Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP aus DEGIRO Broker ausfüllen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Kannst du mir kurz Zeile 7 erklären? Meinst du evtl. 0,70 - 0,30157 = 0,39843 (nicht steuerfrei) * 50 (Anzahl Aktien) = 19,92 € ?

    Und 15 Kapitalerträge wäre das hier, oder? 189,34 - 1,1 -1,44 + 3,91 + 65,97 + 84,44 = 341,12 ?

    Und kannst dir mir evtl. noch verraten wie das mit den Verlustverrechnungen aus den Vorjahren verrechnet wird? Muss ich das machen oder sind die Verlusttöpfe beim Finanzamt hinterlegt und das Finanzamt zapft dann bei der Berechnung der festzusetzenden Steuer erst diese Verlusttöpfe an?
    Zuletzt geändert von BlackMatrix; 01.10.2020, 11:57.

    Kommentar


      #32
      Hallo,

      Kannst du mir kurz Zeile 7 erklären? Meinst du evtl. 0,70 - 0,30157 = 0,39843 (nicht steuerfrei) * 50 (Anzahl Aktien) = 19,92 € ?
      Genau. Der kleine Unterschied rührt daher, dass meine Tabelle bewusst ausschließlich mit den Daten aus der Jahresbescheinigung rechnet (konkret ermittle ich in dem Fall aus der bescheinigten Steuer rückwärts die Dividende).

      Da die Kapitalerträge am Ende in vielen Fällen einfach saldiert werden, und dann auch noch auf den vollen Euro abgerundet werden, spielen die paar Cent aber eigentlich keine Rolle.

      Und 15 Kapitalerträge wäre das hier, oder? 189,34 - 1,1 -1,44 + 3,91 + 65,97 + 84,44 = 341,12 ?
      Ich kann die Rechnung gerade nicht überprüfen (sitze am Laptop), da aber die Differenz wieder 9 Cent sind wird es wohl stimmen.

      Und kannst dir mir evtl. noch verraten wie das mit den Verlustverrechnungen aus den Vorjahren verrechnet wird? Muss ich das machen oder sind die Verlusttöpfe beim Finanzamt hinterlegt und das Finanzamt zapft dann bei der Berechnung der festzusetzenden Steuer erst diese Verlusttöpfe an?
      Wenn du die Verluste in den Vorjahren erklärt hast solltest du auch einen Feststellungsbescheid darüber bekommen haben. Verrechnet wird dann automatisch, du musst nichts weiter tun. Der Verlusttopf geht allerdings dem Sparer-Pauschbetrag vor, der Topf wird auch gemindert wenn man wegen >801/1602 Euro eigentlich keine Steuern zahlen müsste.

      Hast du die Verluste hingegen nicht erklärt, dann liegen sie bei der Bank und werden dort automatisch verrechnet (Inland), oder sie sind verfallen* (Ausland).

      *unter der Annahme, dass eine Steuererklärung abgegeben wurde und diese bestandskraftig ist

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #33
        Hallo zusammen,

        vielen Dank für den ausführlichen Thread!

        ich habe eine Frage zu Vorabpauschalen von ETFs. Muss ich diese getrennt aufführen, bzw. selbstständig errechnen? Wenn ja, wo?

        Viele Grüße

        Kommentar


          #34
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          sorry, ich hatte die erste Zeile übersehen, das wurde ja 2019 geändert.

          Nachstehend eine Tabelle wie ich es erklären würde.

          Die Zeile 15 musst du noch um 15,17 mindern (steuerfreie Teildividende), also 326,04.
          Und zu Zeile 18 hatte ich ja schon im anderen Thread gesagt, dass Zeile 16 in diesem Fall besser ist (also dort 130,35-2,54=127,81 , und Zeile 18 Null).
          Anlage KAP
          7 - Kapitalerträge 19,83
          15 - Ausländische Kapitalerträge 341,21
          16 - In Zeile 15 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen 130,35
          17 - In Zeile 15 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien 50,24
          18 - In Zeile 15 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien 2,54
          48 - Kapitalertragsteuer 4,96
          49 - Solidaritätszuschlag 0,27
          52 - Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern 12,67
          Stefan

          Hallo,

          ich habe mal eine Frage.

