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    #46
    Bei einem Flurstück, das nur 433 m² groß ist, würde ein Miteigentumsanteil von 41,593 /100000 einen m²-Anteil von 0,18 ergeben.

    Für ein Zweifamilienhaus als Wohnungseigentum kann das ja nicht stimmen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #47
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei einem Flurstück, das nur 433 m² groß ist, würde ein Miteigentumsanteil von 41,593 /100000 einen m²-Anteil von 0,18 ergeben.

      Für ein Zweifamilienhaus als Wohnungseigentum kann das ja nicht stimmen.
      Charlie24 und Hilfsprofi

      Vielen Dank für Eure Hilfe.

      Jetzt weiß ich das ich 41,593 ohne Komma oder Punkt hätte eingeben sollen.
      Ich hatte das so aus dem Grundbuch übernommen, dort steht 41.593 /100.000 und wollte dabei nichts falsch machen. Hätte ich aber auch selbst drauf kommen können.


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        #48
        Ich bin wohl auch blind, aber das bei einem noch einfacheren Fall - und der gleichen Fehlermeldung.
        Also: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

        Flurstück 693 m², mit Richtwert 830 € (GW2)

        Von den Eigentumswohnungen habe ich 3, mit verschiedenen Grundbuchbllattnummmern zum gleichen Flurstück.
        Die Miteigentumsanteile betragen lt. Grundbuch
        167/1000, 75/1000 und 155/1000, eingetragen in (GW1)/3, Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens, in Zeile 10 darüber sind die 693 m² erneut eingetragen.. Die anderen Wohnungen gehören anderen Eigentümern.

        Ich habe es auch versucht, indem ich (der Anleitung eigentlich widersprechend) die Flächenanteile jeweils berechnet und eingetragen habe, nämlich 115, 52 und 107. Hat auch nicht funktioniert. Hätte man etwa anders runden müssen?

        Vielen Dank im voraus für die Auflösung!

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          #49
          Welche Miteigentumsanteile gehören jetzt dir ? Nur die musst du berechnen.

          Wenn das wirklich die 3 genannten Anteile sind, kommen da für GW2 insgesamt abgerundet 268 m² zusammen

          Allerdings ist jedes Wohnungseigentum eine eigene wirtschaftliche Einheit und deshalb gesondert zu erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #50
            Danke für die schnelle Antwort!
            Mir gehören nur dei 3, von insgesamt 6, ETW. Die müssen aber, wie Du schreibst, mit je einem Aktenzeichen separat deklariert werden. Das war mir nicht klar, weil ich die Aktenzeichen nicht zur Hand hatte, und deshalb erst einmal den Rest eingeben wollte.

            Damit wäre auch klar, was ich für eine m²-Zahl in den Flurstückflächen angeben musste. Zum Beispiel für die Wohnung mit dem Anteil 167/1000 von 693 m² ergibt sich abgerundet eine Fläche von 115 m². Nach Deiner Erklärung muss ich also diese 115 bei GW2 Zeile 4 eintragen. Bei GW1 bleibt in Zeile 10 aber die Fläche 693 m² und in Zeile 11 der Anteil 167/1000 richtig. Bei GW2 Absatz 3 (Wohnfläche), muss die Wohnungsgröße (in dem Fall 84 m²) angegeben werden.

            Herzlichen Dank fürr die Aufössung!
            Freundliche Grüße
            USU

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              #51
              Zum Beispiel für die Wohnung mit dem Anteil 167/1000 von 693 m² ergibt sich abgerundet eine Fläche von 115 m². Nach Deiner Erklärung muss ich also diese 115 bei GW2 Zeile 4 eintragen. Bei GW1 bleibt in Zeile 10 aber die Fläche 693 m² und in Zeile 11 der Anteil 167/1000 richtig.
              Genauso ist das !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #52
                Hallo nette helfende Menschen,

                ich bekomme die richtige Kombination aus irgendwelchen Zahlen mit den bisherigen Erklärungen und Tipps leider nicht hin.

                Meine Frau und ich haben zusammen drei Flurstücke. Jeweils 1/2 als Anteile.
                Wenn ich das Aktenzeichen richtig interpretiere, muss ich nur für eines der Flurstücke diese Erklärung abgeben.
                Das Flurstück ist 1124m² groß.

                Das trage ich in GW1 in Zeile 10 ein. In 11 habe ich 1/1 und Schlüsselfläche 1 gewählt.

                Für das betroffene Flurstück gelten laut Grundsteuer-Geodaten mehrere Bodenrichtwerte.
                Ein Anteil mit 849m² hätte 100€/m², der zweite Anteil ist scheinbar frei wählbar. Die Fläche mit 274m² steht für 3 Möglichkeiten mit 0,5 - 1,45 - 24 €/m² angegeben. Welche nun die korrekte ist, weiß ich nicht.

