Hallo Liebe Leute
Ich mache gerade Angaben zur Hauptfestellung für meine Eltern und hoffe Ihr könne mir weiter helfen.
Meine Eltern besitzen eine mehrstöckiges Gebäude, der Erdgeschoss wird als Bistro genutzt und der Rest als Wohnung (so ungefähr 2/7 davon ist Bistro)
Nun wen ich versuche bei ( Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert ) eine Angabe zur unsere Bistro zu machen, entstehen immer Fehler Meldungen.
Ist Unsere Gebäude ein nun gemischt genutztes Grundstück?
Bitte hilft mir weiter und Danke im Voraus.
					Ich mache gerade Angaben zur Hauptfestellung für meine Eltern und hoffe Ihr könne mir weiter helfen.
Meine Eltern besitzen eine mehrstöckiges Gebäude, der Erdgeschoss wird als Bistro genutzt und der Rest als Wohnung (so ungefähr 2/7 davon ist Bistro)
Nun wen ich versuche bei ( Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert ) eine Angabe zur unsere Bistro zu machen, entstehen immer Fehler Meldungen.
Ist Unsere Gebäude ein nun gemischt genutztes Grundstück?
Bitte hilft mir weiter und Danke im Voraus.


 ie Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
ie Summe der im Hauptvordruck (GW1) unter "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" angegebenen Flächen multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück (GW2) angegebenen Flächen des Grund und Bodens. Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 4 die gegebenenfalls anteilige Fläche des Grundstücks (rechnerischer Anteil entsprechend der Angaben im Hauptvordruck) zum jeweiligen Bodenrichtwert angegeben. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. 
	
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