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Grundsteuer - Flurstück Nenner 0 wird nicht akzeptiert.

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    #16
    Zitat von Steuergeplagter Beitrag anzeigen
    Eigentlich müsste doch einfach zu erklären sein, was in 11 einzutragen wäre: Einfamilienhaus auf einem Grundstück, sonst nichts, keinerlei Sonderheiten. Flurzähler "123", Nenner "000", 567 qm.
    Wenn euch das ganze Zeug komplett selbst gehört, 1/1. Gibt es sogar ein Erklärvideo von NRW zu.

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      #17
      Falls das Grundstück komplett Euch gehört, sollte unten bei Zähler und Nenner jeweils eine 1 eingetragen werden. Euch gehört also 1/1, also alles.

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        #18
        Wie oft denn noch ? Es geht um die Angaben in Zeile 11, Felder 17 und 18 und nicht um die Flurstücksnummer !

        Bei einem Einfamilienhaus müssen Zähler und Nenner in Zeile 11 jeweils 1 sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Zitat von multi Beitrag anzeigen

          Die Meldung bezieht sich auf Zeile 11, Kz 18. Der Nenner dort hat mit dem Nenner des Flurstücks, der in Zeile 10, Kz.15 nichts zu tun. Tausendfach erklärt.

          Dass in Zeile 11, Kz 18, wo es wirklich um den Nenner eines numerischen Verhältnisses geht, Null nicht zulässig ist, sollte jedem klar sein.
          Mir Dummerchen war das absolut nicht klar und meinen Nachbarn, die da auch nicht weiter kamen, auch nicht. Die Formularerklärung half auch nicht. Tausendfache Erklärungen habe ich auf meine Frage bis hierher nicht gelesen - genau genommen: Gar keine. Auch nicht, dass es in 17 und 18 um ein numerisches Verhältnis geht. Steht leider nicht dabei. Sondern falsch als Beispiel: "Als Anteil ist "333/10.000" einzutragen." Das wird aber nicht akzeptiert, sondern nur 0,033. Woanders steht "0 mit vierstelligem Nachkomma" - da dürfte dann "1" nicht akzeptiert werden. Wird aber.

          Aber ab #16 hilfreiche Hinweise. Dafür (!!!) Danke. Der Hilfstext zu 11 könnte dann lauten "Hier ist der Anteil der Zuordnung zwischen 0,0001 bis 1 einzutragen". Lautet er aber nicht.

          Nach Klärung dieses Stolpersteines war das Ganze in wenigen Minuten erledigt.
          Zuletzt geändert von Steuergeplagter; 05.08.2022, 15:59.

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            #20
            Zitat von Steuergeplagter Beitrag anzeigen

            Mir Dummerchen war das absolut nicht klar und meinen Nachbarn, die da auch nicht weiter kamen, auch nicht. Die Formularerklärung half auch nicht. Tausendfache Erklärungen habe ich auf meine Frage bis hierher nicht gelesen - genau genommen: Gar keine. Auch nicht, dass es in 17 und 18 um ein numerisches Verhältnis geht. Steht leider nicht dabei. Sondern falsch als Beispiel: "Als Anteil ist "333/10.000" einzutragen." Das wird aber nicht akzeptiert, sondern nur 0,033. Woanders steht "0 mit vierstelligem Nachkomma" - da dürfte dann "1" nicht akzeptiert werden
            Es ist richtig, dass die Anleitungen recht spärlich sind oder waren, und sich dieses Forum viel Wissen selbst erarbeiten musste. Die Behauptung, hier würde nicht erklärt, was mit Zähler und Nenner in Zeile 11 für die Länder des Bundesmodells bedeutet, ist aber schlicht falsch, es dürfte eine der meist beantworteten Fragen der letzten Wochen sein. Nicht ohne Grund gibt es einen Sticky zu Grundsteuer nach Bundesmodell und BW, wo die unterschiedliche Bedeutung der Brüche an den verschiedenen Stellen erklärt wird.

            Inzwischen gibt es aber in allen Bundesländern, die ich mir angeschaut habe, Klickanleitungen und Erklärvideos, u.a. in NRW, dort sogar eins speziell zu der fraglichen Seite im Formular, wo ausdrücklich gesagt wird, dass beim EFH da 1/1 hin kommt.

            Die Behauptung, dass 333/10000 nicht einzugeben sei, verweise ich ins Reich der Phantasie.

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              #21
              Die Behauptung, dass 333/10000 nicht einzugeben sei, verweise ich ins Reich der Phantasie.
              Ich erhielt halt eine Fehlermeldung.

              Du hast es nicht verstanden: "Hier" heißt meine Frage, mein Faden. Nach einigem Anlauf hat es ja bestens geklappt.

              Es darf schlichtweg nicht sein, dass man sich erst ein Forum ergooglen muss, dieses dann stundenlang studieren( wie in allen Foren bringt die Suche nichts; natürlich habe ich es probiert), dass ein dümmlicher Computerchat keine Frage versteht (aber sich für "das nette Gespräch" bedankt) und dass die Entwickler dieses Formulars sich offensichtlich nicht in Leute hinein denken können/wollen/Konnten, welche mit der Begrifflichkeit der Steuern nicht vertraut sind, aber trotzdem geschafft haben, sich eine Hütte auf ihr Grundstück zu stellen.

              Nichts gegen dieses Forum, da kam ja von einigen Usern doch die Erhellung, was meine Frage war. Von dir ja auch. Es freuen sich etwa 1/2 Dutzend weiterer, denen ich damit über die Klippe helfen konnte.

              Ich phantasiere auch nicht, sondern gebe das wieder, was das Formular mir an den Kopf wirft. z. B. alles rot markiert ohne zu sagen, dass der Fehler nur in 11 liegt.
              Zuletzt geändert von Steuergeplagter; 05.08.2022, 18:16.

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                #22
                ... alles rot markiert ohne zu sagen, dass der Fehler nur in 11 liegt.
                Wobei es hier im Forum zu der Thematik ebenfalls einen als wichtig eingestuften Betrag gibt: https://forum.elster.de/anwenderforu...druck-sind-rot
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Ja, das erklärt einiges zu dem hundmiserabel gemachten Formular. Über die intensiv genutzte Suche bin ich nicht darauf gestoßen. Aber für mich beruhigend, dass ich nicht der einzige Vollidiot bin, der daran rumbohrt.

                  Das darf aber für eine Anwendung, welche für den hier angesprochenen Nutzerkreis gedacht ist, einfach nicht notwendig sein. Aber die Schimpfe richtet sich nicht gegen euch. Gegen wen, weiß ich nicht.

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                    #24
                    Aber die Schimpfe richtet sich nicht gegen euch.
                    Es würde auch nichts helfen, seinen Frust im Forum abzulassen. Hier sind nur Anwender unterwegs, die die Webformulare selbst erst am 01.07.2022

                    gesehen haben. Auch wir haben ein paar Tage gebraucht, bis wir die Abhängigkeiten innerhalb der Webformulare vollständig durchschaut hatten.

                    Die Suchfunktion der Forensoftware ist schlecht, das ist mir bekannt. Ich suche deshalb bei Google und finde darüber auch die Beiträge hier.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #25
                      Jau, dann können wir das hier abschließen.

                      Dank an alle, welche mir auf die Sprünge geholfen haben.

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