Bei einem Flurstück, das nur 433 m² groß ist, würde ein Miteigentumsanteil von 41,593 /100000 einen m²-Anteil von 0,18 ergeben.
Für ein Zweifamilienhaus als Wohnungseigentum kann das ja nicht stimmen.
Für ein Zweifamilienhaus als Wohnungseigentum kann das ja nicht stimmen.
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