Hätte ich noch eine andere Abschreibung z.B. aus 2018 müsste ich dann zusätzlich in das Feld für das Jahr 2018 den dafür relevanten Wert eintragen.
			
		
	Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
In Anlage V Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre verteilen
				
					Einklappen
				
			
		
	X
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 Genauso ist das ! Im nächsten Jahr wird es das Feld zu berücksichtigender Anteil aus 2018 nicht mehr geben, weil die 5 Jahre 2022 erreicht werden.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Hallo zusamen,
 eine kurze Frage dazu. Bei mir wurde das damals schlicht immer automatisch übernommen. Beim letzten mal, wo ich etwas über 5 Jahre abgeschrieben habe, war aber in Zeile 43 auch noch die Anzahl der jahre eintragbar. Wieso gibt es die Zeile nichtmehr? Wird das dann also inzwischen nichtmehr automatisch bei Datenübername auf 5 Jahre in der nächsten Erklärung eingetragen?Viele Grüße Zuletzt geändert von machetemastapud; 24.02.2024, 10:18. Zuletzt geändert von machetemastapud; 24.02.2024, 10:18.
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 Wir wissen hier im Anwenderforum nicht, warum die Anzahl der Jahre nicht mehr abgefragt wird, diese Zeile ist schon länger weggefallen.
 
 Im Formular für 2023 haben sich alle Zeilennummern geändert. Was die Übernahme aus dem Vorjahr angeht, wäre ich vorsichtig !
 
 Nach meiner Erfahrung werden die Daten bei dem auf mehrere Jahre verteilten Erhaltungsaufwand nicht in die richtige Zeile übernommen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Natürlich gibt es das nach wie wie vor auf Seite 12 der Anlage V !... das Feld zu berücksichtigender Anteil aus 2022 gibt es im Formular für 2023 nicht (auch nicht für 2021 usw)?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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 Wie oft willst du die Frage denn noch stellen ? https://forum.elster.de/anwenderforu...011#post451011Kann ich die Hausversicherung in der Anlage V in 2023 geltend machen?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDer Gesamtaufwand wird nur in dem Jahr angegeben, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde bzw. die Rechnungen bezahlt wurden.
 
 In den Folgejahren werden in den Zeilen 43 bis 46 nur noch die Beträge eingetragen, die bei gleichmäßiger Verteilung auf das jeweilige
 
 Jahr entfallen. Da sind keine Angaben zu Rechnungen oder Firmen mehr zu machen, auch nicht dazu, was noch offen ist.
 
 Im Formular für 2022 ist das jüngste Jahr für diese Angaben 2021 und das älteste das Jahr 2018. Im Formular für 2023 werden dann
 
 in den Zeilen 43 bis 46 die Jahre 2019 bis 2022 verfügbar sein. Zusammen mit dem aktuellen Jahr wird immer ein 5-Jahreszeitraum
 
 abgedeckt, mehr als 5 Jahre lässt § 82b EStDV ja nicht zu. Man muss beim Gesamtaufwand auch nicht jede Rechnung einzeln
 
 erfassen, du kannst in Zeile 42 auch einfach nur angeben Badrenovierung und die Summe aller Rechnungen beim Gesamtaufwand
 
 eintragen. Wenn das Finanzamt Belege sehen will, fordert es die selbst an.
 Super erklärt. Charlie 24 - DANKE, hat mir sehr geholfen
 
 
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 Gut, wenn es dir geholfen hat. Allerdings haben sich ab 2023 die Zeilennummern der Anlage V geändert.Super erklärt.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Frage bezogen auf dieses Beispiel. Wenn ich die Steuererklärung 2021 abgebe. Habe ich durch die Erhaltungsaufwendungen aus 2021 Werbekosten in Höhe von 2000 Euro. Wenn ich jetzt die Steuererklärung 2022 mache, sind die 2021 ja immer noch drin und die 2022er kommen dazu. Habe ich dann Werbekosten in Höhe von 4000 Euro? Die nächsten 3 Jahre nach dem gleichem Schema dann auf insgesamt 30.000 Euro in 2025? (Obwohl die Rechnung nur 10.000 Euro war in 2021?)Zitat von jelich Beitrag anzeigenMein Aufwand war 10000 Euro in 2021
 Die Abschreibung erfolgt:
 2021: 2000 Euro
 2022: 2000 Euro
 2023: 2000 Euro
 2024: 2000 Euro
 2025: 2000 Euro
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 Naja, ob Du mit den durchgeführten Maßnahmen werben kannst, das weiß ich nicht. Aber der abgeschriebene Erhaltungsaufwand für 2021 und 2022 beträgt 4000 Euro, das ist richtig.Zitat von eisbaer_24 Beitrag anzeigenWenn ich jetzt die Steuererklärung 2022 mache, sind die 2021 ja immer noch drin und die 2022er kommen dazu. Habe ich dann Werbekosten in Höhe von 4000 Euro?
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