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Grundsteuererklärung - Zähler und Nenner unklar

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    #16
    Dann noch die 90 qm Wohnfläche unter Wohnfläche eintragen und bei Garagen 1 angeben.

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      #17
      Sorry Ihr Lieben, ich verzweifele gerade an dem Online-Formular: Gemarkung bezw. FLURSTÜCK.
      Unter Fläche habe ich den Mieteigentumsanteil eingegeben ( bei uns: 3473qm ).
      Unter 11 wird gefragt, zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner.
      Wird dort Unter Zähler 1 und unter Nenner 2 eingetragen?

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        #18
        Sorry nicht richtig!! Miteigentumsanteil: 35235/100000

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          #19
          Habe den Fehler gefunden, Sorry!
          Nun bin ich bei Angaben zu Eigentümer.
          Was muss ich dort ankreuzen?
          Meine Ehefrau und ich sind zu je 50 Prozent an der Eigentumswohnung beteiligt.
          Wir haben drei Häuser auf dem Grundstück mit jeweils 10 Eigentümern je Haus.

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            #20
            Meine Ehefrau und ich sind zu je 50 Prozent an der Eigentumswohnung beteiligt.
            Dann müsst ihr in Zeile 51 als Zähler jeweils 1 und als Nenner jeweils 2 eintragen.

            Wie viele Eigentumswohnungen auf dem Grundstück stehen, interessiert nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Und bei Eigentumsverhältnis?

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                #22
                Und bei Eigentumsverhältnis?
                Die Auswahl Ehegatten / Lebenspartner ist eigentlich nicht zu übersehen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Danke!!!!!!!

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                    #24
                    So endlich, habe fast alles geschafft.
                    Trotzdem kommt folgende Fehlermeldung:
                    Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein unbebautes bzw. ein bebauten Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt.

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                      #25
                      Ich habe eingegeben, Hauptfeststellung und bebauten Grundstück

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                        #26
                        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                        Diese Galerie hat 1 Bilder

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                          #27
                          Möglicherweise hast du die Anlage Grundstück überhaupt noch nicht beigefügt ? Ohne die geht es nicht, das sieht man doch aus meiner Tabelle.

                          https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #28
                            Oh man Charlie 24, mittlerweile glaube ich wirklich, dass ich zu blöd dafür bin, Du hast Recht, die Anlage GW 2 habe ich noch nicht bearbeitet.
                            Danke für Deine Hilfe und Deine Zeit!

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                              #29
                              Schon wieder ich :-(, was trage ich denn bei Angaben zu Wohn-und Nutzfläche ein?
                              Nur unsere Wohnungen, alle Wohnungen im Haus oder alle Wohnungen in unseren Häusern?

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                                #30
                                Nur unsere Wohnungen
                                Nur die Wohnfläche der Wohnung, die deiner Frau und dir gehört. Falls das mehr als eine Wohnung sein sollte, musst du auch mehr als eine Erklärung einreichen
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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