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Grundsteuer Bayern - ehemalige Hofstelle

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    Grundsteuer Bayern - ehemalige Hofstelle

    Hallo,
    trotz langem Suchen in den Infotexten zur Grundsteuererklärung, finde ich leider keine Antwort, wie ich eine ehemalige Landwirtschaft in der Grundsteuererklärung angeben muss, damit ich mir nicht versehentlich eine hohe Steuerschuld auflade. Wie muss der ehemalige Stall und Stadel eingetragen werden, die abbruchreif sind und nur als Lager von alten Gegenständen der vorherigen Eigentümer genutzt werden? Es gibt noch ein bewohntes Wohnhaus und verpachtete Felder. Die konnte ich alle in den Formularen eintragen.
    Das einzige, was ich finde, ist der Hinweis wie Garagen oder Gartenhäuschen einzutragen sind. Aber der Stall/Stadel wird weder als Garage noch als Gartenhaus genutzt. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand mitteilen kann, wie und wo das einzutragen ist.
    Danke und viele Grüße
    Karin

    #2
    Es gibt noch ein bewohntes Wohnhaus und verpachtete Felder. Die konnte ich alle in den Formularen eintragen.
    Wenn dir verpachtete Felder gehören, darfst du du die Hofflächen und die Wirtschaftsgebäude der Landwirtschaft zuordnen

    und in GW3 als Hofstelle erklären. Das erlaubt dir Art. 9 Abs. 1 des Bayer. Grundsteuergesetzes: https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      super, danke für die schnelle Antwort.
      Ich habe noch ein paar Fragen hierzu (die verpachteten Felder gehören mir): Was zählt zu Hofflächen? Nur die verpachteten Felder oder auch das Grundstück, auf dem das Wohnhaus und die Wirtschaftsgebäude stehen? Muss ich bei diesem Grundstück noch die Grundstücksfläche für das Wohnhaus herausrechnen, da ich dies in einer separaten Erklärung "bebaute Grundstücke" eingetragen habe. Was bedeutet GW3? Ich nehme an, dass ich bei "Nutzung" in der Anlage Landwirtschaft die Auswahl "Hofstelle" auswählen muss? Danke nochmals im voraus für die Antworten.
      Viele Grüße
      Karin

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        #4
        Muss ich bei diesem Grundstück noch die Grundstücksfläche für das Wohnhaus herausrechnen
        Du musst den Umgriff des Wohnteils selbst ermitteln, das ist richtig. Dazu gehören nicht nur die mit dem Haus überbauten Flächen,

        sondern auch Rasen- und Gartenflächen oder Flächen von PKW-Garagen samt Zufahrten, also die Flächen, die man nach der Verkehrsauffassung

        typischerweise dem Wohnen zuordnet, der Rest bleibt für die Hofstelle übrig. Die ermittelten m² nimmst du als Zähler für die Zeile 6 der Anlage

        Grundstück, die Gesamtfläche des Flurstücks, auf dem der Hof steht, dann in Zeile 6 als Nenner,

        Was bedeutet GW3?
        Gemeint ist die Anlage Land- und Forstwirtschaft. Ich kann mir diese länderspezifischen Abkürzungen nicht merken.

        Dort erfasst du deine Äcker einzeln als landwirtschaftliche Nutzung und auch das Flurstück des Hofes mit seiner amtlichen Fläche.

        Bei den Nutzungen wählst du dort Hofstelle aus und gibst die m² an, die nach Abzug der Flächen für das Wohngrundstück noch übrig sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Perfekt, vielen, vielen Dank. Du hast mir sehr geholfen. Schönen Abend!

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            #6
            Grundsteuererklärung Bayern: Ehemalige Hofstelle

            Hallo,

            ein ähnlicher Fall: Es handelt sich um eine ehemalige Hofstelle mit Wohnhaus, Garage, ehem. landwirtschaftliche Gebäude: Stall, Scheune/Stadel, Traktorgarage.
            Die Landwirtschaft wurde vor Jahrzehnten vom Voreigentümer aufgegeben. Der jetzige Eigentümer hat nie selbst eine Landwirtschaft betrieben und ist kein Eigentümer von Landwirtschaftlichen Flächen, wie Acker, Wiese usw. Die Gebäude sind einfach nur "so da" und dienen schon lange nicht mehr dem ursprünglichen Zweck, für den sie gebaut wurden.
            Wie steht es mit der bayerischen Grundsteuererklärung und dem Stall, Scheune/Stadel, Traktorgarage? Als Hofstelle in der Anlage Landwirtschaft funktioniert das in dem Fall wohl nicht?

            Grundsteuererklärung Bayern: Ehemalige Schreinerei

            Ich nehme an, dass viele solche "so da" Gebäude herumstehen haben. Ein solcher Fall ist eine bereits vor Jahrzehnten aufgegebene Schreinerei?
            Dem Wohnhaus ist eine Werkstatt angebaut und es steht noch eine Halle, die damals als Holzlager gedient hat (Bauweise ist aus Holzbalken, auf 2 langen Seiten offen, nicht gemauert)?

            Weiß hier jemand Rat oder kann aus Erfahrung zu solchen "so da" Gebäuden etwas beitragen?

            Viele Grüße

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              #7
              Als Hofstelle in der Anlage Landwirtschaft funktioniert das in dem Fall wohl nicht?
              Nein, das funktioniert nicht. Ich bin selbst mit so einem Fall befasst.

