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In Anlage V Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre verteilen

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    #16
    Hätte ich noch eine andere Abschreibung z.B. aus 2018 müsste ich dann zusätzlich in das Feld für das Jahr 2018 den dafür relevanten Wert eintragen.
    Genauso ist das ! Im nächsten Jahr wird es das Feld zu berücksichtigender Anteil aus 2018 nicht mehr geben, weil die 5 Jahre 2022 erreicht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Vielen Dank für deine geduldige Erklärung :-)

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        #18
        Hallo zusamen,
        eine kurze Frage dazu. Bei mir wurde das damals schlicht immer automatisch übernommen. Beim letzten mal, wo ich etwas über 5 Jahre abgeschrieben habe, war aber in Zeile 43 auch noch die Anzahl der jahre eintragbar. Wieso gibt es die Zeile nichtmehr? Wird das dann also inzwischen nichtmehr automatisch bei Datenübername auf 5 Jahre in der nächsten Erklärung eingetragen?Viele Grüße
        Zuletzt geändert von machetemastapud; 24.02.2024, 10:18.

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          #19
          Wir wissen hier im Anwenderforum nicht, warum die Anzahl der Jahre nicht mehr abgefragt wird, diese Zeile ist schon länger weggefallen.

          Im Formular für 2023 haben sich alle Zeilennummern geändert. Was die Übernahme aus dem Vorjahr angeht, wäre ich vorsichtig !

          Nach meiner Erfahrung werden die Daten bei dem auf mehrere Jahre verteilten Erhaltungsaufwand nicht in die richtige Zeile übernommen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #20
            Danke für die schnelle Antwort. Sehr interessant!
            Viele Grüße

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              #21
              das Feld zu berücksichtigender Anteil aus 2022 gibt es im Formular für 2023 nicht (auch nicht für 2021 usw)?

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                #22
                ... das Feld zu berücksichtigender Anteil aus 2022 gibt es im Formular für 2023 nicht (auch nicht für 2021 usw)?
                Natürlich gibt es das nach wie wie vor auf Seite 12 der Anlage V !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  Hallo, ich habe meine Hausversicherung, die in 2023 ausgestellt wurde, Anfang 2024 bezahlt. Kann ich die Hausversicherung in der Anlage V in 2023 geltend machen?
                  Mit freundlichen Grüßen
                  Kalle591922

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                    #24
                    Kann ich die Hausversicherung in der Anlage V in 2023 geltend machen?
                    Wie oft willst du die Frage denn noch stellen ? https://forum.elster.de/anwenderforu...011#post451011
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #25
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Der Gesamtaufwand wird nur in dem Jahr angegeben, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde bzw. die Rechnungen bezahlt wurden.

                      In den Folgejahren werden in den Zeilen 43 bis 46 nur noch die Beträge eingetragen, die bei gleichmäßiger Verteilung auf das jeweilige

                      Jahr entfallen. Da sind keine Angaben zu Rechnungen oder Firmen mehr zu machen, auch nicht dazu, was noch offen ist.

                      Im Formular für 2022 ist das jüngste Jahr für diese Angaben 2021 und das älteste das Jahr 2018. Im Formular für 2023 werden dann

                      in den Zeilen 43 bis 46 die Jahre 2019 bis 2022 verfügbar sein. Zusammen mit dem aktuellen Jahr wird immer ein 5-Jahreszeitraum

                      abgedeckt, mehr als 5 Jahre lässt § 82b EStDV ja nicht zu. Man muss beim Gesamtaufwand auch nicht jede Rechnung einzeln

                      erfassen, du kannst in Zeile 42 auch einfach nur angeben Badrenovierung und die Summe aller Rechnungen beim Gesamtaufwand

                      eintragen. Wenn das Finanzamt Belege sehen will, fordert es die selbst an.

                      Super erklärt. Charlie 24 - DANKE, hat mir sehr geholfen

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                        #26
                        Super erklärt.
                        Gut, wenn es dir geholfen hat. Allerdings haben sich ab 2023 die Zeilennummern der Anlage V geändert.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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