Leider steht in der Abrechnung nicht der Nenner unseres Miteigentumsanteils.
Bei einer Fläche des Flurstücks von nur 715 m² errechnet sich bei einem MEA von 706/10000 ein m²-Wert von abgerundet 50 m².
Mit der Wohnfläche hat das nichts zu tun, es geht um den Anteil am Grund und Boden.


Danke...
Kann man da abrunden also? Nur damit ich das dann auch bei meinen Eltern richtig mache...
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