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Anlage V - Umlagen müssen ab 2023 immer erklärt werden

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    #46
    Hallo Charlie24 und Interessierte !

    Um Missverständnisse zu vermeiden:

    Charlie24 meint mit "Nebenkosten" wohl alle Hausnebenkosten, die es gibt - darin sind natürlich auch Kosten enthalten, die freiwillig oder gesetzlich bedingt nicht auf einen Mieter umgelegt werden, ein Saldo 0,00 aus Umlagen minus "Nebenkosten in diesem Sinne" ist natürlich nicht zu erwarten, da hat Charlie24 recht!

    Wenn ich auf diesen 0,00€ Saldo auf zwei Jahre bezogen verweise, dann entsteht der deshalb, weil ich "Nebenkosten-Umlage-Einnahmen vom Mieter" minus "vom Vermieter bezahlte und auf Mieter umgelegte Nebenkosten" rechne.

    Sorry, das war bisher wohl missverständlich formuliert !

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      #47
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Die CO2-Kosten müssen bei teilweiser Eigennutzung natürlich stufenweise aufgeteilt werden und sind wegen des Anteils des Vermieters an der

      Warmwassererwärmung etwas aufwändiger zu ermitteln, allerdings ist das mit Excel recht gut darstellbar. Dass sich die Umlagen und die Nebenkosten auf

      0,00 saldieren, ist nicht zu erwarten.
      Wir haben bei den Abrechnungen keine CO2-Kosten auf Warmwasser, weil das Warmwasser durch Gasdurchlauferhitzer (in jeder Wohnung einer mit eigenem Zähler) erzeugt wird. Jeder Mieter macht mit einem Versorger seiner Wahl einen Vertrag. Ich hab nur die CO2-Kosten, die von den Stadtwerken für das Heizgas kommen und die werden an Minol gemeldet, die das entsprechend verteilen, und weil ich selbst eine Minol-Abrechnung bekomme hab ich da auch keine Schwierigkeiten, ich nehme meine Minolabrechnung als meinen Anteil und meine Nebenkostenabrechnung als meinen Anteil bei Versicherung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr etc. oder nicht?

      Und bei den Nebenkostenvorauszahlungen hab ich ja eigentlich keinen Anteil ich melde ja nur den Anteil, den die Mieter bezahlt haben als Einnahme und als Ausgabe. Da hab ich - glaub ich - um die Ecke gedacht.

      Es ist schwer gedanklich von jetzt auf nachher von dem Nettoprinzip umzusteigen. Da musste ich mich um solche Sachen gar nicht kümmern.

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        #48
        Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
        Hallo Charlie24 und Interessierte !

        Um Missverständnisse zu vermeiden:

        Charlie24 meint mit "Nebenkosten" wohl alle Hausnebenkosten, die es gibt - darin sind natürlich auch Kosten enthalten, die freiwillig oder gesetzlich bedingt nicht auf einen Mieter umgelegt werden, ein Saldo 0,00 aus Umlagen minus "Nebenkosten in diesem Sinne" ist natürlich nicht zu erwarten, da hat Charlie24 recht!

        Wenn ich auf diesen 0,00€ Saldo auf zwei Jahre bezogen verweise, dann entsteht der deshalb, weil ich "Nebenkosten-Umlage-Einnahmen vom Mieter" minus "vom Vermieter bezahlte und auf Mieter umgelegte Nebenkosten" rechne.

        Sorry, das war bisher wohl missverständlich formuliert !
        Und diese nicht-umlegbaren Kosten schmälern den Mietgewinn, die sind ja bei Aufwendungen einzutragen. Das sind die, die die ganze Zeit meine Freunde waren bei der Nettomethode oder nicht?

        Und die Kosten, um die ich mich die ganze Zeit nicht gekümmert habe, da mit den Mietern abgerechnet, das sind die, die 0 auf 0 aufgehen, oder?

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          #49
          Ich hab nur die CO2-Kosten, die von den Stadtwerken für das Heizgas kommen und die werden an Minol gemeldet, die das entsprechend verteilen, und weil ich selbst eine Minol-Abrechnung bekomme hab ich da auch keine Schwierigkeiten, ich nehme meine Minolabrechnung als meinen Anteil und meine Nebenkostenabrechnung als meinen Anteil bei Versicherung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr etc. oder nicht?
          Das meiste ist schon richtig, aber das mit den CO2-Kosten stimmt so nicht. Der Vermieter muss sich m. W. ab 2023 auch den CO2-Kosten beteiligen,

          die den Mietern unmittelbar entstehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #50
            Zitat von Nähwichtel Beitrag anzeigen

            Und diese nicht-umlegbaren Kosten schmälern den Mietgewinn, die sind ja bei Aufwendungen einzutragen. Das sind die, die die ganze Zeit meine Freunde waren bei der Nettomethode oder nicht?

            Und die Kosten, um die ich mich die ganze Zeit nicht gekümmert habe, da mit den Mietern abgerechnet, das sind die, die 0 auf 0 aufgehen, oder?
            Antwort auf erste Frage: ja - wie bisher Mietgewinn-reduzierend, aber natürlich nicht nur bei der Netto-, sondern auch bei der jetzt zwingend notwendigen Bruttomethode !

            Antwort auf die zweite Frage: ja !

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              #51
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Das meiste ist schon richtig, aber das mit den CO2-Kosten stimmt so nicht. Der Vermieter muss sich m. W. ab 2023 auch den CO2-Kosten beteiligen,

              die den Mietern unmittelbar entstehen.
              ja, korrekt, siehe z.B. hier:

              https://www.verbraucherzentrale.de/w...izkosten-43806

              "Wann bekommen Mieter:innen den CO2-Preis vom Vermieter erstattet?

              Wohnen Mieter:innen in einem Haus mit einer Zentralheizung, ist die vermietende Person verpflichtet ihren Anteil am CO2-Preis in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Der von Vermieter:innen zu übernehmende Anteil reduziert also die Heizkosten ohne dass Mieter:innen aktiv werden müssen.

              Haben Mieter:innen dagegen einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger (z.B. bei einer Gasetagenheizung), müssen sie selbst aktiv werden und den CO2-Preis von der vermietenden Person einfordern. Sie müssen Ihren Anteil dafür selbst ermitteln."
              Zuletzt geändert von Uwe64; 14.06.2024, 07:35.

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                #52
                An alle interessierten Mitleser:

                *****
                Tja, die Regierung hat im März 2024 das 4. Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht.

                jeder kann hier nachlesen, welche "Meilensteine" da ausgeräumt wurden:
                https://www.bmj.de/SharedDocs/Presse...313_BEGIV.html

                sagenhafte und weltbewegende "7 Meilensteine" ...

                und hier die Einzelheiten nachlesen:
                https://www.bmj.de/SharedDocs/Downlo...cationFile&v=2

                wow - 424 Seiten Gesetzesänderungen-Dokumentation werden benötigt, um "7 Meilensteine" zu bewegen !?

                was haben wir für einen Moloch an Bürokratie - was wird das für eine Herkulesarbeit, daran was Nennenswertes zu ändern !

                *****
                Zurück zu Elster:

                Kennt jemand die "one-in-one-out-Regel"?

                aus Wikipedia:

                "Sie besagt, dass neue Bürokratie-Belastungen nur in dem Maße eingeführt werden dürfen, wie bisherige Bürokratie-Belastungen abgebaut werden (Kompensation).

                Im Zeitraum von Januar 2015 bis Dezember 2018 hat die Bundesregierung das mit der Bürokratiebremse nach dem One-in-one-out-Prinzip verfolgte Ziel sogar übererfüllt. Tatsächlich wurde “one in, three out” realisiert."

                Sieht irgendjemand in der Entwicklung des Steuerrechts und dem dazugehörenden Formularwesen auch nur ansatzweise dieses Prinzip durchschimmern ?

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                  #53
                  Nein.
                  Liegt aber auch daran, dass immer wieder Förderzwecke unsinnigerweise über die Steuer abgewickelt werden anstatt diese direkt zu subventionieren (z.B. Wohnungsbau oder aktuell die Forschungszulage)

                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #54
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das meiste ist schon richtig, aber das mit den CO2-Kosten stimmt so nicht. Der Vermieter muss sich m. W. ab 2023 auch den CO2-Kosten beteiligen,

                    die den Mietern unmittelbar entstehen.
                    natürlich. Deshalb meldet man die in der Gasrechnung enthaltenen CO2 Kosten, die sind ja ausgewiesen, an Minol. Anhand der Quadratmeter Wohnfläche, die ja auch bei Minol vorliegen, um die Kosten überhaupt umzulegen (30 % gehen nach Wohnfläche) rechnet Minol aus, in welcher Kategorie man als Vermieter ist, sich zu beteiligen. Diesen Betrag legt Minol auf alle Nutzer um.

                    Wenn ein Mieter will, dass sich der Vermieter an den Warmwasser-CO2-Kosten beteiligt, muss er dem Vermieter das genau ausrechnen, was er zu bekommen hat seiner Ansicht nach, und dem Vermieter die Berechnung vorlegen. Dann kann der Vermieter prüfen und entweder bezahlen, wenn es stimmt, oder korrigieren.Wenn der Mieter nichts unternimmt, muss der Vermieter sich auch nicht beteiligen. Das gilt auch für Gas-Etagenheizungen. Nur was direkt über den Vermieter läuft, muss er von sich aus leisten.

                    Mit den rechtlichen Sachen kenn ich mich aus :-) auch wenn ich mich hier ziemlich doof anstelle bei dieser plötzlich gewünschten Bruttomethode. Ich hab an Minol alles korrekt gemeldet, demnächst müsste die Abrechnung eintrudeln.

                    Dann hab ich ja auch die ganzen Zahlen, die auf mich entfallen, weil ich ja als eigene Wohnung (wie ein mieter) genannt bin. Dann kann ich das alles noch in die Anlage V einbauen. Die Nebenkostenabrechnung hab ich schon vorbereitet (also Müll, Wasser etc.). Auch da hab ich dann die definitiv richtigen Zahlen für mich.

