Hallo zusammen,
ich wurde von Charlie24 freundlicherweise auf diesen thread verwiesen. Ein paar antworten habe ich gefunden, aber leider noch nicht alles. Falls ich es überlesen habe, sorry vorab!
es geht um die Abrechnung des Hausverwalters: im Veranlagungsjahr habe ich ja nur das Hausgeld und weiß ja nur ungefähr was umlagefähig ist und was nicht.
nach Zufluss/Abfluss-Prinzip darf ich ja nicht die Abrechnung aus 2024 für das Veranlagungsjahr 2023 nehmen, da das ja nicht meinen Zahlungen entspricht, richtig?
wo tragt ihr das bezahlte hausgeld ein? Unter Sonstiges?
und dann im nächsten Jahr drauf die Nachzahlung bei umlagefähig (weil es bei dem feld ja so in der Hilfe steht), wohlwissend, dass bei der Nachzahlung ja auch nicht umlagefähige Bestandteile drin sein können?
Dann könnte ja aber nicht wirklich nachvollzogen werden ob alles umlagefähige auch umgelegt wurde.
Danke für eure Hilfe!
ps natürlich rechne ich Zuführungen zu Rücklagen raus.
ich wurde von Charlie24 freundlicherweise auf diesen thread verwiesen. Ein paar antworten habe ich gefunden, aber leider noch nicht alles. Falls ich es überlesen habe, sorry vorab!
es geht um die Abrechnung des Hausverwalters: im Veranlagungsjahr habe ich ja nur das Hausgeld und weiß ja nur ungefähr was umlagefähig ist und was nicht.
nach Zufluss/Abfluss-Prinzip darf ich ja nicht die Abrechnung aus 2024 für das Veranlagungsjahr 2023 nehmen, da das ja nicht meinen Zahlungen entspricht, richtig?
wo tragt ihr das bezahlte hausgeld ein? Unter Sonstiges?
und dann im nächsten Jahr drauf die Nachzahlung bei umlagefähig (weil es bei dem feld ja so in der Hilfe steht), wohlwissend, dass bei der Nachzahlung ja auch nicht umlagefähige Bestandteile drin sein können?
Dann könnte ja aber nicht wirklich nachvollzogen werden ob alles umlagefähige auch umgelegt wurde.
Danke für eure Hilfe!
ps natürlich rechne ich Zuführungen zu Rücklagen raus.
Kommentar