Zitat von multi
Beitrag anzeigen
Steuerberechnung: wo bleibt das Splitting-Verfahren?
Einklappen
X
-
Gibt es in ELSTER keine Funktion, die den Progressionsvorbehalt einfach zeigen? Dann könnte ich vielleicht wissen, woher diese angebliche Zahlen kommen.
-
Wenn in der Berechnung auf den Progressionsvorbehalt verwiesen wird, denkt Mein Elster sich das nicht aus, sondern verwendet die von DIR gemachten Angaben.Zitat von Pixie Beitrag anzeigen
Ich habe keine Datenübernahme verwendet. Alles frisch eingetragen.
Einen Kommentar schreiben:
-
Ich habe keine Datenübernahme verwendet. Alles frisch eingetragen.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenVielleicht ist da noch ein Eintrag aus einer Datenübernahme aus dem Vorjahr vorhanden ?
Einen Kommentar schreiben:
-
Vielleicht ist da noch ein Eintrag aus einer Datenübernahme aus dem Vorjahr vorhanden ?Also, ich kann versichern: wir haben 0 Euro an Elterngeld, Krankengeld, ALG I oder Kurzarbeitergeld bekommen.
Einen Kommentar schreiben:
-
Also, ich kann versichern: wir haben 0 Euro an Elterngeld, Krankengeld, ALG I oder Kurzarbeitergeld bekommen. Also, Progressionsvorbehalt ist nicht beeinflußt.Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenWennn ihr noch 10.000 Euro Elterngeld, Krankengeld, ALG I oder Kurzarbeitergeld erhalten habt, berechnet sich der Steuersatz nicht auf 70.000, sonder auf 80.000 Euro. Die Leistung selbst ist steuerfrei.
Also?
Einen Kommentar schreiben:
-
Allzu hoch kann der dem Progressionsvorbehalt unterliegende Teil nicht sein, denn https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...formekst.xhtml spuckt für 70T und verheiratet schon alleine 2.432=17,76% aus.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDer Progressionsvorbehalt ist der Grund für die höheren Steuern, die du nicht auf Anhieb verstehst.
Interessanterweise kommt bei Eingabe von 35T und verheiratet 2.660=7,6% raus... Also bei Splittingtarif doppelt kommt fast das Wunschergebnis raus, aber leider falsch.
Einen Kommentar schreiben:
-
Wennn ihr noch 10.000 Euro Elterngeld, Krankengeld, ALG I oder Kurzarbeitergeld erhalten habt, berechnet sich der Steuersatz nicht auf 70.000, sondern auf 80.000 Euro. Die Leistung selbst ist steuerfrei.
Einen Kommentar schreiben:
-
Hmmm. Kannst du mir das bitte erklären?Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDer Progressionsvorbehalt ist der Grund für die höheren Steuern, die du nicht auf Anhieb verstehst.
Einen Kommentar schreiben:
-
Der Progressionsvorbehalt ist der Grund für die höheren Steuern, die du nicht auf Anhieb verstehst.zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG ...
Einen Kommentar schreiben:
-
Das kann ich leider nicht verstehen...Zitat von multi Beitrag anzeigen
Da muss man ja erstmal wissen, wie hoch der Betrag ist, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Einen Kommentar schreiben:
-
Da muss man ja erstmal wissen, wie hoch der Betrag ist, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.Zitat von Pixie Beitrag anzeigen
"zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG nach dem Splittingtarif"
Einen Kommentar schreiben:
-
Erstens steht in der Steuerberechnung, ob der Grund- oder Splittingtarif verwendet wurde.
Zweitens komme ich mit dem BMF Steuerrechner bei einem zvE von 70T auf gut 2400€ Steuern, 17,7%. Hast du vielleicht in irgendeinen brutto netto Rechner deine 35T halbes zvE als brutto eingegeben?
Einen Kommentar schreiben:
-
"zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG nach dem Splittingtarif"Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenWas steht denn bei der Steuerberechnung zu versteuern nach Grundtabelle oder nach Splittingtabelle?
Einen Kommentar schreiben:
-
Was steht denn bei der Steuerberechnung zu versteuern nach Grundtabelle oder nach Splittingtabelle?
Einen Kommentar schreiben:
-
Steuerberechnung: wo bleibt das Splitting-Verfahren?
Hallo! Totaler Anfänger hier, bitte nett sein...
Bei meiner Steuerberechnung scheint das Splitting-Verfahren komplett abwesend zu sein.
Einkommen Mann: 60.000 Euro
Einkommen Frau: 15.000 Euro
Insgesamt: 70.000 Euro
Einkommensteuer: 13.000 (Satz: 18%)
Das (gerundete Zahlen) steht in der Steuerberechnung.
Aber wo bleibt das Splitting?!
Laut Splitting wäre, meines Verstehens, der Einkommensteuer:
70.000 Euro / 2 = 35.000 Euro
Einkommensteuer = 2.800 Euro (Satz: 8%)
Einkommensteuer verdoppelt = 5.600 Euro
Gibts bei mir eventuell ein blöder Gedenkfehler?
Vielen Dank!
Stichworte: -

Einen Kommentar schreiben: