Wo trägt man die 1x pro Jahr erhaltenen Rentenzahlungen aus einer priv. Rentenversicherung (Abschluß 2001, Einmalzahlung) ein, Anlage R oder Anlage KAP?
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Keine Ankündigung bisher.
Rentenzahlungen 1x jährlich
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Was rückt denn der Anbieter raus ? Eine Steuerbescheinigung für Kapitalerträge oder eine Rentenbezugsmitteilung nach § 22a EStG ?Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Die übersenden mir jährlich eine "Mitteilung zur Vorlage beim FA", wonach ich "steuerpflichtige Leistungen erhalten habe, die nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG, die der Besteuerung unterliegen" erhalten habe.
Aber ich weiß nicht, ob das korrekt ist, weil: Siehe hier:
https://www.steuerrat24.de/steuerrat...-vor-2005.html
Darin heißt es zwar u. a. "... vor 2005 ist die Versicherungsleistung im Erlebensfall oder bei Rückkauf (Kündigung) auch seit 2009 weiterhin steuerfrei und kein Thema für die Abgeltungsteuer, wenn ... die Beiträge laufend für mindestens 5 Jahre geleistet werden, ...
Ich hatte damals zwar eine "Quasi-Einmalzahlung" i. H. der Vers.Summe geleistet, diesen Betrag aber als Darlehn aufgenommen und über die ersten Jahre nach und nach getilgt.
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Ich würde den Bescheinigungsabruf starten. Wenn die Bescheinigung auch elektronisch übermittelt wird, trägt der Abruf die Zahlung richtig ein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Andy30 Beitrag anzeigenDie übersenden mir jährlich eine "Mitteilung zur Vorlage beim FA", wonach ich "steuerpflichtige Leistungen erhalten habe, die nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG, die der Besteuerung unterliegen" erhalten habe.
Zitat von Andy30 Beitrag anzeigenDarin heißt es zwar u. a. "... vor 2005 ist die Versicherungsleistung im Erlebensfall oder bei Rückkauf (Kündigung) auch seit 2009 weiterhin steuerfrei und kein Thema für die Abgeltungsteuer, wenn ... die Beiträge laufend für mindestens 5 Jahre geleistet werden, ...
Ansonsten gehe ich davon aus, dass dir nach sieben Jahren im Forum die Möglichkeit des Bescheinigungsabrufs und des automatischen Ausfüllens bekannt sind, was hier die Anlage R Zeilen 13ff betreffen dürfte.
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Das wissen wir natürlich auch nicht, das ist im übrigen Steuerberatung und hat mit Elster nichts zu tun. Fakt ist, dass hier der Versicherer entsprechende elektronische Daten an das Finanzamt liefert und das Finanzamt das auch so berücksichtigen wird, aktuell zumindest. Ob Du die Beträge nun in der Anlage KAP oder in der Anlage R erklärst und unter "zusätzliche Angaben" auf das Urteil und den Sachverhalt hinweist, ist Deine Entscheidung. Das Finanzamt wird sich sicherlich der derzeitigen Verwaltungsmeinung anschließen (müssen) und Du Einspruch einlegen müssen, bis man da auf höherer Ebene beraten hat.Schönen Gruß
Picard777
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Habe nochmal gewühlt, der Artikel von steuerrat24 ist veraltet. Das gerade im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Jahressteuergesetz 2024 hat in Art. 3 im § 52 Abs. 28 EStG rückwirkend die Verwaltungsauffassung festgeschrieben und damit das Urteil des Bundesfinanzhofs rechtsprechungsbrechend ausgehebelt. Damit kannst Du Dir Deine Überlegungen sparen, die Erklärung in der Anlage R über den Bescheinigungsabruf ist "richtig".Schönen Gruß
Picard777
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@ L. E. Fant: Ja, muss ja nicht zwangsläufig stimmen
@ multi: Doppelbuchstabe bb Satz 4, steht weiter unten in der besagten Mitteilung.
Zu Ertragsanteil: Ja, aber weiter unten heißt es "Bereits Mitte 2021 hat der Bundesfinanzhof die Ertragsanteilsbesteuerung aber sensationell verworfen". Ein ständiges hin und her, wie auch Picard777 weiter ausführt.
Letztlich: Der Bescheinigungsabruf klappt hier nicht. Nach dem Einloggen und Klicken auf "Formulare & Leistungen" kommt "Keine Zugriffsberechtigung oder Sitzung beendet".
