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Anlage V - Umlagen müssen ab 2023 immer erklärt werden

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    #61
    Das wäre aber sehr merkwürdig, wenn Du keine Nachzahlungen vom Mieter bekommst, und keine Erstattungen leisten musst, wenn der Verwalter alleine für Heizung etc. aufkommt, ohne mit Dir überhaupt abzurechnen ...

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      #62
      Dann ist das Feld anzukreuzen: Nebenkosten wurden nicht gesondert vereinbart?
      Wie kommst du darauf ? Wer die Nebenkosten abrechnet, spielt doch keine Rolle.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #63
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wie kommst du darauf ? Wer die Nebenkosten abrechnet, spielt doch keine Rolle.
        Nein ich habe mich hier falsch ausgedrückt. Wir machen das über die Hausverwaltung wie vorher gesagt. ich wollte nur verstehen wann "Nebenkosten wurden nicht gesondert vereinbart" angeklickt werden muss.

        Danke für Euer Feedback - Schönen Sonntag noch

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          #64
          Wenn der Mieter nur eine feste Miete zahlt und keine Nebenkosten, dann sind wohl auch keine Nebenkosten vereinbart.

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            #65
            ... ich wollte nur verstehen wann "Nebenkosten wurden nicht gesondert vereinbart" angeklickt werden muss.
            Wenn keine Nebenkosten vereinbart sind und dementsprechend auch keine Nebenkosten abgerechnet werden. "Warmmiete" sozusagen !

            Üblich ist das bei der Vermietung einzelner möblierter Zimmer, häufig auch bei kurzfristiger Vermietung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #66
              Servus, zu dem Thema hab ich auch eine Frage:
              Ich wollte gerade zum ersten Mal eine Anlage V abgeben (Kauf 05/23, Vermietbeginn 07/23), hab aber die Abrechnung der Hausverwaltung für 2023 noch nicht bekommen und das wird wohl auch noch eine Weile dauern .... kann ich die Anlage V dann überhaupt schon abgeben?

              So sieht es aktuell aus:
              Hausgeld 200€/Monat -> 7-12/23 angegeben in Z72 "umgeleget Kosten" (auch wenn natürlich streng genommen nicht die vollen 200€ umgelegt werden, aber das weiß ich ja eben noch nicht genau ohne Abrechnung)
              Hausgeld 200€/Monat -> 5-6/23 angegeben in Z75 "nicht umgeleget Kosten" wegen Leerstand
              Nebenkostenvorrauszahlung 150€/Monat -> 7-12/23 angegeben in Z20 "Einnahmen aus umgelegten Nebenkosten"


              Meine Idee war, die genau Abrechnung dann im nächsten Jahr zu machen und da entsprechend die Nachzahlung durch oder Rückzahlung an den Mieter anzugeben....

              Wäre das korrekt so, oder muss ich anders vorgehen?

              Vielen Dank und Grüße
              Felix

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                #67
                Wenn am Anfang ein Leerstand zu erklären ist, ist es ohne Abrechnung der Hausverwaltung nicht möglich, die Hausgeldzahlungen wirklich korrekt auf

                umgelegte und nicht umgelegte Kosten aufzuteilen. Wenn die Abrechnung nicht bis Mitte August kommt, musst du 2023 entweder schätzen oder du

                beantragst eine Verlängerung der Abgabefrist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #68
                  Wenn die Abrechnung nicht bis Mitte August kommt, musst du 2023 entweder schätzen oder du beantragst eine Verlängerung der Abgabefrist.
                  Im Falle der Schätzung: Bleibt diese endgültig bestehen, oder kann bzw. muss die Differenz zum Ist für das Folgejahr nacherklärt werden?
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #69
                    Im Falle der Schätzung: Bleibt diese endgültig bestehen,
                    Ich würde da nachträglich nichts daran ändern, sondern eventuell notwendige Korrekturen, - wenn überhaupt -, erst in der Erklärung für 2024 vornehmen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #70
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Wenn am Anfang ein Leerstand zu erklären ist, ist es ohne Abrechnung der Hausverwaltung nicht möglich, die Hausgeldzahlungen wirklich korrekt auf umgelegte und nicht umgelegte Kosten aufzuteilen.frist.
                      Danke. D.h. ich könnte zB die Abrechnung vom Vorjahr nehmen und dann den Anteil der Kosten auf 2023 übertragen als Schätzung?

