Also hausaltsnahe Beschäftigte ohne sonstige Einkommen: Einkommensteuer abgeben und in Anlage SO mit folgender Beschreibung: Haushaltsnahe Beschäftigung mit Wert 0 ?
Evtl Bestätigung von einem der zwei Arbeitgeber?
Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022
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Das ist bei einer haushaltsnahen Beschäftigung sehr unwahrscheinlich. Das sind Soloarbeitgeber, die keine Lohnsteuer anmelden.Entweder sie hatte einen ihrer Minijob-Arbeitgeber zum Lieblingsarbeitgeber erklärt, dass er ihr die Pauschale zahlt,
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Entweder sie hatte einen ihrer Minijob-Arbeitgeber zum Lieblingsarbeitgeber erklärt, dass er ihr die Pauschale zahlt, oder sie erklärt in der Anlage Sonstiges, dass sie einen pauschal besteuerten Minijob hatte, die Pauschale aber nicht bekommen hat.Zitat von fritzel Beitrag anzeigenWie bekommt eine haushaltsnahe Beschäftigte die EPP? Wird ja pauschal versteuert - wie erfolgt dann der Nachweis? - Besonders dann, wenn sie zwei pauschal versteuerte Beschäftigungen hat.
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Sie muss eine Einkommensteuererklärung einreichen und die Anlage Sonstiges ausfüllen, das steht doch im Beitrag '#1:Wird ja pauschal versteuert - wie erfolgt dann der Nachweis? - Besonders dann, wenn sie zwei pauschal versteuerte Beschäftigungen hat.
Nachdem die Formulare für 2022 heute pünktlich freigeschaltet wurden, habe ich jetzt mal einen Entwurf für 2022 angelegt. Objektiv natürlich zu früh, aber mich hat interessiert, ob man etwas zur Energiepreispauschale -EPP- findet. Nach längerem Suchen bin ich in der Anlage Sonstiges fündig geworden. Allerdings können dort nur
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Wie bekommt eine haushaltsnahe Beschäftigte die EPP? Wird ja pauschal versteuert - wie erfolgt dann der Nachweis? - Besonders dann, wenn sie zwei pauschal versteuerte Beschäftigungen hat.
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Lohnabrechnung 12/2022 aus Datev sollte kein Problem sein
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Die Frage stellt sich mir auch, siehe Beiträge 1-10. Im Zweifelsfall wird das FA wohl Unterlagen(AV od.Lohnabrechnungen anfordern).
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Nein,
Aber wie kann das FA nachvollziehen, ob sie einem Minijob nachgeht bzw. wie wäre die Verknüpfung von FA zu AG?
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Warum? Kriegst Du eine Fehlermeldung ohne die Anlage?Zitat von olfine Beitrag anzeigenKmuss ich jetzt noch die Anlage N ausfüllen?
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Kurze Frage: Meine Frau hat einen Minijob und bekommt die EPP über die Einkommensteuererklärung. Ich habe die Anlage Sonstige Angaben ausgefüllt, muss ich jetzt noch die Anlage N ausfüllen? in den Vorjahren hatte ich darauf verzichtet, sie hat auch keine Lohnsteuerbescheinigung vom AG erhalten.
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Natürlich, aber auch das kann man derzeit nicht sauber abbilden, da hilft für die Steuerberechnung dann nur der Eintrag von 600,00 € unter Leistungen... die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer auch automatisch bekommt, weil er ja kein E auf der LSt-Bescheinigung hat. Dazu habe ich allerdings keine Hilfe gefunden.
und in der Steuerberechnung der externe Abzug von 300,00 bei einer berechneten Nachzahlung bzw. die Erhöhung um 300,00 € bei einer berechneten Erstattung.
Die meisten kommerziellen Steuerprogramme haben in der letzten Woche Updates bekommen und können inzwischen mit der EPP umgehen, Mein ELSTER
kann das bisher nicht.
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Dann vermute ich mal, dass ein Arbeitnehmer, der zum Beispiel im ersten Halbjahr das Dienstverhältnis beendet hat und zum Beispiel danach Rentner geworden ist, die Energiepreispauschale für Arbeitnehmer auch automatisch bekommt, weil er ja kein E auf der LSt-Bescheinigung hat. Dazu habe ich allerdings keine Hilfe gefunden.
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Wohl die Rentner, die in einem Rentnerforum die falsche Auskunft erhalten, die EPP in der Anlage SO zu erklären.Aber welcher Rentner kommt auf die Idee, wild irgendwo Einkünfte in andere Anlagen einzutragen?
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Das wird u.a. davon abhängen, ob die Erklärung rein maschinell bearbeitet wird.Zitat von Koschte Beitrag anzeigenUnd was passiert, wenn ein Rentner es dort einträgt. Werden die dann obendrauf gerechnet? Ich hab auch nirgends einen Hinweis Text für Rentner gefunden in der Steuererklärung
Aber welcher Rentner kommt auf die Idee, wild irgendwo Einkünfte in andere Anlagen einzutragen?
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In der Anlage SO steht inzwischen in der Hilfe, dass man die EPP nicht eintragen soll, allerdings steht das am Anfang der Anlage SOIch hab auch nirgends einen Hinweis Text für Rentner gefunden in der Steuererklärung
und nicht bei den Leistungen selbst. Richtig durchdacht ist das zwar nicht, aber das sind wir bei Mein ELSTER ja gewohnt.
Wenn die Steuererklärung maschinell abgearbeitet wird, besteht natürlich die Gefahr, dass man doppelt herangezogen wird.
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