Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP aus DEGIRO Broker ausfüllen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #46
    Hallo,

    Ich muss mich korrigieren: Es ist kein ETC, sondern ein ETN mit der ISIN SE0007525332. Hatte ich vorhin verwechselt beim Schreiben.
    Ist egal, auch das ist ein Wertpapier.

    Bei ausländischen Kapitalerträgen ist/sind die Erträgnisaufstellung(en) einzureichen.
    Nein, es ist das einzureichen was man hat.
    Bei DeGiro ist das die Jahresübersicht. Und falls man daran etwas ändern möchte/muss, dann muss wahrscheinlich auch das anhand irgendwelcher Belege glaubhaft gemacht werden.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #47
      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

      ... aber wie gesagt, ich würde den Kleinkram weglassen und alles in Zeile 19ff erklären, das ist zulässig (kostet dich ein paar Cent, erspart dir aber vielleicht unnötige Nachfragen).
      [/SIZE][/FONT]
      Welche Zeilen sind hier eigentlich "Pflicht"?

      Für die 2020er-Erklärung sollte es also wie folgt aussehen oder:
      19 - Ausländische Kap.erträge: "Alles" enthalten inkl. Währungswechselgebühren (die ich sonst aber nirgends mit Eintrage)
      ENTWEDER 20 Gewinne aus Aktien: Gewinne aus Aktien - Transaktionsgebühren Aktien
      22 Verluste außer Aktien: Verluste ohne Aktien - Transaktionsgebühren ohne Aktien (oder haben die Gebühren hier nichts zu suchen?)
      ODER 23 Verluste aus Aktien: Verluste Aktien - Transaktionsgebühren Aktien

      Sehe ich das so richtig?
      Die SteuerSparErklärung möchte ja definitiv nur 20 oder 23.
      Zuletzt geändert von Smily86; 13.06.2021, 12:22.

      Kommentar


        #48
        Hallo,

        19 - Ausländische Kap.erträge: "Alles" enthalten inkl. Währungswechselgebühren (die ich sonst aber nirgends mit Eintrage)
        Wenn die Währungswechselgebühren konkret mit einem Wertpapierkauf/-verkauf in Zusammenhang stehen dann gehören sie in Zeile 19 und ggf. in Zeile 20, 22 oder 23 (bei 19 und 20 abziehen, bei 22 und 23 addieren).

        Zur SteuerSparErklärung: Dort wird bei Aktiengeschäften ein Saldo erwartet (Gewinn oder Verlust), also entweder Zeile 20 oder Zeile 23 (ich mache das übrigens seit geraumer Zeit auch so).
        Die Zeile 22 hat damit nichts zu tun, falls du sonstige Verluste hattest musst du diese so oder so dort eintragen. Und Spesen vom Kauf und Verkauf gehören immer direkt zum Geschäft.

        Stefan

        PS: Warum zitierst du etwas was gar nichts mit deinen Fragen zu tun hat?
        Zuletzt geändert von reckoner; 13.06.2021, 15:23.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #49
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          PS: Warum zitierst du etwas was gar nichts mit deinen Fragen zu tun hat?
          Deine Antwort zu der Frage war auch für mich hilfreich und habe hier nur angeknüpft mit einer fortführenden Frage.

          Ich hatte vorhin mit Degiro noch ein Telefonat, da ich gerade bei Käufen / Verkäufen mit Fremdwährungen nicht auf die Ergebnisse aus der Jahresübersicht gekommen bin --> Hier werden wohl die Tagesend-Wechselkurse für die Steuer herangezogen. In der Transaktionsliste aus dem Export werden die Wechselkurse zum Zeitpunkt des Kaufs herangezogen...
          Leider hat mir der Mitarbeiter auch sagen müssen, dass die verwendeten Tagesend-Wechselkurse für die Steuer nirgends einfach einsehbar sind.

