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Grundsteuer Bayern - ehemalige Hofstelle

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    #31
    Gibt es hier vielleicht schon eine Rückmeldung oder Infos
    Nein, sonst hätte ich mich schon geäußert. Das Finanzamt hat die allgemeine Verlängerung der Abgabefrist wohl zum Anlass genommen,

    die Antwort auf die schriftliche Anfrage von Anfang September in die Zukunft zu verschieben. Ich habe die Abgabe der Erklärung für dieses

    Grundstück notgedrungen ebenfalls verschoben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Hallo Charlie24,

      die Abgabefrist rückt näher... gibt es noch immer keine Antwort auf deine Anfrage??

      Besten Dank!

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        #33
        die Abgabefrist rückt näher... gibt es noch immer keine Antwort auf deine Anfrage??
        Nein, leider nicht !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #34
          Guten Abend zusammen,

          habe heute zum Thema Nebengebäude/Scheune bei der Bayerischen Grundsteuerhotline angerufen und folgende Auskunft bekommen…
          Für die Grundsteuer sind Scheunen als Hofstelle der Land- und Forstwirtschaft unter folgenden Voraussetzungen anzumelden:
          1. Es muss noch eine L+F Fläche (Stückländerei, Wald, etc.) vorhanden sein, die von der Scheune aus erreichbar sein muss (Bewirtschaftung)
          2. Im BayernAtlas Grundsteuer muss das betreffende Grundstück mit „gemischte Nutzung“, „Grünland“, etc. angegeben sein, keine „Wohnbaufläche“
          3. Auch Gebäudeteile können abgegrenzt werden, wenn z. B., Teile an Wohnmobilbesitzer vermietet sind (dann Grundvermögen Nutzfläche)
          4. Die Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes erstellt ein zweites Aktenzeichen f. L+F. Letztlich müssen also die individuellen Gegebenheiten erörtert werden
          5. Mitte 2024 werden die Hebesätze der Gemeinden bekannt gegeben, Hinweis auf den BayGrStG Art. 8, Erweiterter Erlass

          In meinem Fall werde ich die weitestgehende ungenutzte Scheune als Nutzfläche angeben müssen, da ich keine L+F Fläche zuordnen kann.
          Lt. WoFlV sind Abstellräumen und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung nicht anzugeben, dies trifft allerdings wohl nur auf Wohngebäude (Mehrfamilienhaus) zu.


          Schönen Feiertag in Bayern
          Zuletzt geändert von tutnix; 06.01.2023, 00:24.

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            #35
            In meinem Fall werde ich die weitestgehende ungenutzte Scheune als Nutzfläche angeben müssen, da ich keine L+F Fläche zuordnen kann.
            So sieht das in meinem Scheunenfall auch aus, ich hätte es aus Gründen der Rechtssicherheit nur gerne schriftlich bestätigt bekommen,

            bevor ich die Erklärung übermittle.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #36
              Hallo zusammen,
              Ja schade dass es noch keine Antwort gibt mit der Nutzfläche Scheune Bayern.
              Wir haben bei unserem Fall jetzt auch 2 Ackerflächen übertragen vom Vater auf Bruder Für den Bruder legen wir jetzt EinspruchÄnderung/Nachfeststellung auf die Mitte Dez. 22 bereits ergangenen Bescheide für Grundsteuer B ein. Und erklären nun die Hofstelle/Scheune beim neuen Aktenzeichen LuF mit dazu. Allerdings war die Übertragung erst im Oktober 2022 nach der Hauptfeststellung 01.01.22.
              Muss ich nun wieder neu alles aufrollen.....
              Ich wäre auch sehr an der Antwort vom Finanzamt an Charlie 24 interessiert. Und vielen vielen Dank für das tolle Engagement, Charlie 24.
              Vielen Grüße
              Christine

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                #37
                Hallo zusammen,

                auch ich habe eine ehemalige Hofstelle in der Grundsteuer anzugeben:
                Der Fall ähnelt dem von Karin6, allerdings habe ich noch ein paar Fragen.

                Sachverhalt: Ehemalige Hofstelle mit 3.200 m². Darauf befindet sich das private Wohnhaus (Wohnfläche 160 m²) und ein alter Stall der nicht mehr genutzt wird. Hier sind jetzt nur noch Gartengeräte etc. abgestellt. Zu dieser Flurnummer gehört auch noch eine Ackerfläche die verpachtet ist (5.000 m²). Stall grenzt direkt an die verpachtete Ackerfläche. Alles läuft unter einem einzigen Aktenzeichen.
                • Für das private Wohnhaus messe ich jetzt einfach aus dem Bayernatlas eine entsprechende Grundstücksfläche raus z.B. 1.000 m² und gebe das auch entsprechend in der Anlage Grundstück an. Anteil 1.000 zu 3.2000.
                • Die restliche Fläche, die nicht das Wohnhaus betrifft und den Stall dann in der Anlage L als Hofstelle erklären.
                • Muss ich die Fläche des Stalls überhaupt noch angeben? Er wird ja nicht mehr genutzt und wird irgendwann abgerissen.
                • Den verpachteten Acker gebe ich in der Anlage L ganz normal unter landwirtschaftliche Nutzung an.
                • Reicht mir hier eigentlich ein Aktenzeichen oder brauche ich hierfür ein zweites Aktenzeichen??
                Bitte um Rückmeldung und Hilfe

                Danke

                LG Julia

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                  #38
                  Den verpachteten Acker gebe ich in der Anlage L ganz normal unter landwirtschaftliche Nutzung an.
                  Reicht mir hier eigentlich ein Aktenzeichen oder brauche ich hierfür ein zweites Aktenzeichen??
                  Für den Acker müsste es eigentlich ein Aktenzeichen geben, wenn nicht, dann musst du eines anfordern.

