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Grundsteuer Bayern - ehemalige Hofstelle

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    #61
    Hier musste ich einige Vokabeln nachschlagen: Remise = Unterstand? Was ist dann eine offene Remise, ein eingezäunter Hof oder Holzverschlag? Wägen = Plural für Wagen? Nuzung als PKW-Parkplatz oder für landwirtschaftl. Fahrzeuge? Hühnerstall: Sind da auch Hühner drin? Landwirtschaftl. Viehhaltung oder Hobby? Wie wird der Rest des Grundstücksd (799qm) genutzt?

    Zum Begriff Hofstelle, Frage an andere Benutzer: Darf ich hier nach den Forumsregeln Definitionen eines Fachverlages für Steuern u.a. zitieren, ohne dass das als unzulässige Werbung gilt? Wenn ich zitiere, ohne dieses Portal als Quelle anzugeben, könnte es auch urheberrechtlich problematisch sein.
    Anregung an NeuRentner: Du kannst ja selbst mal nach "Hofstelle Grundsteuer" suchmaschinen (neues Verb von mir anstelle von "... geln").
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #62
      Die Frage von NeuRentner wurde bereits beantwortet: https://forum.elster.de/anwenderforu...schter-nutzung
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #63
        Ist natürlich verwirrend, wenn die gleiche Frage an 2 verschiedenen Stellen auftaucht. Der Grund war sicherlich, dass die Frage hier nur an ein anderes Thema angehängt ist.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #64
          Sorry, leider ja. Falsches Fenster genutzt.

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            #65
            Hallo, ich besitze einen ehemaligen Bauernhof in Bayern mit nicht unterkellertem Wohnhaus Baujahr 1875. Die ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude wurden zu Zubehörräumen zum
            Beispiel: Waschküche, Trockenraum, Brennstofflagerflächen, Kellerersatzräume umgebaut. Die Frau auf der Hotline hat erklärt diese Gebäude kann ich ganz weglassen, Ist das so?
            Ich könnte mir auch vorstellen auf Anlage Grundstück (BayGrSt2) z.B. Waschküche+ Trockenraum 36qm Nutzfläche 0qm einzutragen. Wie soll ich da vorgehen ? Lt. Bayernatlas ist das
            Grunstück Wohnbaufläche. Ich glaube mein Problem haben viele. Ich würde mich über eine Antwort freuen.
            Freundliche Grüße

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              #66
              Die Frau auf der Hotline hat erklärt diese Gebäude kann ich ganz weglassen, Ist das so?
              Meines Erachtens stimmt das zwar nicht, aber wenn die Frau das gesagt hat ?

              Ein Problem mit den Nebengebäuden, die einer Wohnnutzung zugeordnet sind, haben in Bayern viele Grundstücksbesitzer.

              Schuld daran ist Art. 2 Abs. 3 BayGrStG: https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #67
                Hallo Charlie24, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin kein Jurist, um nicht als Steuerbetrüger dazustehen wäre es nicht doch besser die Nebengebäudeflächen
                in der Anlage Grundstück z.B. Brennstofflager qm 52 Nutzfl. 0 einzutragen ? Da dieses Wochenende die Entscheidung fallen muß wäre ich für eine Antwort dankbar.
                Freundliche Grüße

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                  #68
                  .. wäre es nicht doch besser die Nebengebäudeflächen in der Anlage Grundstück z.B. Brennstofflager qm 52 Nutzfl. 0 einzutragen ?
                  Natürlich ist das besser !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #69
                    Hallo Charlie24,

                    ich wollte Fragen, um du uns bei unserem Problem, einen Tipp geben könntest.

                    Zu unserer Situation:
                    • Vom Finanzamt haben wir ein Aktenzeichen zur Verfügung gestellt bekommen
                    • Wir haben eine Flurnummer, auf der ein ehemaliger Bauernhof steht. Auf dem Grundstück befinden sich
                      • ein EFH,
                      • Grundstücksgröße ca. 5.000 m2
                      • mehrere alte Wirtschaftsgebäude mit ca. 650 m2 Grundfläche,
                      • Grünfläche mit ca. 2.000 m2
                      • eine größere Wasserfläche mit ca. 900 m2
                      • wir haben keine weiteren landwirtschaftlichen Flächen
                      • wir betreiben eine kleine private Hobbytierhaltung mit Pferden
                      • deshalb wird ein Teil der alten Wirtschaftsgebäude genutzt
                      • nur für uns – ohne Einnahmen
                      • wir haben keinen landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet
                      • die Wirtschaftsgebäude stehen nicht in Verbindung einer Wohnnutzung: Futterlager, Unterstand Pferde, Garage Traktor, etc.
                    Wir stellen uns die Frage, ob wir nicht ein weiteres Aktenzeichen anfordern sollten und die Meldung an das Finanzamt teilen müssten. Unabhängig, ob es als richtiger landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird. Mich würde ihre Meinung dazu interessieren. Bisher führe ich die Nebengebäude über die Nutzfläche. Da ich es aber nicht richtig aufschlüsseln kann, denke ich, dass ein riesen Nachteil entstehen wird. Wir zahlen aktuell fast keine Grundsteuer, weil die Grundlage dazu vom Voreigentümer übernommen wurde.

