Leider steht in der Abrechnung nicht der Nenner unseres Miteigentumsanteils.
Bei einer Fläche des Flurstücks von nur 715 m² errechnet sich bei einem MEA von 706/10000 ein m²-Wert von abgerundet 50 m².
Mit der Wohnfläche hat das nichts zu tun, es geht um den Anteil am Grund und Boden.
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