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Anlage AV wo trägt man die gezahlten Beiträge ein

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    Anlage AV wo trägt man die gezahlten Beiträge ein

    Ich finde in der Anlage AV keine Zeile, wo man die gezahlten Beiträge einträgt. Kann jemand helfen?

    #2
    Die gibt es nicht mehr. Wenn man eine korrekte Steuerberechnung will, muss man sie unter den zusätzlichen Angaben eintragen. Blöd, aber ist so.

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      #3
      Danke für die Antwort. Können Sie konkretiseren wo? Anlage und Zeilennummer. Ich finde da nichts.
      Zuletzt geändert von Gerd HD; 04.01.2020, 09:18.

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        #4
        Die Anlage heißt Zusatzangaben für die Steuerberechnung.

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          #5
          Bei den Anlagen ganz unten, Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Zeile 7 und ev. 8. Habe ich auch ne Stunde gesucht

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            #6
            Wenn man eine korrekte Steuerberechnung will, muss man sie unter den zusätzlichen Angaben eintragen
            .
            Bei ElsterFormular lassen sich die geleisteten Beiträge immerhin noch eintragen.

            Die Anlage AV bei Mein ELSTER ist völlig missraten! Wer betroffen ist, sollte sich beschweren!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von NoKri Beitrag anzeigen
              Bei den Anlagen ganz unten, Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Zeile 7 und ev. 8. Habe ich auch ne Stunde gesucht
              Dort heißt es aber: "Die folgenden Angaben dienen ausschließlich der Steuerberechnung in Mein ELSTER und sind nicht Teil Ihrer Einkommensteuererklärung. Sie werden nicht an das Finanzamt übermittelt. Bitte beachten Sie, dass fehlende Angaben das Ergebnis der Steuerberechnung beeinflussen können."

              Wenn ich also nichts in die Anlage AV eintragen kann gehe ich leer aus????

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                #8
                Diese Angaben möchte das FA nicht mehr wissen, da sie die Angaben vom Anbieter übernehmen, so habe ich das verstanden. Das wäre für das FA doppelt gemoppelt. Damit aber die Berechnung hier funktioniert, muss das irgendwo eingetragen werden. Wenn du nichts einträgst, fällt die Mein ELSTER Berechnung niedriger aus, das FA rechnet dann die Beiträge mit ein. Wie erwähnt, Anlage AV ist missraten.

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                  #9
                  Danke für die Info.

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                    #10
                    Ergänzend noch, da mittlerweile ein paar Threads hierauf verweisen: Die Änderung in der Anlage AV (Wegfall der Eingabe des Betrags) wird in der Anleitung zur Anlage AV mitgeteilt. Also kleiner Hinweis darauf, dass das "Handbuch" zum Benutzen freigegeben ist ...
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Ich möchte/muss dies nochmals aufgreifen:

                      Ich bin vorgegangen wie hier angegeben, das Formular "Zusatzangaben für die Steuererklärung" hinzugefügt und zur Steuerberechnung die Beiträge in das Formular eingetragen. Jedoch berücksichtigt das Programm diese nicht bei der Steuerberechnung.

                      Ich habe probeweise die Berechnung mit und ohne die Anlage mehrmals durchführen lassen - das Ergebnis war völlig gleich...

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                        #12
                        Ich habe probeweise die Berechnung mit und ohne die Anlage mehrmals durchführen lassen - das Ergebnis war völlig gleich..
                        .
                        Wenn die Günstigerpüfung zwischen Zulagenanspruch und Sonderausgabenabzug ergibt, dass der Sonderausgabenabzug nicht höher ist als die

                        Zulage, dann ist das so auch richtig. Dann taucht der Altersvorsorgebeitrag gar nicht in der Steuerberechnung auf.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Vielen Dank für die schnelle Antwort.

                          Das
                          Wenn die Günstigerpüfung zwischen Zulagenanspruch und Sonderausgabenabzug ergibt, dass der Sonderausgabenabzug nicht höher ist als die

                          Zulage
                          trifft in meinem Fall nicht zu. Woran könnte es sonst liegen?

                          Kommentar


                            #14
                            Edit:
                            Ich habe den Fehler gefunden. Man muss, obwohl man die Summe der Beiträge nicht länger angeben muss, dennoch die Anlage AV beifügen und angeben, dass man unmittelbar begünstigt ist sowie die beitragspflichtigen Einnnahmen in 2018.

                            Widersinnigerweise sind auch dies ja Angaben, die dem FA vorliegen. Insofern ist die Anlage AV doch eigentlich völlig obsolet, sofern es allein um den Sonderausgabenabzug Riester geht..?
                            Zuletzt geändert von Keats; 10.02.2020, 19:38.

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                              #15
                              Ich weiß es nicht, ich habe noch keinen Fall in Mein ELSTER nachgestellt. Bei ElsterFormular funktioniert die Einbeziehung in die Berechnung,

                              dort können aber die Beiträge nach wie vor direkt in der Anlage AV angegeben werden.

                              Erst mit der Anlage AV stellst du einen Antrag auf Günstigerprüfung, ohne die geht nichts!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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