                  Es heißt Anlage Land- und Forstwirtschaft, nicht Anlage L.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #39
                    Vielen Dank für die Antwort.

                    Es existiert noch ein zweites Aktenzeichen, da wir noch einen zweiten verpachteten Acker haben. Dieser ist aber auf einer anderen Flurnummer.
                    Kann ich die beiden verpachteten Ackerflächen unter diesem Aktenzeichen zusammenfassen?
                    Oder soll ich ein neues Aktenzeichen beantragen?

                    LG

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                      #40
                      Kann ich die beiden verpachteten Ackerflächen unter diesem Aktenzeichen zusammenfassen?
                      Natürlich kannst du das, so ist das auch vorgesehen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #41
                        Hallo zusammen!

                        Auch ich habe die Situation, dass sich auf meinem Grundstück in Bayern ein Gebäude einer ehemaligen Landwirtschaft befindet, welches eine enorme Grundfläche hat und keine andere Nutzung bekommen hat (wird es auch nicht, da baufällig).
                        Das Finanzamt legt das ganze so aus, dass eine Nutzungsänderung bereits eintritt, wenn die die Landwirtschaft steuerrechtlich aufgegeben wurde (das ist der Fall). Und da auch nicht damit zu rechnen ist, dass wieder eine Landwirtschaft betrieben wird, bekomme ich kein zweites Aktenzeichen, um hier eine Hofstelle melden zu können.

                        Ich finde alles extrem wiedersprüchlich. Teils liest man in Paragrafen, dass Gebäude, welche in absehbarer Zeit (irgendwas mit 2 oder sogar 7 Jahren!) nicht mehr Landwirtschaftlich genutzt werden, als Nutzfläche anzugeben sind.

                        Auf der anderen Seite gibt es aber auch diesen Satz:
                        Teil 2 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft /Grundsteuer A
                        Art. 9
                        Ergänzende Regelungen
                        (1) Zur Hofstelle nach § 234 Abs. 6 BewG gehören auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, wenn sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die zu einer zwingenden Zuordnung zum Grundvermögen führt.
                        Oder ist hier nur gemeint, dass zu einer tatsächlich bestehenden, aktiven Hofstelle auch aktuell nicht mehr genutzte Gebäude zählen?

                        Momentan sieht es für mich so aus, als müsste ich das ganze tatsächlich als Nutzfläche angeben (was sehr hohe Kosten verursacht) und darauf hoffen, dass mit diesem "Erweiterten Erlass" etwas machbar ist... Sehe ich das richtig?
                        Ich finde es sehr realitätsfern, wenn hier einfach stur eine Fläche berechnet wird, ohne zu wissen, wie diese wirklich nutzbar ist.

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                          #42
                          Ich finde es sehr realitätsfern, wenn hier einfach stur eine Fläche berechnet wird, ohne zu wissen, wie diese wirklich nutzbar ist.
                          Da bist du nicht allein, aber das hilft im Moment nicht weiter. Du kannst dich darauf berufen, dass das Gebäude wegen Baufälligkeit nicht benutzbar ist

                          Das Finanzamt legt das ganze so aus, dass eine Nutzungsänderung bereits eintritt, wenn die die Landwirtschaft steuerrechtlich aufgegeben wurde
                          Das habe ich im Anwendungserlass gelesen, rechtlich haltbar ist diese Auslegung m. E. nicht.

                          Ich gehe davon aus, dass es jede Menge Betroffene gibt und einige davon bereit sein werden, den Rechtsweg zu beschreiten, Vielleicht gelingt

                          es, diese unsinnige Bewertung nicht nutzbarer ehemaliger landwirtschaftlicher Nebengebäude bis 2025 zu kippen
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #43
                            Sprich, mir bleibt zum aktuellen Zeitpunkt nichts anderes, als das ganze als Nutzfläche anzugeben? Es geht ja auch nicht anders, da ich kein Aktenzeichen bekomme...
                            Ich habe Angst hier einen Fehler zu machen, den ich nicht bereinigen kann, daher habe ich die Geschichte bisher auch noch nicht abgegeben...

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                              #44
                              Sprich, mir bleibt zum aktuellen Zeitpunkt nichts anderes, als das ganze als Nutzfläche anzugeben?
                              Doch du kannst unter Ergänzende Angaben vermerken, dass das Nebengebäude baufällig ist und es bei den Gebäuden mit 0 m² ansetzen.

                              Das mit der Baufälligkeit muss dann natürlich objektiv richtig sein. Ich kann das bei meinem Scheunenfall leider nicht machen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #45
                                Das ist wohl eine schwierige Auslegungssache, wo "Baufällig" anfängt...

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