Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022

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  • Charlie24
    antwortet
    Hallo Charlie,also ich werde als Rentner die 300 Euro EPP in Rubrik Einkommen bzw. sonstige Einkünfte angeben
    Es ist bisher überhaupt nicht vorgesehen, als Rentner die EPP irgendwo zu erklären und wahrscheinlich bleibt es dabei.

    Für Zwecke der Steuerberechnung kannst du die EPP in der Anlage SO unter Leistungen erfassen, aber übermitteln darfst du die Erklärung

    so nicht. Die Steuerberechnung kann man dann downloaden und speichern, die Anlage SO muss man vor dem Versand wieder löschen

    bzw den Eintrag unter Leistungen entfernen. Das Ergebnis stimmt aber nur, wenn der Altersentlastungsbetrag bereits ausgeschöpft ist

    Kommerzielle Steuerprogramme werden eine eigene Erfassungsmöglichkeit bieten, aber die Updates sind bisher auch noch nicht bei allen ausgerollt.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 12.02.2023, 19:14. Grund: Ergänzt wegen Altersentlastungsbetrag

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  • auskenner
    antwortet
    Hallo Charlie,also ich werde als Rentner die 300 Euro EPP in Rubrik Einkommen bzw. sonstige Einkünfte angeben. Damit werde ich sicher richtig liegen.
    Zuletzt geändert von auskenner; 22.01.2023, 13:00.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Koschte Beitrag anzeigen
    Sorry,dass hier ein Beitrag zu viel steht. Mit dem falschen Fuß aufgestanden? Dann soll ein Admin den Beitrag löschen.
    Bitte was?

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  • Koschte
    antwortet
    Sorry,dass hier ein Beitrag zu viel steht. Mit dem falschen Fuß aufgestanden? Dann soll ein Admin den Beitrag löschen.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Koschte Beitrag anzeigen

    ich schätze, das wird wieder ein neues Prüffeld für die Lohnsteuer-Außenprüfung.
    Das ist dann ein Problem der AG und der Steuerprüfer. Relevanz für ein Anwenderforum sehe ich nicht.

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  • Koschte
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Ob alle AG das machen, wissen wir nicht. Ob der AG deiner Schwester es gemacht hat, sieht sie ja selbst.
    ich schätze, das wird wieder ein neues Prüffeld für die Lohnsteuer-Außenprüfung.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Koschte Beitrag anzeigen
    Wenn alle Arbeitgeber ordnungsgemäß ihr E eingetragen haben ‍♀️
    Ob alle AG das machen, wissen wir nicht. Ob der AG deiner Schwester es gemacht hat, sieht sie ja selbst.

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  • Koschte
    antwortet
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    genauso. Nur gesehen hats noch niemand.
    ich bin gespannt

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  • Koschte
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass das hilfreich ist. AN, denen die EPP nicht vom AG ausbezahlt wurde, haben kein E in der Lohnsteuerbescheinigung.

    Daraus sieht das Finanzamt, dass sie die EPP noch nicht erhalten haben. Für Rentner wird eine gesonderte Bescheinigung elektronisch

    übermittelt. Ob die Auszahlung dann irgendwo eingetragen werden kann, muss man abwarten. Ich habe als Workaround meine Rente

    und den Rentenanpassungsbetrag um jeweils 300,00 € erhöht, damit die Steuerberechnung stimmt.
    Wenn alle Arbeitgeber ordnungsgemäß ihr E eingetragen haben ‍♀️

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  • Kloebi
    antwortet
    genauso. Nur gesehen hats noch niemand.

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  • Koschte
    antwortet
    Meine Schwester ist im ersten Halbjahr in Rente gegangen, muss sich also die Arbeitnehmer-EPP 300 € über die Steuererklärung holen. Ich hab keine Möglichkeit gefunden, einen Haken zu setzen. Soll das irgendwie automatisch funktionieren?

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  • holzgoe
    antwortet
    korrekt -> nichts zu veranlassen.
    Tschüß

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  • HEPHHEPH
    antwortet
    Hallo zusammen. Das mit der EPP verunsichert mich. Sowohl meine Frau als auch ich hatten die 300€ zusätzlich auf unserer Abrechnung. Bedeutet ich habe das in der Steuererklärung nicht weiter zu beachten bzw. separat anzugeben da es eh in meinem Arbeitslohn eingerechnet ist!? Richtig oder Denkfehler? Danke!

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  • Charlie24
    antwortet
    warum sollte auch der Rentenanpassungsbetrag erhöht werden?
    Weil die EPP zu 100% steuerpflichtig ist. Mein Workaround funktioniert allerdings nur bei Rentenbeginn vor 2021

    wir werden sehen; spätestens, wenn die Rentenversicherung die Bescheinigung geschickt hat;
    Die Zahlung der EPP wird m. W. gesondert bescheinigt. Ob man selbst überhaupt eine schriftliche Bescheinigung bekommt, keine Ahnung ?

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  • HTXY730
    antwortet
    Haollo Charlie24
    ich hab auch mal in meinem Steuerprogramm (Aldi-von Buhl) und Elster rumgespielt

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

    Ich habe als Workaround meine Rente

    und den Rentenanpassungsbetrag um jeweils 300,00 ; erhöht, damit die Steuerberechnung stimmt.
    was ich jetzt philosophiert und ausprobiert habe:
    1. nur Rentenbetrag um 300,- Euro erhöht = 23,88 Euro mehr Steuern nachzahlen
    2. Rentenbetrag und Anpassungsbetrag um 300 Euro erhöhen = 47,96 Euro mehr Steuern zahlen

    warum sollte auch der Rentenanpassungsbetrag erhöht werden? das ganze ist doch keine Rentenpassung?
    aber der Staat will ja wahrscheinlich wieder das Geld so weit wie möglich zurück (sagt mein Blick in die getrübte Glaskugel)

    wir werden sehen; spätestens, wenn die Rentenversicherung die Bescheinigung geschickt hat;
    in diesem Sinne
    Grüsse und ein gutes neues Jahr
    Heinz



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