Guten Abend gemeinsam. Ich weiß, dass dieses Forum kein Steurrechtlichen Fragen beantworten soll.
Ich frage mich gerade.
Einer Meiner Söhne bezieht elternunabhängiges Bafög. Kann ich trotzdem ihn beim Unterhalt angeben ?
LG
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Hallo,
Ich habe gerade noch mal probiert. Jetzt klappt dass mit der Berechnung der Unterhaltsaufwendung für meine philipp. Schwiegermutter..
Danke an alle...
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Danke für die Info.. werde ich mal ausprobieren.
Übrigens ein Lob für alle. die hier kompetente Antworten geben!
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Besser als ein Update funktioniert oft ein kompletter Download mit Neuinstallation. Die alte Version muss dazu nicht deinstalliert werden.
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hmmm, jetzt wollte ich mit ElsterFormular weitermachen ; aber es gibt Update Fehler bei der Aktualisierung auf 2019.... da neue arbeitet also fehlerhaft, während das alte es überhaupt nicht mehr tut..
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Danke für die Info... wäre doch toll, wenn es in MeinElster einen anklickbaren Punkt gäbe, wo auf Bugs im Programm hingewiesen würde.
Ein Bug ist ja erstmal nichts schlimmes, man muss es nur wissen und erspart dann vielen Usern die Sucharbeit.
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Das Modul in Mein Elster zu Unterhaltsaufwendungen ist noch buggy: https://forum.elster.de/anwenderforu...hnung-für-2019
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Ich kämpfe auch mit dieser Meldung:
"Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland
ansässig waren."
Es geht offenbar um den Unterhalt für meine Schwiegermama auf den Philippinen.
In der Anlage U wird der Hinweis ausgegeben, man sollte für diese Person eine Identifikationsnummer angeben. Nur Pech, dass auf den Philippinen niemand eine deutsche Steuer-ID hat.
Man kann zwar das Feld freilassen, aber meine Vermutung ist, dass dadurch diese Fehlermeldung ausgelöst wird.. und somit dieser doch hohe Betrag bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt ist.
Ich habe die Hotline mal angeschrieben .. mal sehn...
es geht um MeinElster .. im vorigen Jahr hat das noch mit ElsterFormular einwandfrei funktioniert.
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Zitat von appexade Beitrag anzeigenKann man bei ElsterOnline anrufen und fragen wann die diesen Fehler beheben?
hier kannst du nachfragen ->https://www.elster.de/eportal/infoseite/kontakt
Tschüß
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Kann man bei ElsterOnline anrufen und fragen wann die diesen Fehler beheben?
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Ja.. Kann sein. Der Unterhalt wurde trotzdem nicht berechnet...
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zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
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Das was du meinst kommt ja erst in der Steuerberechnung oder nicht ?
"Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . 59.395. . . 18,3490 v.H. . . . . 10.898"
Es nervt, dass die Steuerberechnung nicht richtig funktioniert. Die kriegen auch nichts hin....Zuletzt geändert von appexade; 25.03.2020, 13:24.
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ElsterFormular und Mein ELSTER sind unterschiedliche Anwendungen, das ist richtig.
Auch nicht die Angaben zu dem Krankengeld und dem Übergangsgeld.
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ElsterFormular und Mein Elster sind 2 verschiedene Programme? Auf jeden Fall wird es bei mir noch nicht berechnet. Auch nicht die Angaben zu dem Krankengeld und dem Übergangsgeld.
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