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Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022

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    ... die Renten-EPP aber nicht.
    Die hättest du in die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung eintragen können bzw. müssen, dann wäre sie auch in

    der Steuervorausberechnung angezeigt worden. Seit Ende Mai funktioniert das bei mir.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      Ich habe jetzt den Einkommensteuerbescheid eines Rentnerehepaares gesehen, bei dem die EPP insgesamt 4 mal gewährt wurde. Beide haben die EPP jeweils von der DRV bekommen, was auch zutreffend als sonstige Einkünfte versteuert wurde. Darüber hinaus hatten beide steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten; dafür hat dann das Finanzamt im Bescheid jeweils noch eine EPP ausgeschüttet und als Bruttolohn behandelt, mit der Folge, dass diese beiden EPPs wegen der beiderseits nicht ausgeschöpften Arbeitnehmerpauschbeträge steuerfrei geblieben sind. Und als Sahnehäubchen gab es für einen der beiden noch die Berücksichtigung seiner beiden EPPs beim Altersentlastungsbetrag, und dies obwohl die eine EPP ja schon durch den Arbeitnehmerpauschbetrag steuerfrei war. Ob das alles sinnvoll und vom Gesetzgeber so gewollt ist kann bezweifelt werden - aber die Rechtsanwendung des FA ist wohl zutreffend.

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        Ob das alles sinnvoll und vom Gesetzgeber so gewollt ist kann bezweifelt werden -
        Der Altersentlastungsbetrag für die Rentner-EPP war sicher nicht gewollt, aber den Rest hat man letztlich so hingenommen. Man muss sich ja

        in Erinnerung rufen, dass Rentner ursprünglich überhaupt keine EPP bekommen sollten. Jetzt haben eben rund 2.6 Mio Rentner die EPP doppelt

        bekommen. Wir haben sie nur 1-mal bekommen, weil bei uns 2022 nur 1 Person anspruchsberechtigt war. Wirklich gebraucht hätten wir sie aber

        2022 nicht. Das Autofahren haben wir ohnehin reduziert und beim Heizenergieverbrauch gleichen Umsatzsteuersenkung und Wärmepreisbremse

        zumindest bis Ende 2023 die Mehrkosten vollständig aus. Getroffen hat uns nur die Anhebung der Strompreise, die erfolgte bei uns aber

        erst ab März 2023. So treffen uns die Kostensteigerungen erst 2024 voll, da müssen wir dann die netto 200,00 € EPP tatsächlich ausgeben.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          Telepeter, #182:
          ... aber die Rechtsanwendung des FA ist wohl zutreffend.
          Bei bisher 183 Beiträgen zum Thema fehlt mir wohl zunehmend der Überblick. Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass es laut Gesetz vorgesehen ist, das manche Bürger die EPP mehrfach bekommen? Anderfalls wäre die Rechtsanwendung des FA ja wohl eher nicht zutreffend.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            Es muss hier unterschieden werden:
            EPP1 gab es nur für Personen mit Arbeitslohn, selbständigen Einkünften oder Gewerbebetrieb
            EPP2 gab es für die Rentner

            EPP1 und EPP2 schließen sich nach den entsprechenden Gesetzen nicht gegenseitig aus.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              EPP1 und EPP2 schließen sich nach den entsprechenden Gesetzen nicht gegenseitig aus.
              So ist es und so steht es ausdrücklich in den FAQ der Deutschen Rentenversicherung zur EPP.

              Ähnlich ist es mit der Studenten-EPP: Die kann es auch zusätzlich zur EPP1 geben.

              Kommentar


                Danke an euch für die klarstellende Erläuterung.
                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

                Kommentar


                  Heute haben Sohn und Schwiegertochter ihren Steuerbescheid für 2022 erhalten (Bayern). Beide sind Arbeitnehmer, keine weiteren Einkünfte.

