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Günstigerprüfung nur für eins von zwei Kindern?

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    Günstigerprüfung nur für eins von zwei Kindern?

    Kann es sein, dass nur das letztgeborene von zwei Kindern bei der Günstigerpfrüfung berücksichtigt wird?

    #2
    Nein, die Günstigerprüfung wird für jedes Kind durchgeführt. Sie führt natürlich nicht für jedes Kind zum gleichen Ergebnis.

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      #3
      Das habe ich auch so vermutet, dennoch danke für deine Bestätigung.

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        #4
        Die ersten Jahre nach Einführung Kinderfreibetrag und Günstigerprüfung in der heutigen Form (1996 ?) erfolgte die Günstigerprüfung n. m. E. noch

        anhand des Kindergeldanspruchs für alle Kinder insgesamt. Das ist aber dann geändert worden. Ob aufgrund einer BFH-Entscheidung oder einer

        Präzisierung der Regelungen, weiß ich nicht mehr. Seit vielen Jahren wird die Günstigerprüfung für jedes Kind einzeln gerechnet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bei mir war der Freibetrag leider nie günstiger, vermutlich weil ich zu viele Kinder hatte und die Prüfung summarisch war. Der Beginn mit dem jüngsten Kind war offensichtlich dem höheren Kindergeld geschuldet.

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            #6
            Bei mir war der Freibetrag leider nie günstiger, vermutlich weil ich zu viele Kinder hatte und die Prüfung summarisch war.
            Was heißt leider ? Man profitiert ja nicht wirklich, man hat nur die aufgrund des progressiven Tarifs zu hohen Steuern erstattet bekommen.

            Die Differenz war ja oft gering. Hier ein Link zu einem ausführlichen Artikel: https://www.smartsteuer.de/online/le...ungsausgleich/

            Unter 2.2 findet man dort auch Hinweise zur Günstigerprüfung bei mehreren Kindern.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              man hat nur die aufgrund des progressiven Tarifs zu hohen Steuern erstattet bekommen
              Das ist vielleicht Deine politische Einstellung, dass die Steuern zu hoch wären, wenn man mehr verdient. Erstmal muss man sagen, sie sind weder zu hoch noch zu niedrig, sondern genau so, wie es eben geregelt wurde. Zu hoch oder zu niedrig sind hier subjektive Bewertungen.

              Ganz eindeutig bekommt einer, bei dem sich die Kinderfreibeträge auswirken, vom Staat für seine Kinder mehr Geld als einer, bei dem das nicht so ist! Das kann man ausrechnen, Deine persönliche Meinung hat da keinen Einfluss drauf!

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                #8
                Ganz eindeutig bekommt einer, bei dem sich die Kinderfreibeträge auswirken, vom Staat für seine Kinder mehr Geld als einer, bei dem das nicht so ist!
                Diese Aussage widerspricht schlicht der Logik der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums.

                Siehe § 31 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__31.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Logik? Der Besserverdienende hat doch trotzdem mehr. Und zwar auch nach Abzug der Steuern.

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                    #10
                    Der Besserverdienende hat doch trotzdem mehr. Und zwar auch nach Abzug der Steuern.
                    Darum geht es nicht. Es geht ausschließlich darum, Besserverdienende mit Kindern steuerlich nicht schlechter zu behandeln als

                    Besserverdienende ohne Kinder. Dafür reicht eben das Kindergeld als Steuervergütung nicht immer aus.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Ich könnte die Aussage

                      Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                      Bei mir war der Freibetrag leider nie günstiger
                      durchaus so interpretieren, dass Trekker nichts dagegen gehabt hätte, wenn seine Steuerersparnis in Euro durch die Kinder höher gewesen wäre als sie tatsächlich war. Darum ging es hier!

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                        #12
                        ... wenn seine Steuerersparnis in Euro durch die Kinder höher gewesen wäre
                        Wo soll denn da eine Ersparnis sein, wenn bei mir Lohnsteuer in exakt gleicher Höhe einbehalten wird wie bei Steuerpflichtigen ohne Kinder

                        und ich mir die zu viel einbehaltenen Steuern mit einem gewissen Aufwand nachträglich über die Einkommensteuererklärung zurückholen

                        muss ? Ich bin froh, dass ich seit 2015 keine Kinder im steuerrechtlichen Sinn mehr habe und seitdem nicht mehr zu viel Lohnsteuer einbehalten wird.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Wo soll denn da eine Ersparnis sein
                          Der Kinderfreibetrag bringt bei Besserverdienenden eine höhere Steuerersparnis als bei weniger gut Verdienenden. Das muss ich Dir doch nicht sagen.

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                            #14
                            Der Kinderfreibetrag bringt bei Besserverdienenden eine höhere Steuerersparnis als bei weniger gut Verdienenden.
                            Richtig ist: Weniger gut Verdienende erhalten mehr Kindergeld als rechnerisch Steuern auf den Kinderfreibetrag entfallen, also eine

                            Transferleistung, deren Höhe mit zunehmendem Einkommen allerdings immer geringer wird.

                            Steuern, die wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums gar nicht verlangt werden dürften,

                            sind doch keine ersparten Steuern. Man hat sich nach den Urteilen des BVerfG für dieses duale System entschieden, weil jede andere

                            Lösung noch komplizierter gewesen wäre.

                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ich erinner mich an ein paar Jahr in den Achtzigern, als Kinder in der Steuererklärung gar keine Rolle spielten. Es gab Kindergeld in gleicher Höhe für alle und fertig. Gerecht für jedes Kind. Möglicherweise nicht gerecht für besserverdienende Eltern (im Vergleich zu anderen Besserverdienenden ohne Kinder, wie Charlie schreibt), daher haben wir das heutige System mit halben Kinderfreibträgen. Bei Geringverdienern ist halt das Kindergeld idR günstiger.

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