          Meine Hauptfragen nun:
          1) Man kann mit der Degiro Jahresübersicht die Transaktionskosten je Gewinn / Verlust ja nicht einfach trennen (es sind nur die gesamten Transaktionskosten aufgelistet) --> Wie macht ihr das? In Zeile 19 ist das ja kein Problem, da hier alles summiert wird. Aber bei den folgenden Zeilen 20,22,23 kann man ja nicht "einfach" die Transaktionen getrennt nach Gewinn und Verlust eintragen
          2) Zinsen für leerverkaufte Wertpapiere stehen ja in direktem Zusammenhang mit den Positionen --> Abzugsfähig?
          3) Degiro hat den ETN zu Aktien gezählt, hätte hier erwartet, dass dies zu "ohne Veräußerung von Aktien" zählt...War dies oben mit "das ist ein Wertpapier" gemeint, dass es als "Aktie" zählt?
          Zuletzt geändert von Smily86; 16.06.2021, 11:56.

          Kommentar


            #50
            Hallo,

            zu 1: Ich würde die Kosten dem Verlust zuordnen (Zeile 22). Und bei Aktiengeschäften (Zeile 20 oder 23) erübrigt sich die Frage wenn du eh nur den Saldo angibst.
            In den meisten Fällen ändert das alles auch gar nichts an der Steuer.

            zu 2: Weiß ich nicht.

            zu 3: Nein. SE0007525332 ist eindeutig keine Aktie, sondern ein Zertifikat.
            Aber eben auch keine (Krypto)Währung, darum ging es ja in #44 und #47.

            Warum DeGiro das zu Aktien zählt musst du dort fragen.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #51
              Hi,

              ich finde es toll, wie hier untereinander geholfen wir und hoffe, dass ihr mir auch helfen könnt. Ich habe im letzten Jahr bei DEGIRO Hebelzertifikate gehandelt und dann noch CFDs bei einem ausländischen CFD Broker (Admiral Markets).

              DEGIRO Hebelzertifikate (laut Jahresübersicht, alles gerundet):
              Gewinne: 3.500
              Verluste: 6.400
              Transaktionsgebühren: 600

              CFDs: (laut Kontoübersicht)
              Gewinne: 1.300
              Verluste: 1.700
              SWAP Gebühren: 3

              Ich würde es folgendermaßen in die Anlage KAP eintragen:

              Zeile 19: alle Gewinne minus alle Verluste minus alle Spesen -> 3.500 + 1.300 – 6.400 – 1.700 – 600 – 3 = -3.803 €
              Zeile 22: Verluste aus NICHT-Aktien -> -6.400 – 1.700 – 600 -3 = - 8.703 € (EDIT: einzutragen 8.703 € ohne negatives Vorzeichen)


              Meine Fragen:
              1.) Ist die Aufstellung richtig so?
              2.) Habt ihr als Nachweis direkt die Jahresübersicht von DEGIRO hinzugefügt?

              3.) Da es ab 2021 einen zusätzlichen Verlusttopf für Termingeschäfte (inkl, CFDs) gibt, sollte ich dann gleich dem FA eine Aufstellung der CFD Trades geben. Denn aus den Summen der Zeilen 15 und 17 kann das FA ja nicht sehen, dass es zwei unterschiedliche Kapitalertrags-Gruppen sind?
              4.) Rechnet das FA dann automatisch im nächsten Jahr den Verlust entgegen oder muss ich das irgendwo speziell beantragen?

              Die letzten beiden gehen über das DEGIRO Thema hinaus, beziehen sich aber auch auf einen ausländischen Broker. Ich hoffe, dass der ein oder andere etwas dazu sagen kann.

              Viele Grüße!
              Zuletzt geändert von Trader13; 15.07.2021, 13:33.

              Kommentar


                #52
                Hallo Trader13,

                zu 1: Die Zeilennummern passen für 2020 nicht, ansonsten würde ich aber sagen OK.

