Zitat von Steuergeplagter
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer - Flurstück Nenner 0 wird nicht akzeptiert.
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Wie oft denn noch ? Es geht um die Angaben in Zeile 11, Felder 17 und 18 und nicht um die Flurstücksnummer !
Bei einem Einfamilienhaus müssen Zähler und Nenner in Zeile 11 jeweils 1 sein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von multi Beitrag anzeigen
Die Meldung bezieht sich auf Zeile 11, Kz 18. Der Nenner dort hat mit dem Nenner des Flurstücks, der in Zeile 10, Kz.15 nichts zu tun. Tausendfach erklärt.
Dass in Zeile 11, Kz 18, wo es wirklich um den Nenner eines numerischen Verhältnisses geht, Null nicht zulässig ist, sollte jedem klar sein.
Aber ab #16 hilfreiche Hinweise. Dafür (!!!) Danke. Der Hilfstext zu 11 könnte dann lauten "Hier ist der Anteil der Zuordnung zwischen 0,0001 bis 1 einzutragen". Lautet er aber nicht.
Nach Klärung dieses Stolpersteines war das Ganze in wenigen Minuten erledigt.Zuletzt geändert von Steuergeplagter; 05.08.2022, 16:59.
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Zitat von Steuergeplagter Beitrag anzeigen
Mir Dummerchen war das absolut nicht klar und meinen Nachbarn, die da auch nicht weiter kamen, auch nicht. Die Formularerklärung half auch nicht. Tausendfache Erklärungen habe ich auf meine Frage bis hierher nicht gelesen - genau genommen: Gar keine. Auch nicht, dass es in 17 und 18 um ein numerisches Verhältnis geht. Steht leider nicht dabei. Sondern falsch als Beispiel: "Als Anteil ist "333/10.000" einzutragen." Das wird aber nicht akzeptiert, sondern nur 0,033. Woanders steht "0 mit vierstelligem Nachkomma" - da dürfte dann "1" nicht akzeptiert werden
Inzwischen gibt es aber in allen Bundesländern, die ich mir angeschaut habe, Klickanleitungen und Erklärvideos, u.a. in NRW, dort sogar eins speziell zu der fraglichen Seite im Formular, wo ausdrücklich gesagt wird, dass beim EFH da 1/1 hin kommt.
Die Behauptung, dass 333/10000 nicht einzugeben sei, verweise ich ins Reich der Phantasie.
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Die Behauptung, dass 333/10000 nicht einzugeben sei, verweise ich ins Reich der Phantasie.
Du hast es nicht verstanden: "Hier" heißt meine Frage, mein Faden. Nach einigem Anlauf hat es ja bestens geklappt.
Es darf schlichtweg nicht sein, dass man sich erst ein Forum ergooglen muss, dieses dann stundenlang studieren( wie in allen Foren bringt die Suche nichts; natürlich habe ich es probiert), dass ein dümmlicher Computerchat keine Frage versteht (aber sich für "das nette Gespräch" bedankt) und dass die Entwickler dieses Formulars sich offensichtlich nicht in Leute hinein denken können/wollen/Konnten, welche mit der Begrifflichkeit der Steuern nicht vertraut sind, aber trotzdem geschafft haben, sich eine Hütte auf ihr Grundstück zu stellen.
Nichts gegen dieses Forum, da kam ja von einigen Usern doch die Erhellung, was meine Frage war. Von dir ja auch. Es freuen sich etwa 1/2 Dutzend weiterer, denen ich damit über die Klippe helfen konnte.
Ich phantasiere auch nicht, sondern gebe das wieder, was das Formular mir an den Kopf wirft. z. B. alles rot markiert ohne zu sagen, dass der Fehler nur in 11 liegt.Zuletzt geändert von Steuergeplagter; 05.08.2022, 19:16.
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... alles rot markiert ohne zu sagen, dass der Fehler nur in 11 liegt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ja, das erklärt einiges zu dem hundmiserabel gemachten Formular. Über die intensiv genutzte Suche bin ich nicht darauf gestoßen. Aber für mich beruhigend, dass ich nicht der einzige Vollidiot bin, der daran rumbohrt.
Das darf aber für eine Anwendung, welche für den hier angesprochenen Nutzerkreis gedacht ist, einfach nicht notwendig sein. Aber die Schimpfe richtet sich nicht gegen euch. Gegen wen, weiß ich nicht.
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Aber die Schimpfe richtet sich nicht gegen euch.
gesehen haben. Auch wir haben ein paar Tage gebraucht, bis wir die Abhängigkeiten innerhalb der Webformulare vollständig durchschaut hatten.
Die Suchfunktion der Forensoftware ist schlecht, das ist mir bekannt. Ich suche deshalb bei Google und finde darüber auch die Beiträge hier.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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