Hallo,
trotz langem Suchen in den Infotexten zur Grundsteuererklärung, finde ich leider keine Antwort, wie ich eine ehemalige Landwirtschaft in der Grundsteuererklärung angeben muss, damit ich mir nicht versehentlich eine hohe Steuerschuld auflade. Wie muss der ehemalige Stall und Stadel eingetragen werden, die abbruchreif sind und nur als Lager von alten Gegenständen der vorherigen Eigentümer genutzt werden? Es gibt noch ein bewohntes Wohnhaus und verpachtete Felder. Die konnte ich alle in den Formularen eintragen.
Das einzige, was ich finde, ist der Hinweis wie Garagen oder Gartenhäuschen einzutragen sind. Aber der Stall/Stadel wird weder als Garage noch als Gartenhaus genutzt. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand mitteilen kann, wie und wo das einzutragen ist.
Danke und viele Grüße
Karin
trotz langem Suchen in den Infotexten zur Grundsteuererklärung, finde ich leider keine Antwort, wie ich eine ehemalige Landwirtschaft in der Grundsteuererklärung angeben muss, damit ich mir nicht versehentlich eine hohe Steuerschuld auflade. Wie muss der ehemalige Stall und Stadel eingetragen werden, die abbruchreif sind und nur als Lager von alten Gegenständen der vorherigen Eigentümer genutzt werden? Es gibt noch ein bewohntes Wohnhaus und verpachtete Felder. Die konnte ich alle in den Formularen eintragen.
Das einzige, was ich finde, ist der Hinweis wie Garagen oder Gartenhäuschen einzutragen sind. Aber der Stall/Stadel wird weder als Garage noch als Gartenhaus genutzt. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand mitteilen kann, wie und wo das einzutragen ist.
Danke und viele Grüße
Karin
Kommentar