Hallo Achim60,
ich habe eine Wohnung mit einem Miteigentumsanteil 112/1000, auf 2 Flächen (285 qm u. 56 qm) verteilt. Gerechnet habe ich so:
1. Fläche: 285 x (112/1000) = 31,92 = abgerundet 31 qm
2. Fläche: 56 x (112/1000) = 6,27 = abgerundet 6 qm
Im Formular GW1, 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
- Zeile 10 die Fläche 285 bzw. 56
- Zeile 11 habe ich eingetragen: Zähler 112 Nenner 1000
Im Formular GW2, 4 - Angabe zum Grund und Boden - dann die ausgerechneten Flächenanteile.
1. Fläche des Grundstücks = 31
2. Fläche des Grundstücks = 6
Dies hat nichts mit der Wohnfläche der Wohnung zu tun.
Somit erscheint nicht mehr die Fehlermeldung: "Die Summe im Hauptvordruck angegebene, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen.... entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegeben Fläche...."
					ich habe eine Wohnung mit einem Miteigentumsanteil 112/1000, auf 2 Flächen (285 qm u. 56 qm) verteilt. Gerechnet habe ich so:
1. Fläche: 285 x (112/1000) = 31,92 = abgerundet 31 qm
2. Fläche: 56 x (112/1000) = 6,27 = abgerundet 6 qm
Im Formular GW1, 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
- Zeile 10 die Fläche 285 bzw. 56
- Zeile 11 habe ich eingetragen: Zähler 112 Nenner 1000
Im Formular GW2, 4 - Angabe zum Grund und Boden - dann die ausgerechneten Flächenanteile.
1. Fläche des Grundstücks = 31
2. Fläche des Grundstücks = 6
Dies hat nichts mit der Wohnfläche der Wohnung zu tun.
Somit erscheint nicht mehr die Fehlermeldung: "Die Summe im Hauptvordruck angegebene, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen.... entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegeben Fläche...."


 ie Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."
ie Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens."
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