwort des Finanzamts bei Gelegenheit hier veröffentlichen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Dort sollte doch dann auch stehen, mit welchem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an den Wohnungen jeweils verbunden ist.

            Wenn nicht, dann bleibt ja nur die hälftige Aufteilung des Flurstücks.
            Guten morgen,

            einmal drüber schlafen ist immer gut. Ich hatte in Zeile 11 als Zähler/Nenner 1/2 (also ein halb eingetragen) mit dem gesamten Grundstück.

            In der Anlage zum Grundstück Punkt/Zeile 4 auch das gesamte Grundstück von 532m², was anscheinend falsch war.

            Das habe ich heute morgen nach nochmaligem lesen auf 266m² (also die Hälfte geändert) und jetzt müßte das so richtig sein.

            Die Prüfung ergab keine Fehler mehr und vor allen Dingen ich denke jetzt ist es korrekt.

            Vielen Dank an Alle und bis zur nächsten Frage

            lg

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              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              In Baden-Württemberg stellt sich für mich vorrangig die Frage, ob außer bei Wohnungseigentum überhaupt noch aufgeteilt werden muss ?

              Vielleicht kannst du die Antwort des Finanzamts bei Gelegenheit hier veröffentlichen.
              Hallo zusammen,
              ich habe schon eine Antwort vom Finanzamt Baden-Württemberg bekommen und die lautet:

              [...] da es sich um ein Flurst-Nr. handelt, wurden die Grundstücke zusammengelegt. Sie erhalten in den nächsten Tagen neue Bescheide. [...]

              Gruss Thomas

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