                EDIT: Die Verluste dürfen nicht mit Minuszeichen eingetragen werden.

                zu 2: Natürlich.
                zu 3: Für 2020 ist das doch nicht relevant.
                zu 4: Dein Verlust von 2020 fällt imho noch nicht unter die Neuregelung.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #53
                  @reckoner

                  wow - danke für deine schnelle Antwort und die Hinweise Ich habe die Zeilen geändert auf 19 und 22 (ich hatte noch die alten übertragen) und bei den Verlusten das Vorzeichen (damit es richtig ist, wenn sich jemand anderes daran orientieren möchte).

                  zu Punkt 3 und 4) Und wenn ich jetzt dieses Jahr einen Gewinn mit CFDs mache, dann kann ich diesen ja nur mit dem Verlust aus CFD's verrechnen - dafür braucht das FA doch eine Grundlage, wie hoch der Verlust mit CFD's in 2020 war?


                  Kommentar


                    #54
                    Hallo,

                    zu Punkt 3 und 4) Und wenn ich jetzt dieses Jahr einen Gewinn mit CFDs mache, dann kann ich diesen ja nur mit dem Verlust aus CFD's verrechnen - dafür braucht das FA doch eine Grundlage, wie hoch der Verlust mit CFD's in 2020 war?
                    Imho wird es Ende 2020 einen Schnitt geben. Alles was vorher als Verlust aufgelaufen ist (Verlustvortrag, oder bei einer inländischen Bank stehend) zählt als ganz gewöhnlicher Sonstiges-Verlust, und das bleibt auch so.

                    ... dann kann ich diesen ja nur mit dem Verlust aus CFD's verrechnen ...
                    Ich meine das stimmt grundsätzlich nicht. Gewinne(!) aus Termingeschäften wird man immer mit sonstigen Verlusten verrechnen können. Nicht die normalen Geschäfte sollen eingeschränkt werden, sondern die Termingeschäfte. So war es jedenfalls das letzte Jahrzehnt auch bei Aktien.

                    Ich verfolge das Thema Termingeschäfte aber nicht besonders, weil es mich nicht betrifft.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #55
                      Hi Stefan,

                      vielen Dank für deine schnellen Antworten. Das hilft mir sehr!

                      Viele Grüße!

                      Kommentar


                        #56
                        Hallo,

                        Zunächst einmal war dieses Forum sehr hilfreich bei dem Versuch, die Steuererklärung auszufüllen. Danke an alle Mitwirkenden (insbesondere reckoner)!

                        Ich bin allerdings immer noch ziemlich verwirrt über einige Dinge:

                        1. Sollen die Informationen in den Bereichen "KAP" und "KAP-INV" ausgefüllt werden? Wenn ich die Beschreibungen für beide lese (und Deutsch ist nicht meine Muttersprache...), würde ich "KAP-INV" denken, aber nach dem Lesen dieses Forum-Threads stimmen die nummerierten Einträge und ihre Beschreibungen (z.B. Zeilen 19, 20, 22 und 23) mit dem überein, was in "KAP" steht. Daher denke ich jetzt, dass "KAP" richtig ist. Ist das richtig?

                        2. Soll ich die Kosten nur für verkaufte Positionen (ETFs, Aktien) berücksichtigen oder auch für offene (noch gehaltene, unverkaufte) Positionen? Auf der einen Seite denke ich, dass es für jeden schwierig wäre, z.B. eine vor Jahren gekaufte Aktie aufzubewahren, um sie schließlich in der Steuererklärung als Ausgabe zu verbuchen. Auf der anderen Seite kann ich mir vorstellen, dass dies präziser ist.

                        3. Ich habe gehört, dass man für ETFs in der Regel / immer eine Vorabpauschale zahlt. Ist dies erforderlich oder kann ich einfach warten, bis ich z.B. in ein paar Jahren den ETF verkaufe und dann einfach den gesamten Kapitalgewinn zu diesem Zeitpunkt deklarieren? (was bei der Verwendung von Degiro viel einfacher ist, da Degiro keine Informationen über Ihre Zwischengewinne für Positionen liefert, die Sie zu bestimmten Zeitpunkten noch halten).Wenn die Antwort lautet, dass ich jedes Jahr auf die ETF-Zwischengewinne zahlen muss, dann wäre dies (IMO) der komplizierteste Teil der Steuererhebung und etwas, das noch nicht im Detail erwähnt wurde...