          Wenn ich mit den Gewinnen unter meinem Freibetrag bin,

          muss ich die Quellensteuer auf deutsche Dividende (in diesem Fall 5,23 Euro),
          um diese vom Finanzamt zurück zu bekommen, auch in Zeile 52 eintragen?
          Also 12,67+5,23=17,90 Euro

          MfG

          Kommentar


            #35
            Hallo,

            Dividenden inländischer Unternehmen gehören immer in Zeile 7, und die Steuern in Zeile 48/49 (ab 2020 geändert in 37/38).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #36
              Erstmal danke an reckoner , für die ausführliche Hilfe der Fragen - das hat mir sehr geholfen.

              Jedoch habe ich glaube ich ein Verständnis Problem bei der Zeile 19. Am Anfang dachte ich ich trage die -717,36 € einfach rein. Weil ich extra einen Verlust mit den Aktien mit dem Gewinn aus dem anderen Depot (Aktien) ausgleichen wollte. Jedoch bekomme ich einen Hinweis, dass es nicht logisch ist.

              Meine erste Frage wären jetzt:

              1) Muss ich in Zeile 19 jetzt 0€ eintragen? und in Zeile 23 den Gewinn abziehen?
              2) Oder 2.935,09 (Gewinn Aktien) + 847,87 ( Gewinn ohne Aktien) + 9,14 (Dividende) + 0,11 (Zinsen) - 183,4 (Alle Gebühren)


              Meine zweite Frage wäre:

              1) Zeile 20 ist kleiner 23. Ich soll eine extra eine Bescheinidung für Verlust machen. Welche wäre es?


              Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
              Diese Galerie hat 2 Bilder

              Kommentar


                #37
                Hallo,

                das sieht nach der SteuerSparErklärung aus. Meines Erachtens ist die Fehlermeldung falsch, aber man kann sie leicht umgehen: Einfach die Aktiengeschäfte zusammenrechnen, und dann Gewinn in Zeile 20 oder Verlust in Zeile 23.
                Bei dir wäre es ein Verlust in Zeile 23 - übrigens wird das Finanzamt diesen Betrag wieder zu Zeile 19 hinzuaddieren und versteuern, und zugleich als Aktien-Verlustvortrag verbuchen (unter der Voraussetzung, dass das dein einziges Depot ist).

                Die Zeile 19 muss immer alle steuerpflichtigen Kapitalerträge bei/von ausländischen Banken enthalten (außer inländische Dividenden), und darf - im Gegensatz zu den Zeilen 20 bis 23 - auch negativ sein. In deinem Fall würde ich aber auf die Abgeltungsteuer verzichten und einfach alles in Zeile 19 erklären (Gewinne minus Verluste minus Gebühren plus Brutto-Dividenden, bei dir wäre das einfach alles was DeGiro aufgelistet hat außer die Zinsen - und die Vorzeichen beachten, wenn da "Verlust" oder "Gebühr" steht musst du es natürlich abziehen).
                Deine 22 Cent waren übrigens eh' falsch, wenn dann hätten es die 30 Cent sein müssen - aber wie gesagt, ich würde den Kleinkram weglassen und alles in Zeile 19ff erklären, das ist zulässig (kostet dich ein paar Cent, erspart dir aber vielleicht unnötige Nachfragen).

                Noch eine Kleinigkeit: Nicht Zeile 40, sondern Zeile 41 (diese Quellensteuern sind ja noch nicht angerechnet).
                Und in Zeile 22 hast du die Transaktionsgebühren vergessen.


                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #38
                  Vielen Dank, Stefan!

                  Kommentar


                    #39
                    Lieber reckoner ,

                    Sorry für meine schlechten Deutschkenntnisse. Ich bin ein Ausländer leben und die Besteuerung in Deutschland. Ihre Hilfe hier ist hervorragend und hilft mir, die Details der KAP-Formulare zu verstehen.
                    Ähnlich dem vorherigen Fall hatte ich Verluste im Jahr 2020, und es geschafft, die KAP Teil des Formulars zu füllen. Allerdings bin ich der Handel hauptsächlich mit verschiedenen Arten von ETFs (volle Lager, REIT, Bindung, etc.) und meist akkumulativen Arten Steuer auf Dividenden zu speichern.