                      Mal interessehalber: wenn kein Leerstand bestanden hätte, dann wäre mein oben beschriebenes Vorgehen in Ordnung gewesen?
                      ​​​

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                        #71
                        Danke. D.h. ich könnte zB die Abrechnung vom Vorjahr nehmen und dann den Anteil der Kosten auf 2023 übertragen als Schätzung?
                        Ich dachte, du hättest die Wohnung erst im Mai 2023 gekauft und erst ab Juli vermietet ?. Ich würde ab Juli 150,00 € als umgelegte Nebenkosten schätzen

                        und 50,00 € als nicht umgelegt. Die im Hausgeld enthaltene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage muss vorab herausgerechnet werden, aber das weißt du ja.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #72
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Ich dachte, du hättest die Wohnung erst im Mai 2023 gekauft und erst ab Juli vermietet ?
                          Ja, das stimmt. Leerstand war nicht freiwillig, eine Vermietungsabsicht lag von vornherein vor. Darf ich hier dann die Betriebskosten (200€ abzgl. Instandhaltungsrücklage) als "nicht umgelegt" angeben?
                          Ich würde ab Juli 150,00 € als umgelegte Nebenkosten schätzen und 50,00 € als nicht umgelegt.
                          Stimmt natürlich - Denkfehler meinerseits: die 150€ Nebenkosten SIND ja bereits eine Abschätzung der umgelegten Betriebskosten. Und das was übrig bleibt (minus Rücklage, sofern ich die schon kenne), sind dann logischerweise die nicht umgelegten Betriebskosten. Die genaue Abrechnung erfolgt dann in der nächsten Steuererklärung durch Angabe der entsprechenden Nach-/Rückzahlungen, richtig?
                          Die im Hausgeld enthaltene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage muss vorab herausgerechnet werden, aber das weißt du ja.
                          Da würde ich dann den im Haushaltsplan 2023 angesetzten Betrag abziehen, oder?

                          Danke schonmal. Mir ist das ja grundsätzlich schon einigermaßen klar, aber es ist das erste Mal und irgendwie verwirren mich die die Feldbezeichnungen und Hilfetexte manchmal mehr als dass sie helfen ....
                          Zuletzt geändert von dreamingof8a; 08.07.2024, 19:15.

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                            #73
                            Darf ich hier dann die Betriebskosten (200€ abzgl. Instandhaltungsrücklage) als "nicht umgelegt" angeben?
                            Natürlich !

                            Da würde ich dann den im Haushaltsplan 2023 angesetzten Betrag ansetzen, oder?
                            Du musst den Anteil abziehen, den du selbst 2023 tatsächlich bezahlt hast.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                              #74
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Du musst den Anteil abziehen, den du selbst 2023 tatsächlich bezahlt hast.
                              .... sorry, ich meinte "den im Haushaltsplan angesetzten Betrag abziehen" - aber den kenne ich ja erst dann verlässlich, wenn ich die Abrechnung in der Hand halte - derzeit weiß ich nur: ich zahlte in 2023 insgesamt 200€ pro Monat Betriebskosten an die Hausverwaltung, laut Haushaltsplan sind davon zB 20€ für die Instandhaltungsrücklage. Ab Juli wurden außerdem 150€ davon an den Mieter umgelegt.
                              Bleiben also
                              Mai+Juni 0€ umgelegt, 180€ nicht umgelegt
                              Juli-Dez. 150€ umgelegt, 30€ nicht umgelegt.
                              Wenn das so stimmt, dann habe ich 's jetzt :-)

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                                #75
                                ... laut Haushaltsplan sind davon zB 20€ für die Instandhaltungsrücklage.
                                Und genau diese 20,00 € pro Monat musst du von den Werbungskosten vorab abziehen, die Zuführung ist ja keine Ausgabe, das Geld geht ja in eine Rücklage.

                                Wenn das so stimmt, dann habe ich 's jetzt :-)
                                So stimmt das jetzt.
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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