                        4. Muss ich die Unterschiede zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs berücksichtigen? Ich habe auch gehört, dass diese unterschiedlich behandelt werden, habe aber auch nicht gesehen, dass dies hier erwähnt wurde...

                        Nachdem ich all die Komplikationen gesehen habe, denke ich definitiv, dass ich mich von Degiro abwenden und einen anderen Börsenmakler wählen sollte, der all dies für mich erledigt.

                        Danke für jede Hilfe!

                        Kommentar


                          #57
                          Zur Klarstellung:

                          2. Soll ich die Kosten nur für verkaufte Positionen (ETFs, Aktien) berücksichtigen oder auch für offene (noch gehaltene, unverkaufte) Positionen? Auf der einen Seite denke ich, dass es für jeden schwierig wäre, z.B. eine vor Jahren gekaufte Aktie aufzubewahren, um sie schließlich in der Steuererklärung als Ausgabe zu verbuchen. Auf der anderen Seite kann ich mir vorstellen, dass dies präziser ist.
                          Wenn ich z.B. jedes Mal, wenn ich eine Position kaufe, 10 Euro koste und eine Position verkaufe, kostet das auch 10 Euro, und ich habe erst letztes Jahr mit dem Handel begonnen und 20 Positionen in verschiedenen Unternehmen gekauft, aber nur 1 verkauft. Das würde bedeuten, dass ich im letzten Jahr Kaufkosten von insgesamt 10 x 20 (Kauf) + 1 x 10 (Verkauf) = 210 Euro hatte, aber bei den geschlossenen Positionen (nur 1 Kauf und Verkauf) sind es nur 10 + 10 = 20 Euro. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich 210 Euro oder 20 Euro als Kosten ansetzen kann.

                          Kommentar


                            #58
                            Hallo,

                            zu 1.: Das hängt davon ab, was für Wertpapiere du besitzt. Nur bei Fonds ist die KAP-INV von Belang. Anmerkung: Die Geldmarktfonds nehme ich immer in die normale Anlage KAP.

                            zu 2.: Die Spesen gehören zu den Kursgewinnen, und die entstehen eben erst beim Verkauf. Und ja, dazu muss man die Anschaffungsdaten archivieren (im Inland machen die Banken das, und zwar auch Jahrzehnte lang).

                            EDIT: War mir schon klar.

                            zu 3.: Damit kenne ich mich nicht aus, tut mir Leid. Und ja, das dürfte auch meiner Ansicht nach der komplizierteste Teil sein.
                            Warum um Gottes Willen hältst du bei DeGiro ETFs? Dafür ist der Broker einfach nicht gemacht.

                            zu 4.: Für ausschüttende Fonds ist es einfach, da gibt es keine Vorabpauschale. Du musst nur die Ausschüttungen versteuern, fertig. Und bei Verkäufen natürlich den Kursgewinn/-verlust.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #59
                              3. Ja, ETF unterliegen der Vorabpauschale, aus diesem Grund ist die Anlage KAP-INV auszufüllen. Ausländischer Broker und Fonds oder ETF ist keine gute Idee.

                              4. Es wird nicht zwischen ausschüttend und thesaurierend unterschieden. Wenn die Ausschüttung höher ist als der Basisertrag, so ist die Vorabpauschale Null. Das wird i.A. der Fall sein, garantiert ist es aber nicht.

                              Kommentar


                                #60
                                Danke für die raschen Antworten!

