Hallo Charlie,also ich werde als Rentner die 300 Euro EPP in Rubrik Einkommen bzw. sonstige Einkünfte angeben
Für Zwecke der Steuerberechnung kannst du die EPP in der Anlage SO unter Leistungen erfassen, aber übermitteln darfst du die Erklärung
so nicht. Die Steuerberechnung kann man dann downloaden und speichern, die Anlage SO muss man vor dem Versand wieder löschen
bzw den Eintrag unter Leistungen entfernen. Das Ergebnis stimmt aber nur, wenn der Altersentlastungsbetrag bereits ausgeschöpft ist
Kommerzielle Steuerprogramme werden eine eigene Erfassungsmöglichkeit bieten, aber die Updates sind bisher auch noch nicht bei allen ausgerollt.

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