Dann noch die 90 qm Wohnfläche unter Wohnfläche eintragen und bei Garagen 1 angeben.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuererklärung - Zähler und Nenner unklar
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Sorry Ihr Lieben, ich verzweifele gerade an dem Online-Formular: Gemarkung bezw. FLURSTÜCK.
Unter Fläche habe ich den Mieteigentumsanteil eingegeben ( bei uns: 3473qm ).
Unter 11 wird gefragt, zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner.
Wird dort Unter Zähler 1 und unter Nenner 2 eingetragen?
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Meine Ehefrau und ich sind zu je 50 Prozent an der Eigentumswohnung beteiligt.
Wie viele Eigentumswohnungen auf dem Grundstück stehen, interessiert nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Und bei Eigentumsverhältnis?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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So endlich, habe fast alles geschafft.
Trotzdem kommt folgende Fehlermeldung:
Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein unbebautes bzw. ein bebauten Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt.
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Möglicherweise hast du die Anlage Grundstück überhaupt noch nicht beigefügt ? Ohne die geht es nicht, das sieht man doch aus meiner Tabelle.
https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Nur unsere WohnungenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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