Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Bayern - ehemalige Hofstelle

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #91
    Was ist der Unterschied zwischen Bruchteilsgemeinschaft und Grundstücksgemeinschaft?
    Unter Bruchteilsgemeinschaft versteht das Finanzamt, dass die einzelnen Beteiligten mit genauen Anteilen, z. B. Miteigentümer zu 1/2,

    im Grundbuch eingetragen sind, bei einer Grundstücksgemeinschaft ist die Gemeinschaft als Gesamthand im Grundbuch eingetragen, z. B. Gebrüder Müller GbR.

    Deine erste Frage betrifft Steuerrecht, das ist nicht Gegenstand des Forums
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #92
      OK Danke. Dann hat meine Mutter eine Bruchteilsgemeinschaft.
      Das Forum ist wenig lebendig, wenn es nur um Elstertechnik geht.
      Deine besten und fast alle Beiträge beraten aber.

      Kommentar


        #93
        Deine besten und fast alle Beiträge beraten aber.
        In der Regel erhält man nur allgemeine Antworten zu einfachen steuerrechtlichen Fragen, aber nicht zu komplizierteren Themen, wie etwa Entnahmen.

        Es gibt Steuerberater, die auf Landwirtschaft spezialisiert sind, außerdem gibt es durchaus Unterschiede zwischen Ertragssteuerrecht und Bewertungsrecht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #94
          Spezialisiert meint aber nicht, die wissen Bescheid? Und mit Comickyoutube - Anleitungen
          soll der Bürger die Erklärung abgeben. Und meine Frage ist schon kompliziert?
          Ich seh doch die Sachverhalte hier. Die kann ein einfacher Finanzbeamter, der die
          Fälle bearbeitet, nicht immer lösen. ISS SO.

          Kommentar


            #95
            Und meine Frage ist schon kompliziert?
            Natürlich, du willst wissen, ob die Abgrenzung von Wohnteil und Hofstelle für Zwecke der Grundsteuer ertragsteuerliche Konsequenzen

            nach sich ziehen kann. Das ist eine steuerrechtliche Frage, die sich im Zusammenhang mit der Bewertung für die Grundsteuer m. E.

            nicht stellt. Die erlangt erst bei einer Betriebsaufgabe oder einer Veräußerung des Betriebs und der Ermittlung des Aufgabe-/Veräüßerungsgewinns

            Bedeutung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #96
              Danke. Bin mir nicht sicher. Wir sind ja nur Hobbybauern. Aber es gilt doch,
              jede Überführung ins Privatvermögen löst eine Steuerpflicht aus, die durch
              die Anlage L versteuert wird. Klar, einmal wird nach Ertragswert und sonst
              nach Bodenrichtwert versteuert. Aber mit 8 zu 80 Euro wäre das hier
              treffend. Die Grundsteuer ist beim Grundvermögen viel höher.
              Aber wer auch immer diesen Bettel mal verkauft, der hat lieber Grundvermögen
              um die Gewinnbesteuerung erträglicher zu machen.

              Ich weiß, man erklärt den Sachverhalt. Aber das Finanzamt sagt selber, es
              gibt viele gemischte Nutzungen. Also Ansichtssache. 3 Hühner hab ich
              privat, von 5 verkaufe ich die Eier. Die Garagenzufahrt brauch ich 3 mal am
              Tag für PKW und 2 mal im Monat für Traktor.

              Ja, es ist kompliziert das Richtige zu tun.

              Kommentar


                #97
                Wohl doch eine Grundstücksgemeinschaft. Die Bruchteile stehen zwar beurkundet fest, aber keiner kann
                ohne den anderen frei verfügen.

                Kommentar


                  #98
                  Aber wer auch immer diesen Bettel mal verkauft, der hat lieber Grundvermögen um die Gewinnbesteuerung erträglicher zu machen.
                  Die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer hat keine ertragsteuerlichen Auswirkungen.

                  https://forum.elster.de/anwenderforu...160#post420160
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #99
                    Danke Charlie24. Den Beitrag lese ich noch nach. Bei uns in BW zählt ja nur die Fläche.
                    Und Verschiebungen in die Grundsteuer B hat schon erhebliche Auswirkungen auf
                    die Grundsteuer. In meinem Fall einen Bodenwert von 80 Euro.
                    Wie erwähnt, mit gemischten Nutzungen usw. ist das nicht so einfach.
                    Hier im Forum ist wohl der Trend, viel der Landwirtschaft zuzuschlagen.
                    Wenn der Erhalt der Hofstelle und diese selbst in der Familie fortgeführt wird,
                    würde ich auch so denken. Danke. Bist echter Profi!

                    Kommentar


                      Den Beitrag lese ich noch nach. Bei uns in BW zählt ja nur die Fläche.
                      Warum schreibst du dann in einem Thema mit dem Titel Grundsteuer Bayern - ehemalige Hofstelle ?

                      Für die Einstufung Hof- und Gebäudeflächen als Hofstelle gelten in BW ganz andere Vorschriften als in Bayern.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        Sorry. Für mich ist auch das Forum kompliziert. Du hast natürlich recht.
                        Aber wie kann ich eigene Beiträge verfassen? Freu mich aber sehr,
                        wenn du meinen letzten Beitrag kommentieren möchtest.

                        Kommentar


                          Aber wie kann ich eigene Beiträge verfassen?
                          Wie man ein neues Thema erstellt, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen

                          Freu mich aber sehr, wenn du meinen letzten Beitrag kommentieren möchtest.
                          Meinst du den mit Bruchteils- oder Grundstücksgemeinschaft ?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            Bitte den um 12.04 Uhr. Danke

                            Kommentar


                              Bitte den um 12.04 Uhr. Danke
                              Die Antworten zur Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Grundvermögen findest du in den §§ 26 ff. des LGrStG BW:

                              https://www.landesrecht-bw.de/jporta...lr-GrStGBWpP26

                              Die Zuordnung von Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen zur Hofstelle setzt gemäß § 28 Abs. 6 LGrStG voraus, dass von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen

                              nachhaltig bewirtschaftet werden.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                Charlie24. Der Link zur ertragsteuerlichen Nachziehung bei Zwecken der Grundsteuererklärung betrifft
                                dort einen bereits aufgegebenen Betrieb.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X