Nur nochmal zur Klarstellung: Die EPP wurde von mir an keiner Stelle in der ESt eingetragen.
Die unter (A) beschriebene Berechnung ist vom Jahresanfang, damals wurde die EPP noch nicht einbezogen.
Jetzt rechnet Elster wie unter (B) beschrieben. Wider Erwarten steigt das zvE nicht nur um 300€, sondern in dieser Konstellation offenbar um das Doppelte.
Die EPP (für die Frau) geht in den Härteausgleich ein und zusätzlich noch einmal als Sonstige Einkünfte bei der Frau.
Folglich wird die EPP mit dem doppelten Grenzsteuersatz belastet.
Die unter (A) beschriebene Berechnung ist vom Jahresanfang, damals wurde die EPP noch nicht einbezogen.
Jetzt rechnet Elster wie unter (B) beschrieben. Wider Erwarten steigt das zvE nicht nur um 300€, sondern in dieser Konstellation offenbar um das Doppelte.
Die EPP (für die Frau) geht in den Härteausgleich ein und zusätzlich noch einmal als Sonstige Einkünfte bei der Frau.
Folglich wird die EPP mit dem doppelten Grenzsteuersatz belastet.
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