Ich habe wohl ein altes, aber noch gültiges Zertifikat (heißt auf Steuernummer, nicht ID).
Egal, konnte bisher auch immer ohne B-Abruf leben, und nach besagtem Hinweis von Picard777 trage ich die R-Zahlungen in die Anlage R ein.
1000-Dank Euch allen !!!
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Das mit dem Bescheinigungsabruf interessiert mich nun doch. Ist mein gedachtes Vorgehen dabei so wie folgend richtig?:- Ich klicke in Mein Elster statt (wie noch aktuell) nicht auf "Jetzt einloggen", sondern auf "Benutzerkonto erstellen" (obwohl ich ja bereits ein Benutzerkonto habe).
- Mangels "mobiles Gerät mit Kamera" wähle ich die "Klassische Registrierung"
- Dann wähle ich zum Einloggen "Zertifikatsdatei"
Bleiben für mich noch folgende Fragen offen:- Kann ich nach erneuter/neuer Registrierung mit Steuer-ID noch auf mein jetziges Benutzerkonto zugreifen, in dem ich beim Login nur die neue Zertifikatsdatei angebe?
- In meinem einzigen Benutzerkonto befinden sich aktuell die privaten Steuererklärungen für meine Frau und mich (Zusammenveranlagung), die unternehmerischen Erklärungen/Meldungen für unsere GbR sowie für unsere beiden volljährigen Kinder deren private und unternehmensbezogenen (Einzelunternehmen) Erklärungen und Meldungen. Komme ich da nach einer erneuten Registrierung weiterhin dran?
Für den späteren Bescheinigungsabruf gibt's tolle YouTube-Videos.
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Kann ich nach erneuter/neuer Registrierung mit Steuer-ID noch auf mein jetziges Benutzerkonto zugreifen, in dem ich beim Login nur die neue Zertifikatsdatei angebe?
In meinem einzigen Benutzerkonto befinden sich aktuell die privaten Steuererklärungen für meine Frau und mich (Zusammenveranlagung), die unternehmerischen Erklärungen/Meldungen für unsere GbR sowie für unsere beiden volljährigen Kinder deren private und unternehmensbezogenen (Einzelunternehmen) Erklärungen und Meldungen. Komme ich da nach einer erneuten Registrierung weiterhin dran?
in das neue Konto zu transferieren. Das ist über eine Supportanfrage möglich, funktioniert aber nur für Entwürfe. Wenn im Januar 2025 das Jahr 2024 freigeschaltet
ist, startest du im bisherigen Konto z. B. eure Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 und übernimmst die Daten aus dem Vorjahr. Diesen Entwurf kannst du
dann in dein neues Konto transferieren. Das neue Konto musst du zuvor für den Support freischalten. Mit dem Stichwort Supportanfrage solltest du in
der Forumssuche fündig werden.Freundliche Grüße
Charlie24
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Oh, Mann, ist das kompliziert. Danke, Charlie24. Das Übertragen der Entwürfe müsste ich dann für alle Erklärungen/Meldungen machen?
Edit: Nach Suche auf "Supportanfrage" habe ich recht jungen Beitrag von Dir gefunden "Du kannst auch Entwürfe aus deinem alten Konto über eine Supportanfrage in dein neues Konto transferieren, andere Daten allerdings nicht."Zuletzt geändert von Andy30; 18.12.2024, 19:32.
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Das Übertragen der Entwürfe müsste ich dann für alle Erklärungen/Meldungen machen?
über den Button mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten feststellen. Bei mir sieht es so aus, es kann aber sein, dass nur 3 Button sichtbar sind.
Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpgFreundliche Grüße
Charlie24
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Oh, Mann, ist das kompliziert
https://forum.elster.de/anwenderforu...-transferieren
Der einzige Unterschied zu dem hier beschriebenen Fall ist, dass du sowohl Empfänger wie Absender bist, was es noch einfacher macht
Du loggst dich immer nur in eines deiner 2 Konten aus, der Transfer selbst dauert nach meiner Erfahrung bis zu 5 Minuten und wird erst nach
einem erneuten Login angezeigt.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Andy30 Beitrag anzeigenDas Übertragen der Entwürfe müsste ich dann für alle Erklärungen/Meldungen machen?- Deine Einkommensteuererklärung 2023
- Deine Umsatzsteuererklärung 2023
- die Feststellungserklärung der GbR 2023
- die Umsatzsteuererklärung der GbR 2023
- die Einkommensteuererklärung des 1. Kinds 2023
- usw. usw.
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