Moin,
es gibt zwei Varianten bei dem Thema DIVA:
1. Erklärungen, die automatisch ohne eine Bearbeitereingabe seitens des Finanzamtes durch das System laufen würden. Diese Erklärungen landen in 2020 in einer Warteschlange, bis das Verfahren freigegeben worden ist. In Schleswig-Holstein ist das Verfahren gerade freigegeben worden. Die Warteschlange wird gerade automatisch abgearbeitet.
2. Erklärungen, die vom Bearbeiter im Finanzamt bearbeitet werden müssen, können ab sofort bearbeitet werden, auch wenn eine Bescheidbekanntgabe als digitaler Verwaltungsakt beantragt worden ist.
Ich hoffe dies klärt den Sachverhalt noch ein bisserl auf.
Ciao
es gibt zwei Varianten bei dem Thema DIVA:
1. Erklärungen, die automatisch ohne eine Bearbeitereingabe seitens des Finanzamtes durch das System laufen würden. Diese Erklärungen landen in 2020 in einer Warteschlange, bis das Verfahren freigegeben worden ist. In Schleswig-Holstein ist das Verfahren gerade freigegeben worden. Die Warteschlange wird gerade automatisch abgearbeitet.
2. Erklärungen, die vom Bearbeiter im Finanzamt bearbeitet werden müssen, können ab sofort bearbeitet werden, auch wenn eine Bescheidbekanntgabe als digitaler Verwaltungsakt beantragt worden ist.
Ich hoffe dies klärt den Sachverhalt noch ein bisserl auf.
Ciao
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