Zitat von Charlie24
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Keine Ankündigung bisher.
Einkommensteuer - Steuerberechnung 2022 noch nicht aktuell !
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Insofern kann ich schon einen Kindergeldanspruch von 6200 für die beiden Kinder erreichen, indem ich einfach 3100 je Kind als Anspruch eintrageFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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In Elster habe ich je Kind folgende Eingabe gemacht:
Bild 23.04.23 um 15.08.jpg
Das habe ich so als Eintrag für dieses Feld in der Anlage Kind aus meinem Steuerprogramm übernommen. D.h. ich trage den Freibetrag ein - mein Steuerprogramm rechnet dann trotzdem korrekt mit den 2.728 / Kind
Ich habe jetzt verstanden, dass das dann an der Stelle falsch ist und ich hier die 2.728 € eintragen muss, oder?
Nur seltsam, dass mein Steuerprogramm (Steuertipps) hier den Freibetrag einträgt. Das hatte ich die vergangenen Jahre so auch jeweils in die manuellen Formulare übernommen.
Danke für Hilfe - ist das erste Mal ElsterZuletzt geändert von StefanF.R.; 23.04.2023, 16:41.
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Ich habe jetzt verstanden, dass das dann an der Stelle falsch ist und ich hier die 2.728 € eintragen muss, oder?Freundliche Grüße
Charlie24
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