                    Viele Grüße

                    Kommentar


                      #70
                      Das mit dem großen Nachteil seht ihr richtig, ein 2. Aktenzeichen für Landwirtschaft wäre äußerst hilfreich.

                      Dass das ertragsteuerlich Liebhaberei ist, sollte für die Grundsteuer keine Rolle spielen.

                      Forstwirtschaft.jpg
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #71
                        Zitat von -Gast- Beitrag anzeigen

                        Auf der anderen Seite gibt es aber auch diesen Satz:

                        Teil 2 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft /Grundsteuer A
                        Art. 9
                        Ergänzende Regelungen
                        (1) Zur Hofstelle nach § 234 Abs. 6 BewG gehören auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus keine Flächen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, wenn sie keine Zweckbestimmung erhalten haben, die zu einer zwingenden Zuordnung zum Grundvermögen führt.

                        Oder ist hier nur gemeint, dass zu einer tatsächlich bestehenden, aktiven Hofstelle auch aktuell nicht mehr genutzte Gebäude zählen?
                        Kann es sein, dass das die "Öffnungssklausel" für die Bewertung von ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden als Hofstelle ist, wenn zwar noch landw. Flächen vorhanden aber sämtlich verpachtet sind?

                        Und falls das der Fall wäre, gibt es in anderen BL entsprechende Regelungen, oder sind Leute in solchen Situationen außerhalb von Bayern gears..t?

                        Kommentar


                          #72
                          Kann es sein, dass das die "Öffnungssklausel" für die Bewertung von ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden als Hofstelle ist, wenn zwar noch landw. Flächen vorhanden aber sämtlich verpachtet sind?
                          So ist es gedacht, allerdings wird das von der Finanzverwaltung in Bayern nach meiner Erkenntnis teilweise blockiert. Man wird das ausstreiten müssen.

                          Und falls das der Fall wäre, gibt es in anderen BL entsprechende Regelungen, oder sind Leute in solchen Situationen außerhalb von Bayern gears..t?
                          In Niedersachsen gibt es die gleiche Regelung. In den Bundesländern, die Bundesrecht anwenden, kommt man nur privater Nutzung besser weg.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #73
                            Wie "private Nutzung"? Das würde dann doch Grundsteuer B für die ehemalige Hofstelle bedeuten, oder nicht?

                            Für BW habe ich keine solche Regelung wie in BY oder NS gefunden. Da steht im Landesgrundsteuergesetz auch nur:

                            "Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden."

                            Verstehe ich das dann so richtig, dass man in BW eine Scheune der alten Hofstelle nur dann bei Grundsteuer A als Hofstelle angeben kann, wenn man noch mindestens eine landw. Fläche selbst bewirtschaftet (und wenn es nur ein kleines Wiesenstückchen ist und man dafür eine Sense in der Scheune hängen hat)?

                            Kommentar


                              #74
                              Für BW habe ich keine solche Regelung wie in BY oder NS gefunden
                              Die gibt es in BW auch nicht.

                              ... dass man in BW eine Scheune der alten Hofstelle nur dann bei Grundsteuer A als Hofstelle angeben kann, wenn man noch mindestens eine landw. Fläche selbst bewirtschaftet
                              So sieht das aus. Im Bundesrecht ist das ebenfalls so geregelt. Ob das in BW eine Rolle spielt, hängt allerdings davon ab, ob man bei Prüfung

                              der überwiegenden Wohnnutzung leerstehende ehemalige landwirtschaftliche Nebengebäude als Nutzfläche betrachten muss. So tief bin ich

                              noch nicht in das Landesrecht eingestiegen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #75
                                So tief bin ich noch nicht in das Landesrecht eingestiegen.
                                Hier noch der Link zur Verwaltungsvorschrift:

                                https://www.landesrecht-bw.de/jporta...0.0#focuspoint
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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