... mir gehört jedoch nur ein Teil (genau die hälfte) "Nenner 1" vom ganzen also "Zähler 2".
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer Eingabe von Gemarkung, Zähler und Nenner wird nicht akzeptiert
Einklappen
X
-
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
- Likes 1
-
Zitat von geadix Beitrag anzeigenHallo zusammen, ich verzweifle hier an dem Punkt 11. Bei der Gemarkung weiß ich nicht was ich angeben soll bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner". Ich besitze 1/6 von einer Gemeinschaftsfläche. Was muss ich a eingeben?
Bei den Formularen für die Länder, die das Bundesmodell, kommt die Gemarkung in Zeile 9, sowie Flurnummer und Zähler/Nenner des Flrustücks in Zeile 10. Das sind alles Daten, die dir mitgeteilt worden sein sollten oder die du nachschlagen kannst (und je nach Einzelfall können Flurnummer und Nenner hier auch leer sein).
Komplett etwas anderes ist Zähler und Nenner in Zeile 11. Wenn dir ein Sechstel gehört, ist bei deinem Anteil des Flurstücks offensichtlich der Zähler 1 und der Nenner 6.
Kommentar
-
Zitat von multi Beitrag anzeigen
Von welchem Bundesland redest du?
Bei den Formularen für die Länder, die das Bundesmodell, kommt die Gemarkung in Zeile 9, sowie Flurnummer und Zähler/Nenner des Flrustücks in Zeile 10. Das sind alles Daten, die dir mitgeteilt worden sein sollten oder die du nachschlagen kannst (und je nach Einzelfall können Flurnummer und Nenner hier auch leer sein).
Komplett etwas anderes ist Zähler und Nenner in Zeile 11. Wenn dir ein Sechstel gehört, ist bei deinem Anteil des Flurstücks offensichtlich der Zähler 1 und der Nenner 6.
Kommentar
-
Zitat von geadix Beitrag anzeigen
Also ich komme aus NRW
Kommentar
-
Muss ich diesen unbebauten Teilbereich gesondert abgeben bzw. überhaupt angeben?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNein, nicht gesondert, der gehört anteilig zur wirtschaftlichen Einheit und muss auch so erklärt werden.
Das, auf dem das eigene Haus steht, zu 1/1, und das gemeinschaftliche Flurstück zu 1/6.
Kommentar
-
Es kommt bei mir zu einem Fehler:
Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein unbebautes beziehungsweise ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt. Bitte fügen Sie der Erklärung die Anlage Grundstück hinzu und füllen Sie die erforderlichen Angaben auf der Anlage Grundstück aus.
Kommentar
-
Du musst die Anlage GW2 - Grundstück hinzufügen.
Das Hinzufügen von Anlagen ist am Beispiel der ESt Erklärung hier beschrieben:
https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
Kommentar
-
Zitat von multi Beitrag anzeigen
Sprich, es werden zwei Flurstücke als eine wirtschaftliche Einheit erklärt:
Das, auf dem das eigene Haus steht, zu 1/1, und das gemeinschaftliche Flurstück zu 1/6.
Die Summe der unter dem Reiter "Eigentum und Lage" angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der unter dem Reiter "Grundstück" angegebenen Flächen des Grund und Bodens.
Es handelt sich bei dem gemeinschaftliche Flurstück um 81qm und es ist ein Rechenfehler. Was soll ich da Angeben? Grundbuch sagt 1/6 der Fläche, muss ich evtl. eine alternative Angabe zu dem Bruch angeben?
Kommentar
-
Wie man die Daten erfassen und die m²-Anteile berechnen muss, wird hier anhand von Tabellenbeispielen beschrieben:
https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttembergFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar