Hätte ich noch eine andere Abschreibung z.B. aus 2018 müsste ich dann zusätzlich in das Feld für das Jahr 2018 den dafür relevanten Wert eintragen.
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Keine Ankündigung bisher.
In Anlage V Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre verteilen
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo zusamen,
eine kurze Frage dazu. Bei mir wurde das damals schlicht immer automatisch übernommen. Beim letzten mal, wo ich etwas über 5 Jahre abgeschrieben habe, war aber in Zeile 43 auch noch die Anzahl der jahre eintragbar. Wieso gibt es die Zeile nichtmehr? Wird das dann also inzwischen nichtmehr automatisch bei Datenübername auf 5 Jahre in der nächsten Erklärung eingetragen?Viele GrüßeZuletzt geändert von machetemastapud; 24.02.2024, 10:18.
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Wir wissen hier im Anwenderforum nicht, warum die Anzahl der Jahre nicht mehr abgefragt wird, diese Zeile ist schon länger weggefallen.
Im Formular für 2023 haben sich alle Zeilennummern geändert. Was die Übernahme aus dem Vorjahr angeht, wäre ich vorsichtig !
Nach meiner Erfahrung werden die Daten bei dem auf mehrere Jahre verteilten Erhaltungsaufwand nicht in die richtige Zeile übernommen.Freundliche Grüße
Charlie24
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... das Feld zu berücksichtigender Anteil aus 2022 gibt es im Formular für 2023 nicht (auch nicht für 2021 usw)?Freundliche Grüße
Charlie24
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Kann ich die Hausversicherung in der Anlage V in 2023 geltend machen?Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDer Gesamtaufwand wird nur in dem Jahr angegeben, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde bzw. die Rechnungen bezahlt wurden.
In den Folgejahren werden in den Zeilen 43 bis 46 nur noch die Beträge eingetragen, die bei gleichmäßiger Verteilung auf das jeweilige
Jahr entfallen. Da sind keine Angaben zu Rechnungen oder Firmen mehr zu machen, auch nicht dazu, was noch offen ist.
Im Formular für 2022 ist das jüngste Jahr für diese Angaben 2021 und das älteste das Jahr 2018. Im Formular für 2023 werden dann
in den Zeilen 43 bis 46 die Jahre 2019 bis 2022 verfügbar sein. Zusammen mit dem aktuellen Jahr wird immer ein 5-Jahreszeitraum
abgedeckt, mehr als 5 Jahre lässt § 82b EStDV ja nicht zu. Man muss beim Gesamtaufwand auch nicht jede Rechnung einzeln
erfassen, du kannst in Zeile 42 auch einfach nur angeben Badrenovierung und die Summe aller Rechnungen beim Gesamtaufwand
eintragen. Wenn das Finanzamt Belege sehen will, fordert es die selbst an.
Super erklärt. Charlie 24 - DANKE, hat mir sehr geholfen
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Super erklärt.Freundliche Grüße
Charlie24
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