                    Prozentzual muss ich mich dann - wie bisher - nur an den Sachen beteiligen, die ich fürs gesamte Haus gekauft habe. Wenn ich was für eine Wohnung, die voll vermietet ist, gekauft habe, kann ich es ja voll als Aufwand absetzen.

                    Zuletzt geändert von Nähwichtel; 14.06.2024, 10:54.

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                      #55
                      Ich kann auch jedem nur empfehlen, von einem Abrechnungsunternehmen die Abrechnung erstellen zu lassen, nachdem Habeck ja offenbar schlaflose Nächte hatte, in denen er sich neue Sachen ausgedacht hat. So muss in der Abrechnung seit letztem Jahr dem Mieter genau dargelegt werden, wie sich der Brennstoff zusammensetzt, welche Kosten enthalten sind (Also Umsatzsteuer, Gaspreis, Messstellengebühr und so was alles, was der Versorger netterweise ausweist). Dann müssen Vergleichsberechnungen mit den Wohnungen im Haus bzw. mit ähnlichen Wohnungen dran gehängt sein, dann muss man irgendwas mit Klima rausfinden und angeben, und eine Schiedsstelle muss genannt sein. Wahrscheinlich hab ich noch einen Teil vergessen. Aber ich bin gottfroh, dass ich Minol habe, die machen dann alles gesetzeskonform.

                      Die Vergleichsrechnungen mit anderen Wohnungen sollen natürlich dazu führen, dass Mieter unter Druck gesetzt werden, weniger zu heizen.

                      Es ist unfassbar, was man den Vermietern aufbrummt. Und wenn der Vermieter sich nicht dran hält, das alles in die Abrechnung zu schreiben, dann kann der Mieter 3 % der Kosten kürzen.

                      wenn man diese fernablesbaren Heizkostenverteiler hat, muss man dem Mieter monatlich Rechenschaft ablegen, was er verbraucht hat. Da richtet man am besten dem Mieter einen Zugang ein, die Ableseunternehmen haben meist eine App dazu. Ansonsten kann er auch wieder 3 % an den Heizkosten kürzen und wenn man das mehrere Monate nicht macht, kann er immer mehr kürzen. Es gibt da eine Obergrenze, wieviel Prozent er kürzen kann, wenn der Vermieter sich immer wieder nicht an die monatlichen Meldungen hält. Wenn man diese Meldungen als Vermieter selbst schriftlich machen will, muss man auch noch nachweisen, dass der Mieter die bekommen hat. Es ist unfassbar.Daher am besten mit App.

                      Wenn man noch die Röhrchen mit Flüssigkeit hat, muss man das nicht, aber ab - ich glaub - 2026 oder 2027 sind die Pflicht. Dann gilt das ab dem Zeitpunkt.


                      Man muss heutzutage ein Studium absolvieren, um diesen geistigen Ergüssen gerecht zu werden.
                      Zuletzt geändert von Nähwichtel; 14.06.2024, 11:03.

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                        #56
                        Ach ja - und diese App bzw. diese "Extra"-Berechnungen seitens der Abrechnungsunternehmen kostet natürlich Geld, was die Mieter zahlen müssen, weil das aus abrechnungstechnischen Gründen geschieht.

                        Deshalb soll das jetzt erstmal nur für 2 Jahre - glaub ich - gelten, dann will man sehen, was es bringt und man bastelt schon an irgenwelchen Vorschriften, wonach die Vermieter die Kosten dann tragen müssen, um die armen Mieter nicht zu überlasten.

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                          #57
                          Jetzt entfernen wir uns aber ganz schön vom Ursprungsproblem. Tatsache ist doch, dass, wer das mit den Umlagen schon immer richtig nach dem Jahr der Zahlung gemacht hat, auch jetzt kein Problem hat.

                          Kommentar


                            #58
                            Hallo in die Runde.
                            Arbeitet noch jemand mit einer Hausverwaltung?
                            Diese übernimmt für uns die ganzen Abrechnungen mit den Nebenkosten.
                            Das würde bedeuten ich brauche erst mal alle diese Infos von der Hausverwaltung um das dann alles bei mir einzutragen? Oder habe ich da was in der Anlage übersehen... (falls das schon gefragt wurde in der Runde oder irgendwoanders im Forum gerne auf Datum/Forums thread verweisen ich lese das dann dort, konnte aber bisher nichts finden).
                            Danke im Voraus

                            Kommentar


                              #59
                              Das würde bedeuten ich brauche erst mal alle diese Infos von der Hausverwaltung um das dann alles bei mir einzutragen?
                              Ohne Vorliegen der Nebenkostenabrechnung ist es ab 2023 schwierig bis unmöglich, alles korrekt zu erfassen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #60
                                wenn die Nebenkosten aber nicht von uns abgerechnet werden? Dann ist das Feld anzukreuzen: Nebenkosten wurden nicht gesondert vereinbart?

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