Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage AV wo trägt man die gezahlten Beiträge ein

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Hallo liebe Elster-Nutzer,

    ich beschäftige mich erst kurze Zeit mit dem Thema Riester bzw. dies ist meine erste Steuererklärung seit dem Riester.

    Ich habe bereits dank diesem Forum entdeckt, dass es im Elster Online nicht mehr möglich ist, seine "Vertragsnummer" und Beiträge anzugeben, DANKE!


    Jedoch habe ich zu folgender Aussage etwas weiter oben Fragen:


    https://forum.elster.de/anwenderforu...424#post297424

    Ich habe probeweise die Berechnung mit und ohne die Anlage mehrmals durchführen lassen - das Ergebnis war völlig gleich..
    .
    Wenn die Günstigerpüfung zwischen Zulagenanspruch und Sonderausgabenabzug ergibt, dass der Sonderausgabenabzug nicht höher ist als die

    Zulage, dann ist das so auch richtig. Dann taucht der Altersvorsorgebeitrag gar nicht in der Steuerberechnung auf.



    Könnte mir das Jemand erklären? Ich verstehe die Hintergründe der Steuererklärung /Steuersprache nicht genügend fürchte ich.
    Bei mir ändert sich scheinbar auch nichts durch die Eintragung der Beitragszahlung in diesem "Zusatzangaben" Blatt. Anlage AV habe ich angeklickt.

    Dieser Satz "Wenn die Günstigerpüfung zwischen Zulagenanspruch und Sonderausgabenabzug ergibt, dass der Sonderausgabenabzug nicht höher ist als die
    Zulage, dann ist das so auch richtig. Dann taucht der Altersvorsorgebeitrag gar nicht in der Steuerberechnung auf." ist jedoch unverständlich für mich.

    Für eine Erklärung mit "einfacheren" Worten oder einem kleinen Beispiel wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße und Dank vorab,
    HoneyK

    Kommentar


      #32
      Man hat entweder Anspruch auf die Zulage oder auf den Abzug als Sonderausgaben.
      Im Rahmen der Günstigerprüfung werden die Riesterbeiträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und geschaut, um wieviel die Steuer dadurch gegenüber der Berechnung ohne Riester sinkt. Ist diese Ersparnis weniger als der Anspruch auf die Zulage, fällt der Riester bei der Steuer komplett unter den Tisch. Ist die Ersparnis höher als der Zulagenanspruch, erhält man die Differenz über die Steuer ausgezahlt.

      Kommentar


        #33
        Du kannst ja mal probeweise mit den Daten in der Anlage AV und den Zusatzangaben "spielen". Dann wirst Du sicherlich eine Konstellation finden, wo der Sonderausgabenabzug günstiger ist.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #34
          Moin,
          bin neu hier und hab ne Frage zur Steuerberechnung durch ELSTER bei Riester.
          Folgende Ausgangssituation:
          - Ehegatte A als ALG 1 Empfänger (01.01. - 31.12.2023) sozialversicherungspflichtig und somit unmittelbar begünstigt; voller Zulagenanspruch, da 4% des soz-vers-pflichtigen Einkommens aus 2022 eingezahlt
          - Ehegatte B als Rentner mit eigenem Riestervertrag (2023 noch nicht in der Auszahlungsphase); somit mittelbar begünstigt; 60 Euro eingezahlt, also voller Zulagenanspruch
          - getrennte Veranlagung für 2023 gewählt

          Wenn ich die Hinweise im Netz richtig deute,
          - werden die Zulagen, jeweils 175 Euro, den jeweiligen Verträgen gutgeschrieben
          - hat der mittelbar zulagenberechtigte Ehegatte B kein Recht auf weitere steuerliche Berücksichtigung
          - kann der unmittelbar Berechtigte aber seine eigenen Beiträge, beide Zulagen und die 60 Euro des Ehegatten B steuerlich geltend machen (bis zum Höchstbetrag von 2160 Euro.

          Soweit richtig?

          Wie gebe ich das jetzt in ELSTER ein?
          - Wenn ich für Ehegatte B die Anlage mit Kreuz bei mittelbar begünstigt nutze, zeigt mir die Prüfung einen Fehler an, da Angaben zu Ehegatte B bei Einzelveranlagung nicht erlaut sind.
          Weiß das FA automatisch, welche Ehegatten/Riesterverträge zusammengehören

          - Wenn ich die die Beiträge(ohne Zulage) Ehegatte A in den Zusatzangaben zur Steuerberechnung in Zeile 10 und 60 Euro (Beitrag ohne Zulage Ehegatte B) in Zeile 11 eingebe zeigt die Berechnung nur 1 x 175 Euro als berücksichtigte Zulage an

          Kann ich noch irgendwo etwas ändern oder eingeben?

          Österliche Grüße
          Rainer
          Zuletzt geändert von rkausd; 02.04.2024, 18:21.

          Kommentar


            #35
            Es gibt keine Anlage B. In der Steuererklärung sind bei Einzelveranlagung auch keine Angaben zum Ehegatten bzw. zu Person B zulässig. Die Ehefrau gilt in ihrer Steuererklärung als Steuerpflichtige Person und füllt die entsprechenden Bereiche aus.

            Kommentar


              #36
              Das mit der Anlage B war ein Schreibfehler, habe ich korrigiert.
              Danke für den Hinweis.

              Kommentar

              Lädt...
              X