Kann es sein, dass nur das letztgeborene von zwei Kindern bei der Günstigerpfrüfung berücksichtigt wird?
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Günstigerprüfung nur für eins von zwei Kindern?
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Die ersten Jahre nach Einführung Kinderfreibetrag und Günstigerprüfung in der heutigen Form (1996 ?) erfolgte die Günstigerprüfung n. m. E. noch
anhand des Kindergeldanspruchs für alle Kinder insgesamt. Das ist aber dann geändert worden. Ob aufgrund einer BFH-Entscheidung oder einer
Präzisierung der Regelungen, weiß ich nicht mehr. Seit vielen Jahren wird die Günstigerprüfung für jedes Kind einzeln gerechnet.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Bei mir war der Freibetrag leider nie günstiger, vermutlich weil ich zu viele Kinder hatte und die Prüfung summarisch war.
Die Differenz war ja oft gering. Hier ein Link zu einem ausführlichen Artikel: https://www.smartsteuer.de/online/le...ungsausgleich/
Unter 2.2 findet man dort auch Hinweise zur Günstigerprüfung bei mehreren Kindern.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenman hat nur die aufgrund des progressiven Tarifs zu hohen Steuern erstattet bekommen
Ganz eindeutig bekommt einer, bei dem sich die Kinderfreibeträge auswirken, vom Staat für seine Kinder mehr Geld als einer, bei dem das nicht so ist! Das kann man ausrechnen, Deine persönliche Meinung hat da keinen Einfluss drauf!
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Ganz eindeutig bekommt einer, bei dem sich die Kinderfreibeträge auswirken, vom Staat für seine Kinder mehr Geld als einer, bei dem das nicht so ist!
Siehe § 31 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
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Der Besserverdienende hat doch trotzdem mehr. Und zwar auch nach Abzug der Steuern.
Besserverdienende ohne Kinder. Dafür reicht eben das Kindergeld als Steuervergütung nicht immer aus.Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich könnte die Aussage
Zitat von Trekker Beitrag anzeigenBei mir war der Freibetrag leider nie günstiger
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... wenn seine Steuerersparnis in Euro durch die Kinder höher gewesen wäre
und ich mir die zu viel einbehaltenen Steuern mit einem gewissen Aufwand nachträglich über die Einkommensteuererklärung zurückholen
muss ? Ich bin froh, dass ich seit 2015 keine Kinder im steuerrechtlichen Sinn mehr habe und seitdem nicht mehr zu viel Lohnsteuer einbehalten wird.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWo soll denn da eine Ersparnis sein
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Der Kinderfreibetrag bringt bei Besserverdienenden eine höhere Steuerersparnis als bei weniger gut Verdienenden.
Transferleistung, deren Höhe mit zunehmendem Einkommen allerdings immer geringer wird.
Steuern, die wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums gar nicht verlangt werden dürften,
sind doch keine ersparten Steuern. Man hat sich nach den Urteilen des BVerfG für dieses duale System entschieden, weil jede andere
Lösung noch komplizierter gewesen wäre.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich erinner mich an ein paar Jahr in den Achtzigern, als Kinder in der Steuererklärung gar keine Rolle spielten. Es gab Kindergeld in gleicher Höhe für alle und fertig. Gerecht für jedes Kind. Möglicherweise nicht gerecht für besserverdienende Eltern (im Vergleich zu anderen Besserverdienenden ohne Kinder, wie Charlie schreibt), daher haben wir das heutige System mit halben Kinderfreibträgen. Bei Geringverdienern ist halt das Kindergeld idR günstiger.
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