Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2022

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Leute! Ich habe bereits deutlich gemacht, dass ich Zeile 16 richtig eingegeben habe. Ich habe nichts vergessen und bei der Überprüfung zeigt das System auch keine Fehlermeldung an.

    Kommentar


      #32
      Dann hilft nur der Verzweiflungstrick: Anlage Kind entfernen, neu hinzufügen und neu ausfüllen. Das hat in solchen Fällen überraschend oft geholfen.

      Kommentar


        #33
        Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
        Dann hilft nur der Verzweiflungstrick: Anlage Kind entfernen, neu hinzufügen und neu ausfüllen. Das hat in solchen Fällen überraschend oft geholfen.
        Gut bemerkt. Ich habe gerade alles gelöscht und neu eingegeben. Leider keine Änderung und das gleiche Problem tritt auf!

        Kommentar


          #34
          Nachdem es heuer schon Beiträge zum Thema Entlastungsbetrag gegeben hat und dabei festgestellt wurde, dass in der Steuerberechnung

          sogar ein zeitanteiliger Entlastungsbetrag richtig gerechnet wurde, ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass die Berechnung für das Gesamtjahr

          fehlt. https://forum.elster.de/anwenderforu...leinerziehende

          Andere Fehler in dem Zusammenhang, die hier schon diskutiert wurden, waren z. B. die Angabe einer Veranlagungsart im Hauptvordruck
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #35
            Falls zufällig jemand über diesen Thread stolpern sollte: Ich habe jetzt einen Musterfall aus 2022 auf alleinerziehend umgestellt,

            der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde wie erwartet korrekt berechnet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X