                    Fragen:
                    1. Soll ich KAP-INV ausfüllen, da ich im Jahr 2020 Verluste hatte? Neben Verlusten bei anderen Instrumenten habe ich mit EQQQ- und REIT-ETFs einige Gewinne erzielt.
                    2. Kannst du ein bisschen helfen, wie, wenn ich diese auch füllen muss?

                    Freundliche Grüße,
                    Zoltan

                    Kommentar


                      #40
                      Hallo Zoltan,

                      hier geht es ja um DeGiro, bei dir auch?
                      Wenn ja dann musst(!) du die Anlage KAP und auch die KAP-INV ausfüllen.

                      Speziell zu Fonds kenne ich mich aber nicht besonders aus, da solltest du lieber jemand anderes Fragen.

                      Such' mal nach "Steuern Fonds thesaurierend", da findest du bestimmt etwas.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #41
                        Hallo reckoner

                        Ja. Es ist auch mit DEGIRO. Dies waren die abgeschlossenen Transaktionen mit Gewinnen und Verlusten. Dies sind verschiedene ETFs.
                        Ich werde weiter suchen, wie ich sie in KAP-INV dokumentieren kann.

                        Freundliche Grüße,
                        Zoltan
                        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                        Diese Galerie hat 1 Bilder

                        Kommentar


                          #42
                          Hallo zusammen,
                          ich habe speziell hierzu noch Fragen, die ich nicht sauber beantwortet gefunden habe und die Degiro-Jahresübersicht ein paar Widersprüche enthält (z.B. stimmt die Tabelle mit den realisierten Gewinnen/Verlusten je Produkt nicht mit der Realität überein bei Fremdwährungen...):

                          Bei der Jahresübersicht sind bei den Punkten "Gewinne/Verluste ohne Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von Aktien" auch ETF's enthalten, die ich verkauft habe
                          --> Müssen diese tatsächlich in die Anlage KAP Zeile 17 (sofern es eben Verluste sind) bzw. sind in der Steuererklärung mit Aktien tatsächlich immer nur Einzelaktien gemeint?

                          Hintergrund: Ich habe z.B. auch einen Krypto ETC verkauft und frage mich nun, wie das Finanzamt hier diese unterscheidet zwecks unterschiedlicher Versteuerung (Aktien, ETF = Abgeltungssteuer; ETC <1Jahr mit progressivem Steuersatz). Einfach eine Auflistung der Summen der einzelnen Arten "Aktien, ETF, ETC) als PDF mit anhängen? Die Jahresübersicht von Degiro wird hier ja wenig Information bringen.

                          Vielen Dank
                          Zuletzt geändert von Smily86; 11.06.2021, 13:20.

                          Kommentar


                            #43
                            Hallo,

                            Müssen diese tatsächlich in die Anlage KAP Zeile 17 (sofern es eben Verluste sind) bzw. sind in der Steuererklärung mit Aktien tatsächlich immer nur Einzelaktien gemeint?
                            Ja und ja (ab 2020 ist es aber die Zeile 22).

                            Ich habe z.B. auch einen Krypto ETC verkauft
                            Imho sind das aber auch Wertpapiere, und unterliegen damit der Abgeltungsteuer.
                            Die Jahresfrist und die Freigrenze gelten nur für direkt gehaltene Währungen.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #44
                              Vielen Dank für die Antwort.
                              Ich muss mich korrigieren: Es ist kein ETC, sondern ein ETN mit der ISIN SE0007525332. Hatte ich vorhin verwechselt beim Schreiben.

                              Was würdet ihr mir hier empfehlen der Steuererklärung anzufügen?

                              Schönen Abend euch.

                              Kommentar


                                #45
                                Was würdet ihr mir hier empfehlen der Steuererklärung anzufügen?
                                Bei ausländischen Kapitalerträgen ist/sind die Erträgnisaufstellung(en) einzureichen. Direkt anfügen kann man die aber noch nicht.

                                Das erfolgt parallel über die Belegnachreichung: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X