Das wäre aber sehr merkwürdig, wenn Du keine Nachzahlungen vom Mieter bekommst, und keine Erstattungen leisten musst, wenn der Verwalter alleine für Heizung etc. aufkommt, ohne mit Dir überhaupt abzurechnen ...
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Anlage V - Umlagen müssen ab 2023 immer erklärt werden
Einklappen
X
-
Wie kommst du darauf ? Wer die Nebenkosten abrechnet, spielt doch keine Rolle.Dann ist das Feld anzukreuzen: Nebenkosten wurden nicht gesondert vereinbart?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Nein ich habe mich hier falsch ausgedrückt. Wir machen das über die Hausverwaltung wie vorher gesagt. ich wollte nur verstehen wann "Nebenkosten wurden nicht gesondert vereinbart" angeklickt werden muss.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWie kommst du darauf ? Wer die Nebenkosten abrechnet, spielt doch keine Rolle.
Danke für Euer Feedback - Schönen Sonntag noch
Kommentar
-
Wenn keine Nebenkosten vereinbart sind und dementsprechend auch keine Nebenkosten abgerechnet werden. "Warmmiete" sozusagen !... ich wollte nur verstehen wann "Nebenkosten wurden nicht gesondert vereinbart" angeklickt werden muss.
Üblich ist das bei der Vermietung einzelner möblierter Zimmer, häufig auch bei kurzfristiger Vermietung.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Servus, zu dem Thema hab ich auch eine Frage:
Ich wollte gerade zum ersten Mal eine Anlage V abgeben (Kauf 05/23, Vermietbeginn 07/23), hab aber die Abrechnung der Hausverwaltung für 2023 noch nicht bekommen und das wird wohl auch noch eine Weile dauern .... kann ich die Anlage V dann überhaupt schon abgeben?
So sieht es aktuell aus:
Hausgeld 200€/Monat -> 7-12/23 angegeben in Z72 "umgeleget Kosten" (auch wenn natürlich streng genommen nicht die vollen 200€ umgelegt werden, aber das weiß ich ja eben noch nicht genau ohne Abrechnung)
Hausgeld 200€/Monat -> 5-6/23 angegeben in Z75 "nicht umgeleget Kosten" wegen Leerstand
Nebenkostenvorrauszahlung 150€/Monat -> 7-12/23 angegeben in Z20 "Einnahmen aus umgelegten Nebenkosten"
Meine Idee war, die genau Abrechnung dann im nächsten Jahr zu machen und da entsprechend die Nachzahlung durch oder Rückzahlung an den Mieter anzugeben....
Wäre das korrekt so, oder muss ich anders vorgehen?
Vielen Dank und Grüße
Felix
- Likes 1
Kommentar
-
Wenn am Anfang ein Leerstand zu erklären ist, ist es ohne Abrechnung der Hausverwaltung nicht möglich, die Hausgeldzahlungen wirklich korrekt auf
umgelegte und nicht umgelegte Kosten aufzuteilen. Wenn die Abrechnung nicht bis Mitte August kommt, musst du 2023 entweder schätzen oder du
beantragst eine Verlängerung der Abgabefrist.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
- Likes 1
Kommentar
-
Im Falle der Schätzung: Bleibt diese endgültig bestehen, oder kann bzw. muss die Differenz zum Ist für das Folgejahr nacherklärt werden?Wenn die Abrechnung nicht bis Mitte August kommt, musst du 2023 entweder schätzen oder du beantragst eine Verlängerung der Abgabefrist.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
Kommentar
-
Ich würde da nachträglich nichts daran ändern, sondern eventuell notwendige Korrekturen, - wenn überhaupt -, erst in der Erklärung für 2024 vornehmen.Im Falle der Schätzung: Bleibt diese endgültig bestehen,Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Danke. D.h. ich könnte zB die Abrechnung vom Vorjahr nehmen und dann den Anteil der Kosten auf 2023 übertragen als Schätzung?Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn am Anfang ein Leerstand zu erklären ist, ist es ohne Abrechnung der Hausverwaltung nicht möglich, die Hausgeldzahlungen wirklich korrekt auf umgelegte und nicht umgelegte Kosten aufzuteilen.frist.
Mal interessehalber: wenn kein Leerstand bestanden hätte, dann wäre mein oben beschriebenes Vorgehen in Ordnung gewesen?
Kommentar
-
Ich dachte, du hättest die Wohnung erst im Mai 2023 gekauft und erst ab Juli vermietet ?. Ich würde ab Juli 150,00 € als umgelegte Nebenkosten schätzenDanke. D.h. ich könnte zB die Abrechnung vom Vorjahr nehmen und dann den Anteil der Kosten auf 2023 übertragen als Schätzung?
und 50,00 € als nicht umgelegt. Die im Hausgeld enthaltene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage muss vorab herausgerechnet werden, aber das weißt du ja.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Ja, das stimmt. Leerstand war nicht freiwillig, eine Vermietungsabsicht lag von vornherein vor. Darf ich hier dann die Betriebskosten (200€ abzgl. Instandhaltungsrücklage) als "nicht umgelegt" angeben?Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch dachte, du hättest die Wohnung erst im Mai 2023 gekauft und erst ab Juli vermietet ?
Stimmt natürlich - Denkfehler meinerseits: die 150€ Nebenkosten SIND ja bereits eine Abschätzung der umgelegten Betriebskosten. Und das was übrig bleibt (minus Rücklage, sofern ich die schon kenne), sind dann logischerweise die nicht umgelegten Betriebskosten. Die genaue Abrechnung erfolgt dann in der nächsten Steuererklärung durch Angabe der entsprechenden Nach-/Rückzahlungen, richtig?Ich würde ab Juli 150,00 € als umgelegte Nebenkosten schätzen und 50,00 € als nicht umgelegt.
Da würde ich dann den im Haushaltsplan 2023 angesetzten Betrag abziehen, oder?Die im Hausgeld enthaltene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage muss vorab herausgerechnet werden, aber das weißt du ja.
Danke schonmal. Mir ist das ja grundsätzlich schon einigermaßen klar, aber es ist das erste Mal und irgendwie verwirren mich die die Feldbezeichnungen und Hilfetexte manchmal mehr als dass sie helfen ....Zuletzt geändert von dreamingof8a; 08.07.2024, 17:15.
Kommentar
-
Natürlich !Darf ich hier dann die Betriebskosten (200€ abzgl. Instandhaltungsrücklage) als "nicht umgelegt" angeben?
Du musst den Anteil abziehen, den du selbst 2023 tatsächlich bezahlt hast.Da würde ich dann den im Haushaltsplan 2023 angesetzten Betrag ansetzen, oder?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
.... sorry, ich meinte "den im Haushaltsplan angesetzten Betrag abziehen" - aber den kenne ich ja erst dann verlässlich, wenn ich die Abrechnung in der Hand halte - derzeit weiß ich nur: ich zahlte in 2023 insgesamt 200€ pro Monat Betriebskosten an die Hausverwaltung, laut Haushaltsplan sind davon zB 20€ für die Instandhaltungsrücklage. Ab Juli wurden außerdem 150€ davon an den Mieter umgelegt.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDu musst den Anteil abziehen, den du selbst 2023 tatsächlich bezahlt hast.
Bleiben also
Mai+Juni 0€ umgelegt, 180€ nicht umgelegt
Juli-Dez. 150€ umgelegt, 30€ nicht umgelegt.
Wenn das so stimmt, dann habe ich 's jetzt :-)
Kommentar
-
Und genau diese 20,00 € pro Monat musst du von den Werbungskosten vorab abziehen, die Zuführung ist ja keine Ausgabe, das Geld geht ja in eine Rücklage.... laut Haushaltsplan sind davon zB 20€ für die Instandhaltungsrücklage.
So stimmt das jetzt.Wenn das so stimmt, dann habe ich 's jetzt :-)Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
- Likes 1
Kommentar

Kommentar