Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022

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  • Koschte
    antwortet
    Und was passiert, wenn ein Rentner es dort einträgt. Werden die dann obendrauf gerechnet? Ich hab auch nirgends einen Hinweis Text für Rentner gefunden in der Steuererklärung

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Koschte Beitrag anzeigen
    Woher soll das bitte ein Rentner wissen?
    Indem wir es ihm sagen. Wir können aber niemand zwingen, auf uns zu hören.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Koschte Beitrag anzeigen
    Ich zitiere:
    Bei Anspruchsberechtigten, die in 2022 keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben, ist die EPP stets als „sonstige Einkünfte“ zu behandeln (§ 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz).
    Das macht das Finanzamt aber automatisch!

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  • Koschte
    antwortet
    Woher soll das bitte ein Rentner wissen? alle werden so übermittelt. Ich bin auch in einem Rentenforum da wird das auch so kundgetan.

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  • Koschte
    antwortet
    Ich zitiere:
    Bei Anspruchsberechtigten, die in 2022 keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben, ist die EPP stets als „sonstige Einkünfte“ zu behandeln (§ 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz). Die Freigrenze des § 22 Nummer 3 Satz 2 Einkommensteuergesetz in Höhe von 256 Euro findet auf die EPP keine Anwendung.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wo dann?
    Rentner sollen die EPP-Zahlung nirgendwo in den Formularen erklären. Das führt aber dann dazu, dass die Steuerberechnung falsch ist,

    bei den Zusatzangaben für die Steuerberechnung kann man die Zahlung leider auch nicht erfassen. Als Workaround wurde deshalb

    angeboten, die Zahlung für Zwecke der Steuerberechnung als Leistung in der Anlage SO erfassen und die Steuerberechnung abzuspeichern.

    Passt aber nur dann, wenn der Altersentlastungsbetrag bereits ausgeschöpft ist. Übermitteln darf man das so nicht !
    Zuletzt geändert von Charlie24; 12.02.2023, 19:18.

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  • Koschte
    antwortet
    Bild

    und alle wenden sich an die FW
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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  • Koschte
    antwortet
    Wo dann?
    ich hab schon etliche Erklärungen gesehen, wo es da drin stand, gerade weil es auf der Rentenbescheinigung nicht mit drauf steht.
    Zuletzt geändert von Koschte; 30.01.2023, 19:21.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Koschte Beitrag anzeigen
    Soll man nun die 300 € unter sonstige Einkünfte als Rentner erklären? In den Rentenbezugsmitteilungen für die Finanzverwaltung steht, dass die nicht ausgewiesen werden. Jedoch werden sie an das Finanzamt übermittelt
    Nein! Wenn man die 300€ als sonstige Einkünfte einträgt, dient das nur der korrekten Steuerberechnung, natürlich wird das so nicht übermittelt.

    Die Steuerberechnung stimmt aber nur dann, wenn der Altersentlastungsbetrag bereits ausgeschöpft ist
    Zuletzt geändert von Charlie24; 12.02.2023, 19:16. Grund: Ergänzt wegen Altersentlastungsbetrag

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  • Koschte
    antwortet
    Soll man nun die 300 € unter sonstige Einkünfte als Rentner erklären? In den Rentenbezugsmitteilungen für die Finanzverwaltung steht, dass die nicht ausgewiesen werden. Jedoch werden sie an das Finanzamt übermittelt

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  • Delgado
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die meisten Rentner haben die EPP in der ersten Dezemberhälfte 2022 erhalten und zwar die 300,00 € ohne Steuerabzug.
    Die Rentenversicherung kann ja keine Lohnsteuer einbehalten, Rentner müssen die Einkommensteuer für die EPP mit der Einkommensteuer
    für 2022 nachentrichten.
    Ok, das war mir so nicht bekannt.

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  • Charlie24
    antwortet
    Meintest du wirklich die Anlage Sonstiges, wo recht spezielle Sachen abgefragt werden, oder meintest du eher "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" im Hauptvordruck? Mit Letzterem könnte ich mehr anfangen.
    Ja, denn gefragt hatte jemand mit einem Minijob. Unter Ergänzende Angaben muss man zur EPP nichts angeben, wofür sollte das gut sein ?

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  • be.assmann
    antwortet
    Dazu kannst du ja in der Anlage Sonstiges angeben, dass der AG die EPP nicht ausbezahlt hat.
    Meintest du wirklich die Anlage Sonstiges, wo recht spezielle Sachen abgefragt werden, oder meintest du eher "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" im Hauptvordruck? Mit Letzterem könnte ich mehr anfangen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Das sollte dann wohl auch in der Lohnsteuerbescheinigung für 2023 eingearbeitet sein, und nicht mehr gesondert in der ESt-Erklärung 2023 zu erfassen sein.
    Das musst du einfach abwarten. Bei Versorgungsempfängern wurde Lohnsteuer einbehalten, das ist jetzt mit der EPP für Rentner

    nicht vergleichbar. Die meisten Rentner haben die EPP in der ersten Dezemberhälfte 2022 erhalten und zwar die 300,00 € ohne Steuerabzug.

    Die Rentenversicherung kann ja keine Lohnsteuer einbehalten, Rentner müssen die Einkommensteuer für die EPP mit der Einkommensteuer

    für 2022 nachentrichten.

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  • Delgado
    antwortet
    Wann habt ihr denn alle die EPP bekommen? Meine wurde bei der Gehaltsabrechnung des Landesamts für Besoldung BaWü (Pension) für Januar 2023 als Einmaliger Bezug gelistet, und auch gleich mit satten 100 Euro versteuert ;-). Das sollte dann wohl auch in der Lohnsteuerbescheinigung für 2023 eingearbeitet sein, und nicht mehr gesondert in der ESt-Erklärung 2023 zu erfassen sein.

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