Hallo Mona,
unter der Voraussetzung, dass das Flurstück insgesamt 222 m² hat:
Das nimmt ELSTER vermutlich deshalb nicht an, weil es wie in der Fehlermeldung angegeben nicht zur Angabe auf der Anlage Grundstück passt.
Gesamtfläche des Flurstücks: 222 m²
Anteil daran (zur wirtschaftlichen Einheit gehörend): Zähler: 125
Anteil daran (zur wirtschaftlichen Einheit gehörend): Nenner: 1000
Gesamtfläche 222m² * Anteil daran 125 / 1000 = 27,75 m² ; abgerundet 27 m² für die Angabe auf der Anlage Grundstück.
Gruß
Sepp
unter der Voraussetzung, dass das Flurstück insgesamt 222 m² hat:
Bei "Gemarkung bzw. Flurstück" nimmt Elster bei der Gesamtfläche des Flurstücks in qm nicht die im Kaufvertrag angegebenen 222 qm an bzw. auch nicht die "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner"
Gesamtfläche des Flurstücks: 222 m²
Anteil daran (zur wirtschaftlichen Einheit gehörend): Zähler: 125
Anteil daran (zur wirtschaftlichen Einheit gehörend): Nenner: 1000
Gesamtfläche 222m² * Anteil daran 125 / 1000 = 27,75 m² ; abgerundet 27 m² für die Angabe auf der Anlage Grundstück.
Gruß
Sepp
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