Hallo liebe Elster-Nutzer,
ich beschäftige mich erst kurze Zeit mit dem Thema Riester bzw. dies ist meine erste Steuererklärung seit dem Riester.
Ich habe bereits dank diesem Forum entdeckt, dass es im Elster Online nicht mehr möglich ist, seine "Vertragsnummer" und Beiträge anzugeben, DANKE!
Jedoch habe ich zu folgender Aussage etwas weiter oben Fragen:
https://forum.elster.de/anwenderforu...424#post297424
Ich habe probeweise die Berechnung mit und ohne die Anlage mehrmals durchführen lassen - das Ergebnis war völlig gleich..
.
Wenn die Günstigerpüfung zwischen Zulagenanspruch und Sonderausgabenabzug ergibt, dass der Sonderausgabenabzug nicht höher ist als die
Zulage, dann ist das so auch richtig. Dann taucht der Altersvorsorgebeitrag gar nicht in der Steuerberechnung auf.
Könnte mir das Jemand erklären? Ich verstehe die Hintergründe der Steuererklärung /Steuersprache nicht genügend fürchte ich.
Bei mir ändert sich scheinbar auch nichts durch die Eintragung der Beitragszahlung in diesem "Zusatzangaben" Blatt. Anlage AV habe ich angeklickt.
Dieser Satz "Wenn die Günstigerpüfung zwischen Zulagenanspruch und Sonderausgabenabzug ergibt, dass der Sonderausgabenabzug nicht höher ist als die
Zulage, dann ist das so auch richtig. Dann taucht der Altersvorsorgebeitrag gar nicht in der Steuerberechnung auf." ist jedoch unverständlich für mich.
Für eine Erklärung mit "einfacheren" Worten oder einem kleinen Beispiel wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße und Dank vorab,
HoneyK
ich beschäftige mich erst kurze Zeit mit dem Thema Riester bzw. dies ist meine erste Steuererklärung seit dem Riester.
Ich habe bereits dank diesem Forum entdeckt, dass es im Elster Online nicht mehr möglich ist, seine "Vertragsnummer" und Beiträge anzugeben, DANKE!
Jedoch habe ich zu folgender Aussage etwas weiter oben Fragen:
https://forum.elster.de/anwenderforu...424#post297424
Ich habe probeweise die Berechnung mit und ohne die Anlage mehrmals durchführen lassen - das Ergebnis war völlig gleich..
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Wenn die Günstigerpüfung zwischen Zulagenanspruch und Sonderausgabenabzug ergibt, dass der Sonderausgabenabzug nicht höher ist als die
Zulage, dann ist das so auch richtig. Dann taucht der Altersvorsorgebeitrag gar nicht in der Steuerberechnung auf.
Könnte mir das Jemand erklären? Ich verstehe die Hintergründe der Steuererklärung /Steuersprache nicht genügend fürchte ich.
Bei mir ändert sich scheinbar auch nichts durch die Eintragung der Beitragszahlung in diesem "Zusatzangaben" Blatt. Anlage AV habe ich angeklickt.
Dieser Satz "Wenn die Günstigerpüfung zwischen Zulagenanspruch und Sonderausgabenabzug ergibt, dass der Sonderausgabenabzug nicht höher ist als die
Zulage, dann ist das so auch richtig. Dann taucht der Altersvorsorgebeitrag gar nicht in der Steuerberechnung auf." ist jedoch unverständlich für mich.
Für eine Erklärung mit "einfacheren" Worten oder einem kleinen Beispiel wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße und Dank vorab,
HoneyK
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