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  • appexade
    antwortet
    Guten Abend gemeinsam. Ich weiß, dass dieses Forum kein Steurrechtlichen Fragen beantworten soll.

    Ich frage mich gerade.
    Einer Meiner Söhne bezieht elternunabhängiges Bafög. Kann ich trotzdem ihn beim Unterhalt angeben ?

    LG

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  • hge
    antwortet
    Hallo,
    Ich habe gerade noch mal probiert. Jetzt klappt dass mit der Berechnung der Unterhaltsaufwendung für meine philipp. Schwiegermutter..

    Danke an alle...

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  • hge
    antwortet
    Danke für die Info.. werde ich mal ausprobieren.
    Übrigens ein Lob für alle. die hier kompetente Antworten geben!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Besser als ein Update funktioniert oft ein kompletter Download mit Neuinstallation. Die alte Version muss dazu nicht deinstalliert werden.

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  • hge
    antwortet
    hmmm, jetzt wollte ich mit ElsterFormular weitermachen ; aber es gibt Update Fehler bei der Aktualisierung auf 2019.... da neue arbeitet also fehlerhaft, während das alte es überhaupt nicht mehr tut..

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  • hge
    antwortet
    Danke für die Info... wäre doch toll, wenn es in MeinElster einen anklickbaren Punkt gäbe, wo auf Bugs im Programm hingewiesen würde.
    Ein Bug ist ja erstmal nichts schlimmes, man muss es nur wissen und erspart dann vielen Usern die Sucharbeit.

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  • Picard777
    antwortet
    Das Modul in Mein Elster zu Unterhaltsaufwendungen ist noch buggy: https://forum.elster.de/anwenderforu...hnung-für-2019

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  • hge
    antwortet
    Ich kämpfe auch mit dieser Meldung:
    "Die Unterhaltsleistungen konnten nur für die Monate berücksichtigt werden, in denen Sie im Inland
    ansässig waren."

    Es geht offenbar um den Unterhalt für meine Schwiegermama auf den Philippinen.
    In der Anlage U wird der Hinweis ausgegeben, man sollte für diese Person eine Identifikationsnummer angeben. Nur Pech, dass auf den Philippinen niemand eine deutsche Steuer-ID hat.
    Man kann zwar das Feld freilassen, aber meine Vermutung ist, dass dadurch diese Fehlermeldung ausgelöst wird.. und somit dieser doch hohe Betrag bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt ist.
    Ich habe die Hotline mal angeschrieben .. mal sehn...

    es geht um MeinElster .. im vorigen Jahr hat das noch mit ElsterFormular einwandfrei funktioniert.

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von appexade Beitrag anzeigen
    Kann man bei ElsterOnline anrufen und fragen wann die diesen Fehler beheben?
    Hallo appexade,

    hier kannst du nachfragen ->https://www.elster.de/eportal/infoseite/kontakt

    Tschüß

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  • appexade
    antwortet
    Kann man bei ElsterOnline anrufen und fragen wann die diesen Fehler beheben?

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  • appexade
    antwortet
    Ja.. Kann sein. Der Unterhalt wurde trotzdem nicht berechnet...

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  • Charlie24
    antwortet
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    Dann wurde doch das Kranken- und Übergangsgeld in der Steuerberechnung berücksichtigt, die steuerfreien Beträge selbst werden nicht ausgewiesen.

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  • appexade
    antwortet
    Das was du meinst kommt ja erst in der Steuerberechnung oder nicht ?

    "Berechnung der Einkommensteuer

    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG

    nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . 59.395. . . 18,3490 v.H. . . . . 10.898"


    Es nervt, dass die Steuerberechnung nicht richtig funktioniert. Die kriegen auch nichts hin....
    Zuletzt geändert von appexade; 25.03.2020, 13:24.

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  • Charlie24
    antwortet
    ElsterFormular und Mein ELSTER sind unterschiedliche Anwendungen, das ist richtig.

    Auch nicht die Angaben zu dem Krankengeld und dem Übergangsgeld.
    Gibt es denn keine Zeile: Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt (XX.xxxx %)

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  • appexade
    antwortet
    ElsterFormular und Mein Elster sind 2 verschiedene Programme? Auf jeden Fall wird es bei mir noch nicht berechnet. Auch nicht die Angaben zu dem Krankengeld und dem Übergangsgeld.

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