Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022

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  • fritzel
    antwortet
    Also hausaltsnahe Beschäftigte ohne sonstige Einkommen: Einkommensteuer abgeben und in Anlage SO mit folgender Beschreibung: Haushaltsnahe Beschäftigung mit Wert 0 ?
    Evtl Bestätigung von einem der zwei Arbeitgeber?

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  • Charlie24
    antwortet
    Entweder sie hatte einen ihrer Minijob-Arbeitgeber zum Lieblingsarbeitgeber erklärt, dass er ihr die Pauschale zahlt,
    Das ist bei einer haushaltsnahen Beschäftigung sehr unwahrscheinlich. Das sind Soloarbeitgeber, die keine Lohnsteuer anmelden.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von fritzel Beitrag anzeigen
    Wie bekommt eine haushaltsnahe Beschäftigte die EPP? Wird ja pauschal versteuert - wie erfolgt dann der Nachweis? - Besonders dann, wenn sie zwei pauschal versteuerte Beschäftigungen hat.
    Entweder sie hatte einen ihrer Minijob-Arbeitgeber zum Lieblingsarbeitgeber erklärt, dass er ihr die Pauschale zahlt, oder sie erklärt in der Anlage Sonstiges, dass sie einen pauschal besteuerten Minijob hatte, die Pauschale aber nicht bekommen hat.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wird ja pauschal versteuert - wie erfolgt dann der Nachweis? - Besonders dann, wenn sie zwei pauschal versteuerte Beschäftigungen hat.
    Sie muss eine Einkommensteuererklärung einreichen und die Anlage Sonstiges ausfüllen, das steht doch im Beitrag '#1:

    Nachdem die Formulare für 2022 heute pünktlich freigeschaltet wurden, habe ich jetzt mal einen Entwurf für 2022 angelegt. Objektiv natürlich zu früh, aber mich hat interessiert, ob man etwas zur Energiepreispauschale -EPP- findet. Nach längerem Suchen bin ich in der Anlage Sonstiges fündig geworden. Allerdings können dort nur

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  • fritzel
    antwortet
    Wie bekommt eine haushaltsnahe Beschäftigte die EPP? Wird ja pauschal versteuert - wie erfolgt dann der Nachweis? - Besonders dann, wenn sie zwei pauschal versteuerte Beschäftigungen hat.

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  • olfine
    antwortet
    Lohnabrechnung 12/2022 aus Datev sollte kein Problem sein

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  • feelgood
    antwortet
    Die Frage stellt sich mir auch, siehe Beiträge 1-10. Im Zweifelsfall wird das FA wohl Unterlagen(AV od.Lohnabrechnungen anfordern).

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  • olfine
    antwortet
    Nein,

    Aber wie kann das FA nachvollziehen, ob sie einem Minijob nachgeht bzw. wie wäre die Verknüpfung von FA zu AG?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von olfine Beitrag anzeigen
    Kmuss ich jetzt noch die Anlage N ausfüllen?
    Warum? Kriegst Du eine Fehlermeldung ohne die Anlage?

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  • olfine
    antwortet
    Kurze Frage: Meine Frau hat einen Minijob und bekommt die EPP über die Einkommensteuererklärung. Ich habe die Anlage Sonstige Angaben ausgefüllt, muss ich jetzt noch die Anlage N ausfüllen? in den Vorjahren hatte ich darauf verzichtet, sie hat auch keine Lohnsteuerbescheinigung vom AG erhalten.

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  • Charlie24
    antwortet
    ... die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer auch automatisch bekommt, weil er ja kein E auf der LSt-Bescheinigung hat. Dazu habe ich allerdings keine Hilfe gefunden.
    Natürlich, aber auch das kann man derzeit nicht sauber abbilden, da hilft für die Steuerberechnung dann nur der Eintrag von 600,00 € unter Leistungen

    und in der Steuerberechnung der externe Abzug von 300,00 bei einer berechneten Nachzahlung bzw. die Erhöhung um 300,00 € bei einer berechneten Erstattung.

    Die meisten kommerziellen Steuerprogramme haben in der letzten Woche Updates bekommen und können inzwischen mit der EPP umgehen, Mein ELSTER

    kann das bisher nicht.

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  • Koschte
    antwortet
    Dann vermute ich mal, dass ein Arbeitnehmer, der zum Beispiel im ersten Halbjahr das Dienstverhältnis beendet hat und zum Beispiel danach Rentner geworden ist, die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer auch automatisch bekommt, weil er ja kein E auf der LSt-Bescheinigung hat. Dazu habe ich allerdings keine Hilfe gefunden.

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  • Charlie24
    antwortet
    Aber welcher Rentner kommt auf die Idee, wild irgendwo Einkünfte in andere Anlagen einzutragen?
    Wohl die Rentner, die in einem Rentnerforum die falsche Auskunft erhalten, die EPP in der Anlage SO zu erklären.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Koschte Beitrag anzeigen
    Und was passiert, wenn ein Rentner es dort einträgt. Werden die dann obendrauf gerechnet? Ich hab auch nirgends einen Hinweis Text für Rentner gefunden in der Steuererklärung
    Das wird u.a. davon abhängen, ob die Erklärung rein maschinell bearbeitet wird.

    Aber welcher Rentner kommt auf die Idee, wild irgendwo Einkünfte in andere Anlagen einzutragen?

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich hab auch nirgends einen Hinweis Text für Rentner gefunden in der Steuererklärung
    In der Anlage SO steht inzwischen in der Hilfe, dass man die EPP nicht eintragen soll, allerdings steht das am Anfang der Anlage SO

    und nicht bei den Leistungen selbst. Richtig durchdacht ist das zwar nicht, aber das sind wir bei Mein ELSTER ja gewohnt.

    Wenn die Steuererklärung maschinell abgearbeitet wird, besteht natürlich die Gefahr, dass man doppelt herangezogen wird.

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