                                Warum um Gottes Willen hältst du bei DeGiro ETFs? Dafür ist der Broker einfach nicht gemacht
                                Ausländischer Broker und Fonds oder ETF ist keine gute Idee.
                                >>> Ich wünschte natürlich, ich hätte das gewusst, bevor ich angefangen habe... Ich habe degiro eine E-Mail geschickt, in der ich ihnen deutlich mitteile, dass ich und wahrscheinlich viele andere im letzten Jahr zu ihnen gekommen sind, und nachdem ich gesehen habe, wie kompliziert das Ausfüllen von Steuern ist, werden wahrscheinlich viele von uns zu einer Bank wechseln, die das für uns erledigt. Ich bin mir sicher, dass sie zumindest einen Experten in ihrem Unternehmen haben, der sich meine Konto-1-Jahres-Zusammenfassung als .pdf ansehen und mir in 5 Minuten sagen könnte, was wo im Steuerformular hingehört, aber nein, sie wollen ihren Kunden lieber nicht helfen... Ich muss definitiv wechseln, bevor ich das nächstes Jahr wieder mache.

                                zu 1.: Das hängt davon ab, was für Wertpapiere du besitzt.
                                Ich habe erst letztes Jahr angefangen, also habe ich nicht viel. Ich habe diese ETFs:

                                Capture.JPG
                                und ein paar Aktien von Unternehmen (ich denke, da gibt es keinen Unterschied).
                                Lässt sich aus den obigen Informationen leicht erkennen, welche in KAP und welche in KAP-INV gehen würden? (Es klingt so, als sollte ich darüber nachdenken, ETFs in KAP-INV zu akkumulieren). Ich weiß das:
                                * MSCI World
                                * MSCI Europe
                                thesaurierende ETFs sind, da sie "(Acc)" in ihrem Titel tragen.
                                Und die anderen sind ausschüttend, da sie entweder "(Distr)" im Titel tragen und Dividenden zahlen.

                                Ich weiß auch nicht, ob es mir hilft, die Steuern für 2020 einfacher zu machen, aber ich habe keinen der ETFs verkauft und nur wegen eines Aktiensplits (Apple) habe ich die Aktie technisch gesehen verkauft und wieder gekauft. Außerdem liegen meine realisierten Gewinne sehr weit unter 801 Euro (~40 Euro aus dem Apple-Aktiensplit und wahrscheinlich unter 50 Euro aus Dividenden von Aktien oder ETFs).
                                Also frage ich auch:
                                5. Vielleicht kann ich einfach erklären, dass ich weit unter dem Schwellenwert liege und daher kann das alles bis zum nächsten Jahr (wenn ich von Degiro abziehe) umgangen werden.

                                Nebenbei bemerkt: Ich würde in Erwägung ziehen, zu einem Steuerberater zu gehen, aber das erscheint mir albern, wenn man bedenkt, dass meine Gewinne wirklich gering sind und ich fast nichts verkauft habe.

                                3. Ja, ETF unterliegen der Vorabpauschale, aus diesem Grund ist die Anlage KAP-INV auszufüllen.
                                >>> Gibt es eine gute Online-Quelle (Online-Rechner, Google-Sheet-Vorlage, Informationsdokument/Website), die die genauen Schritte zur Berechnung des benötigten Betrags und (idealerweise) den entsprechenden Platz im Steuerformular angibt?
                                Wenn ich die thesaurierenden ETFs nicht ein ganzes Jahr lang gehalten habe (ich habe sie alle im April 2020 oder später gekauft), werden sie dann trotzdem berücksichtigt? (Ich nehme an, die vorherige Frage mit den genauen Berechnungsschritten wird auch dies beantworten). Ich hoffe, dass es im Grunde nur "Preis am Ende des Jahres minus Preis zu Beginn des Jahres (oder Kaufpreis, wenn im Laufe des Jahres gekauft)" oder vielleicht auch multipliziert mit einem Faktor ist.

                                Sobald ich weiß, wie und wo ich die nicht realisierten Gewinne für die thesaurierenden ETFs eintragen muss (wahrscheinlich in diesem KAP-INV-Formular), würde ich den Rest in KAP investieren, und der Rest würde sich auf die realisierten Gewinne beschränken. Oder um es anders zu formulieren:
                                KAP = Realisierte Gewinne/Verluste aus Aktien und ausschüttenden ETFs und deren Kosten --> Das kann ich leicht ausrechnen
                                KAP-INV = Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus thesaurierenden ETFs --> noch offen.
                                Sorry für meine lange Nachricht...

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X