Nochmal ganz kurz: Der Arbeitgeber hat in der Jahreslohnsteuerbescheinigung vermerkt, dass eine steuerfreie Sammelbeförderung (Großbuchstabe F) erfolgt.
Damit entfällt auch der Anspruch auf die Entfernungspauschale.
Ansonsten bin ich hier jetzt raus, ein drittes mal muss die selbe Frage nicht erörtert werden.
Damit entfällt auch der Anspruch auf die Entfernungspauschale.
Ansonsten bin ich hier jetzt raus, ein drittes mal muss die selbe Frage nicht erörtert werden.
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