Evtl steht in den Erläuterungen irgend ein kleiner Satz, dass die Berechnung ergeben hat, dass die tarifliche Besteuerung nicht günstiger ist, das habe ich noch nicht ausprobiert.
Bei erfolgloser Günstigerprüfung folgt nach der Ermittlung des nach dem normalen Tarif zu versteuernden Einkommens ein eigener Abschnitt:
Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)
Da ich die Günstigerprüfung bisher nur bei Steuerfällen beantragt habe, bei denen sie erfolgreich war, weiß ich nicht, wie ein erfolgloser Antrag in
einem Steuerbescheid kommentiert würde.

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