              Weiß hier jemand Rat oder kann aus Erfahrung zu solchen "so da" Gebäuden etwas beitragen?
              Wo soll die Erfahrung herkommen ? Diese flächenbezogenen Regelungen in Bayern sind neu.

              Das einzige, was ich recherchiert habe, ist der Erweiterte Erlass nach Art. 8 BayGrStG. Dazu weiß aber im Moment

              niemand etwas. Darüber werden die Gemeinden entscheiden und vor 2024 wird da nichts passieren.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo Charlie24,
                vielen Dank für deine Antwort. Den "Erweiterten Erlass nach Art. 8 BayGrStG" könnte ich mir auch vorstellen, dass der für diese Konstellation passt. Leider konnte ich in ElsterOnline die Beantragung des Erweiterten Erlasses gemäß Artikel 8 nicht finden, dann werde ich das entsprechend in Textform unter "Ergänzende Angaben zur Grundsteuerklärung" beantragen.

                Freundliche Grüße
                Megahertz

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                  #9
                  Leider konnte ich in ElsterOnline die Beantragung des Erweiterten Erlasses gemäß Artikel 8 nicht finden, dann werde ich das entsprechend in Textform unter "Ergänzende Angaben zur Grundsteuerklärung" beantragen.
                  Das ist schon klar, dafür werden ja auch die Gemeinden zuständig sein. Da hilft ein Antrag beim Finanzamt nichts und bei den Gemeinden kann man

                  den Antrag erst stellen, wenn der Grundsteuerbescheid erlassen ist, was ja erst 2024 der Fall sein wird. Wenn der Freistaat den Erlassfall nicht über

                  verständliche Richtlinien regelt, sehe ich da bei den kleineren Gemeinden sowieso schwarz. Die haben zwar alle ein Computerprogramm, aber keine

                  wirklichen Fachleute. Bei uns machen das Teilzeitbeschäftigte, die zum Teil nur angelernt sind.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Der Freistaat wird hier den Gemeinden ganz bewusst nicht hineinreden, es ist nicht geplant hier Richtlinien zu Art 8 o.Ä. zu erlassen. Das wurde schon im Vorfeld so kommuniziert. Bei einem Erlass handelt es sich immer um eine Ermessensentscheidung.

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                      #11
                      Der Freistaat wird hier den Gemeinden ganz bewusst nicht hineinreden,
                      Er hat aber im Art. 8 BayGrStG bereits gewisse Sachverhalte genannt, bei denen ein erweiterter Erlass in Betracht kommt.

                      Die betroffenen Steuerpflichtigen werden sich darauf berufen und wenn es keine Hinweise zum Vollzug geben wird, werden

                      häufig die Gerichte entscheiden, ob die Gemeinden ihr Ermessen gesetzeskonform ausgeübt haben.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Richtig Charlie, aber mehr als den Gesetzestext wird es nicht geben. Nur bei Ermessensentscheidungen wird's halt auch fürs Gericht schwierig.

                        Übrigens machst du hier einen tollen Job.

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                          #13
                          Übrigens machst du hier einen tollen Job.
                          Danke für die Blumen, man muss mit dem Lob nicht übertreiben. Im Juni habe ich nicht damit gerechnet, dass das hier

                          in richtige Arbeit ausartet, aber ich wollte die Leute dann doch nicht im Regen stehen lassen. Zeit habe ich ja genug.

                          Inzwischen entspannt sich die Situation etwas, am Sonntag allerdings nicht. Da haben mehr Leute Zeit, sich mit dem

                          Thema zu befassen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Grundsteuererklärung Bayern: Ehemalige Hofstelle

                            Hallo,

                            ich habe auch einen ähnlichen Fall... .
                            Meine Großeltern hatten noch einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb. Meine Eltern haben alle Flächen verpachtet. Es gibt neben zwei Wohnhäusern auch einen ehemaligen Stall mit Heuboden darüber.
                            Vor ein paar Jahren haben wir die Flurnummer geteilt und meine Eltern haben mir einen Teil (mit Nießbrauch) übertragen. Leider macht es das bei der Grundsteuererklärung nun kompliziert, da auf meinem Teil neben einem Wohnhaus auch der ehemalige Stall steht, aber alle verpachteten landwirtschaftl. Flächen nach wie vor meinen Eltern gehören. Ist damit der Weg über Art. 9 Abs. 1 des BayGrStG damit verbaut oder hilft mir vielleicht das Nießbrauchrecht meiner Eltern? Falls nicht muss ich wohl den ehemaligen Stall mit Heuboden als Nutzfläche angeben und nach Zugang des Grundsteuerbescheids den Antrag auf erweiterten Erlass gemäß Artikel 8 BayGrStG stellen.

                            Vorab Danke für die Hilfe.

                            Mit freundlichem Gruß
                            Pica Pica

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                              #15
                              Ist damit der Weg über Art. 9 Abs. 1 des BayGrStG damit verbaut oder hilft mir vielleicht das Nießbrauchrecht meiner Eltern?
                              Das ist jetzt Steuerrecht, aber der Wortlaut des BayGrStG gibt nichts dafür her, dass der Nießbrauch hilfreich wäre.

                              Im Bewertungsgesetz kommt der Nießbrauch zwar vor, aber meines Wissens nur bei der Bewertung für die Erbschaftsteuer.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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