                Gebe ich in GW2 Zeile 4 nun zB die Kombination 849/1124 und als zweiten Eintrag die 274/1124 an, kommt der Hinweis:
                Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten zweiten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.

                Bisher wäre ich "durchgekommen", wenn ich einfach in GW1 und GW2 nur die Fläche mit 1124m² eintrage und es damit gut sein lasse. Aber das scheint mir nicht korrekt, da eben mehrere Bodenrichtwerte angegeben sind.

                Vielen Dank im voraus für Aufschlauung und Unterstützung.
                Gruß Feuergeist

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                  #53
                  Du wirst das Flurstück in GW1 auf beiden Flächen schlüsseln müssen, dann kannst du in GW2 auf die 849 m² mit 100,00 € und

                  den Rest mit 24,00 € aufteilen. Diese irreführenden Tabellen mit den unterschiedlichen Bodenrichtwerten geistern in mehreren Bundesländer herum.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #54
                    Heißt das, dass ich in GW1 ein Flurstück mit 849/1124 und eins mit 274/1124 anlege?
                    Und dann in GW2 jeweils diese beiden Flächen mit den Bodenrichtwerten eintrage?

                    Viele Grüße
                    Feuergeist

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                      #55
                      Heißt das, dass ich in GW1 ein Flurstück mit 849/1124 und eins mit 274/1124 anlege?
                      Nein, du trägst in GW1 das Flurstück mit seinen 1124 m² und Zähler und Nenner jeweils 1 ein.

                      In GW2 erfolgt dann die Aufteilung auf 2 Einträge.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #56
                        Tut mir leid, wenn ich die Unterstützung strapaziere...

                        GW1 mit Fläche 1124 eintragen ist ok.

                        Wenn ich in GW2 zwei Posten eintrage mit je 849 und 274m² Fläche, bekomme ich den Fehler
                        Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten zweiten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.

                        Was anderes in GW2 einzutragen, erscheint mir unlogisch, weil die Flächenverhältnisse mit den Werten klar sind.

                        Viele Grüße
                        Feuergeist

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                          #57
                          Habe nun in GW1 eine Fläche mit 849 (1/1 und Schlüsselwert 1) und eine mit 274 (1/1 und Schlüsselwert 2) angelegt.
                          Dazu in GW2 die beiden Flächen mit ihren Bodenrichtwerten.

                          Das ging ohne Fehler durch.

                          Danke für die Hilfe

                          Gruß Feuergeist

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                            #58
                            Dazu in GW2 die beiden Flächen mit ihren Bodenrichtwerten.
                            Bei erste und zweite Fläche muss das Flurstück in GW1 aufgeteilt werden, das ist klar.

                            Bei beiden Flächen sollte es ohne Aufteilung möglich sei. Vielleicht lag es auch daran, dass 1 m² fehte
                            Zuletzt geändert von Charlie24; 24.08.2022, 16:27.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #59
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              .

                              Bei beiden Flächen sollte es ohne Aufteilung möglich sei. Vielleicht lag es auch daran, dass 1 m² fehte
                              Siehe hierzu auch https://forum.elster.de/anwenderforu...535#post397535

                              Im dortigen Beispiel wird die Fläche zum höheren BRW wie gewohnt abgerundet, die zum niedrigeren aber effektiv aufgerundet.

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                                #60
                                Rechnerisch bewohnen wir also weniger als die Hälfte des bisher angenommenen Wertes?!

                                Miteigentumsanteile laut Hausverwaltungsabrechnung: 706,0000 MEA,
                                Größe des Flurstücks laut grundsteuer-geodaten.nrw.de: 715 m²
                                Wohnfläche laut bisherigem Wissensstand: 112 m².

                                Die Behauptung, wir würden nur gut 50 m² bewohnen ist so absurd, dass ich eher den Wert der Geodatenbank anzweifeln bzw. mit der eigenen Hochrechnung ersetzen würde.

                                Rechnerisch fehlt allerdings ohnehin mindestens eine Zehnerstelle. Leider steht in der Abrechnung nicht der Nenner unseres Miteigentumsanteils.

                                112 * 706/10000 = 7,90 m²
                                112 * 706/1000 = 79,072 m²

                                Wegen der Angegebenen 715 m² in den Geodaten habe ich testweise mal 790 m² eingegeben.

                                Leider findet ELSTER auch das nicht stimmig.

                                Wie soll ich als Laie diese ganzen Daten kennen, bzw. woher sollte ein:e Steuerberater:in das besser wissen ohne Gutachten, und vor allem: warum weiß der Staat das nicht bereits jetzt schon besser als ich? Trotz Grundbucheinträgen und dem teuren notariell beurkundeten Schriftverkehr? Das bereitet mir noch größere Sorgen als meine konkrete Steuererklärung.

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