Bei „Registrierung als Vollmachtnehmer“ bedeutet „Natürliche Person“ ich selbst, also der Besitzer vom ELSTER-Konto
Vollmachtnehmer ist die Person, die von anderen Personen (Vollmachtgeber) ermächtigt wird, diese anderen Personen steuerlich zu vertreten,
vorausgesetzt, man darf das.

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