                  Die Schwiegertochter hat die letzten Jahre als angestellte Lehrerin an einem Privatgymnasium unterrichtet. Im Frühjahr 2022 hat ihr der Freistaat

                  die Verbeamtung zu Beginn des Schuljahres 2022/23 in Aussicht gestellt, so dass sie die bisherige Stelle gemäß Arbeitsvertrag zum 31.07.2022

                  kündigen musste. Da der Freistaat Bayern auch sparen muss, erfolgte die Berufung in das Beamtenverhältnis erst nach den Sommerferien zum

                  12.09.2022, Am Stichtag 01.09.2022 war sie arbeitslos, die Auszahlung der EPP durch einen der AG erfolgte richtigerweise nicht.

                  Das Finanzamt hat die EPP deshalb in der Steuererklärung für 2022 berücksichtigt, die Erstattung erhöht sich folgerichtig um 300,00 €.

                  Klar, möchte man meinen, kein Grund, darüber hier im Forum zu berichten. Warum ich es trotzdem gemacht habe:

                  Das Finanzamt hat die 300,00 € unter Hinweis auf § 46 Abs. 3 und 5 EStG vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, die bleiben

                  also gänzlich unversteuert ! Richtig oder falsch ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    Ja, das scheint wohl die Handhabung zu sein (was faktisch eine Bevorteilung von Arbeitnehmern ist, die die Pauschale nachträglich erhalten):

                    https://www.haufe.de/amp/steuern/ste...70_599334.html

                    Kommentar


                      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                      Zur Kombi EPP und Härteausgleich ist das letzte rechtliche Wort noch nicht gesprochen, da gibt es noch eine Regelung.
                      EPP vom FA, also Zahlungen ohne Lohnsteuerabzug werden als Einkünfte im Sinne des Härteausgleichs behandelt.

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                        EPP vom FA, also Zahlungen ohne Lohnsteuerabzug werden als Einkünfte im Sinne des Härteausgleichs behandelt.
                        Ich habe mir jetzt die einschlägigen Gesetzesvorschriften nochmal komplett durchgelesen, formell ist diese Behandlung m. E. richtig.

                        Gewollt war das wohl ebensowenig wie die Gewährung des Altersentlastungsbetrags auf die EPP bei Rentnern. Aber man hat eben vergessen,

                        die Anwendung von § 46 Abs. 3 Satz 1 EStG in § 119 Abs. 1 EStG auszuschließen. https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__119.html

                        Im konkreten Fall macht der Vorteil unter Einbeziehung der Kirchensteuer ziemlich genau 100,00 € aus.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          Inzwischen sind wohl alle Facetten der EPP und ihrer Besteuerung hier ausreichend diskutiert worden.

                          Ende des Monats werde ich das Thema deshalb von wichtig auf normal umstellen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            na, ich habe meine Energiepreispauschale heute bekommen. Nachträglich beantragt bei der Knappschaft Bahn-See, weil ich rückwirkend Rentner geworden bin. Bin ich ja mal gespannt, wie es in der 2023er Steuererklärung erfasst wird. Ich schätze als sonstige Einkünfte, aber ohne Härteausgleich, denn ich hab ja die Rente zu meinem Teilzeitgehalt. Kann ich 100 € wieder an das FA abgeben.
                            Mit freundlichen Grüßen,
                            Koschte

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                              Ich schätze als sonstige Einkünfte, aber ohne Härteausgleich, denn ich hab ja die Rente zu meinem Teilzeitgehalt. Kann ich 100 € wieder an das FA abgeben.
                              Der Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG greift nur bei Arbeitnehmern, als Rentner erhält man allerdings bei Erreichen der Altersgrenze

                              von 64 Jahren auf die EPP grundsätzlich den Altersentlastungsbetrag. Siehe § 24a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24a.html

                              Es kann natürlich sein, dass der Höchstbetrag bereits durch das Teilzeitgehalt ausgeschöpft wird.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                Ich bin ja erst 58 und verdiene 72% des Vollzeitgehalts plus die Teilerwerbsminderungsrente. Ich rechne mit 100 € Abzug von meinen 300 €

                                In der Steuererklärung 2022 hatte ich Glück mit dem Härteausgleich. Rückwirkend wurde Krankengeld zu ungefähr 400 € brutto Rente. Die blieb dann steuerfrei und die Lohnersatzleistungen haben sich auch reduziert. Das war mal positiv.
                                Mit freundlichen Grüßen,
                                Koschte

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