Nö eher nicht.
In den Fällen wo die Vorauszahlungen zum 10.12.2022 nochmals angepasst wurden, ist die EPP nämlich auch verpufft. Als bereits gezahlt wurde dann nämlich nur der tatsächlich gezahlte Betrag berücksichtigt und nicht auch die EPP.
Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022
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Die Steuerberechnung wird wohl auch nie richtig bei Anspruchsberechtigten mit Einkünften aus Gewerbe oder selbständiger Arbeit funktionieren, die keine Steuer-Vorauszahlungen zu leisten hatten. In diesem Fall soll die Auszahlung erst mit dem Einkommensteuerbescheid für 2022 stattfinden. Da das Berechnungsmodul schlicht keine Vorauszahlungen kennt, wird für diese Konstellation die Berechnung auch nicht korrekt erfolgen.
Laut BMF sind in sollen Fällen keine zusätzlichen Angaben in der Steuererklärung erforderlich. Bin mal gespannt, ob das klappt.
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Derzeit übermittel die Knappschaft keine Daten an die Finanzverwaltung und m. w. ist dies auch weiterhin nicht geplant.
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Da wird es längere Zeit keine Reaktion geben. Vor Anfang März wird 2022 erfahrungsgemäß nicht bearbeitet.Bin einfach mal auf die Reaktion vom FA gespannt
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Sodele, habe die EkSt-erklärung mit meinen Rechengrößen gesendet. Die EPP für Rentner habe ich als 2.Leibrente mit Anpassung eingetragen und das in den Mitteilungen ans FA geschildert. Die EPP für AN habe ich entsprechend ausgewählt.
Bin einfach mal auf die Reaktion vom FA gespannt☺
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Auswendig weiß ich das nicht, das müsste ich erst recherchieren.Bekommt das FA auch von der Minijobzentrale die entsprechende Meldung?
Dazu kannst du ja in der Anlage Sonstiges angeben, dass der AG die EPP nicht ausbezahlt hat.Mir geht es lediglich um die Auszahlung der EPP als AN im Minijob durch das FA.
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Danke soweit. Bekommt das FA auch von der Minijobzentrale die entsprechende Meldung?
Das mit der Betragserhöhung in Anlage R habe ich auch gerechnet. Meine EkSt beträgt ganz sicher 0€, u.a. wegen GdB 100. Mir geht es lediglich um die Auszahlung der EPP als AN im Minijob durch das FA.
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Das ist mir schon klar. Was mich eher stört, ist das man als AN oder Rentner keine Angaben machen kann, falls die EPP nicht ausbezahlt wurde.... erfahrungsgemäß aus den Vorjahren ist es ja so, dass die Steuerberechnung meist am 01.01. noch nicht alle Spezialeinträge berücksichtigt.
In meinem Steuerprogramm ist das möglich. Wenn ich da den Haken beim Großbuchstaben E entferne, wird die EPP in die Steuerberechnung
einbezogen. Laut dem Hilfetext müssen alle anderen anspruchsberechtigten Personen keine Angaben zur Zahlung der EPP machen.
Wie soll man da zu einer zutreffenden Steuerberechnung für 2022 kommen ? Die stimmt dann nur für AN, bei denen der AG die EPP ausbezahlt hat.
Für Rentner fehlt in meinem Steuerprogramm zwar bisher die Berechnung auch noch, sie ist aber angekündigt.
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Hallo,
erfahrungsgemäß aus den Vorjahren ist es ja so, dass die Steuerberechnung meist am 01.01. noch nicht alle Spezialeinträge berücksichtigt.
Tschüß
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Ich glaube nicht, dass das hilfreich ist. AN, denen die EPP nicht vom AG ausbezahlt wurde, haben kein E in der Lohnsteuerbescheinigung.In diesem Zusammenhang die Frage, macht es Sinn die Erklärung mit selbst errechneten Werten einzureichen?
Daraus sieht das Finanzamt, dass sie die EPP noch nicht erhalten haben. Für Rentner wird eine gesonderte Bescheinigung elektronisch
übermittelt. Ob die Auszahlung dann irgendwo eingetragen werden kann, muss man abwarten. Ich habe als Workaround meine Rente
und den Rentenanpassungsbetrag um jeweils 300,00 € erhöht, damit die Steuerberechnung stimmt.
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Ein besseres neues Jahr @all.
Ok, die Erstattung der EPP wird in der Berechnung nicht ausgewiesen.
In diesem Zusammenhang die Frage, macht es Sinn die Erklärung mit selbst errechneten Werten einzureichen? Zumal die EPP für Rentner nicht erwähnt wird. Bei mir treffen beide Fälle zu (AG durfte nicht auszahlen, da Beschäftigungsbeginn nach dem 01.09.22).
MfG FrankZuletzt geändert von feelgood; 02.01.2023, 08:47.
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Charlie24 hat ein Thema erstellt Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022.Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022
Nachdem die Formulare für 2022 heute pünktlich freigeschaltet wurden, habe ich jetzt mal einen Entwurf für 2022 angelegt.
Objektiv natürlich zu früh, aber mich hat interessiert, ob man etwas zur Energiepreispauschale -EPP- findet. Nach längerem
Suchen bin ich in der Anlage Sonstiges fündig geworden. Allerdings können dort nur Personen Angaben machen, deren
Arbeitslohn nach § 40a EStG pauschal versteuert wurde. Dazu gehören Einnahmen aus:
- einer kurzfristigen Beschäftigung,
- einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) und / oder
- einer Aushilfstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft.
Macht man dort Angaben, hat das aber momentan keinen Einfluss auf die Steuerberechnung, d. h. die EPP taucht dort nicht auf.
Nachstehend noch der Hilfetext zu den Zeilen 13 und 14 der Anlage Sonstiges:
EPP_hilfe.jpg

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