Das wäre aber sehr merkwürdig, wenn Du keine Nachzahlungen vom Mieter bekommst, und keine Erstattungen leisten musst, wenn der Verwalter alleine für Heizung etc. aufkommt, ohne mit Dir überhaupt abzurechnen ...
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V - Umlagen müssen ab 2023 immer erklärt werden
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Dann ist das Feld anzukreuzen: Nebenkosten wurden nicht gesondert vereinbart?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWie kommst du darauf ? Wer die Nebenkosten abrechnet, spielt doch keine Rolle.
Danke für Euer Feedback - Schönen Sonntag noch
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... ich wollte nur verstehen wann "Nebenkosten wurden nicht gesondert vereinbart" angeklickt werden muss.
Üblich ist das bei der Vermietung einzelner möblierter Zimmer, häufig auch bei kurzfristiger Vermietung.Freundliche Grüße
Charlie24
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Servus, zu dem Thema hab ich auch eine Frage:
Ich wollte gerade zum ersten Mal eine Anlage V abgeben (Kauf 05/23, Vermietbeginn 07/23), hab aber die Abrechnung der Hausverwaltung für 2023 noch nicht bekommen und das wird wohl auch noch eine Weile dauern .... kann ich die Anlage V dann überhaupt schon abgeben?
So sieht es aktuell aus:
Hausgeld 200€/Monat -> 7-12/23 angegeben in Z72 "umgeleget Kosten" (auch wenn natürlich streng genommen nicht die vollen 200€ umgelegt werden, aber das weiß ich ja eben noch nicht genau ohne Abrechnung)
Hausgeld 200€/Monat -> 5-6/23 angegeben in Z75 "nicht umgeleget Kosten" wegen Leerstand
Nebenkostenvorrauszahlung 150€/Monat -> 7-12/23 angegeben in Z20 "Einnahmen aus umgelegten Nebenkosten"
Meine Idee war, die genau Abrechnung dann im nächsten Jahr zu machen und da entsprechend die Nachzahlung durch oder Rückzahlung an den Mieter anzugeben....
Wäre das korrekt so, oder muss ich anders vorgehen?
Vielen Dank und Grüße
Felix
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Wenn am Anfang ein Leerstand zu erklären ist, ist es ohne Abrechnung der Hausverwaltung nicht möglich, die Hausgeldzahlungen wirklich korrekt auf
umgelegte und nicht umgelegte Kosten aufzuteilen. Wenn die Abrechnung nicht bis Mitte August kommt, musst du 2023 entweder schätzen oder du
beantragst eine Verlängerung der Abgabefrist.Freundliche Grüße
Charlie24
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Wenn die Abrechnung nicht bis Mitte August kommt, musst du 2023 entweder schätzen oder du beantragst eine Verlängerung der Abgabefrist.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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Im Falle der Schätzung: Bleibt diese endgültig bestehen,Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn am Anfang ein Leerstand zu erklären ist, ist es ohne Abrechnung der Hausverwaltung nicht möglich, die Hausgeldzahlungen wirklich korrekt auf umgelegte und nicht umgelegte Kosten aufzuteilen.frist.
Mal interessehalber: wenn kein Leerstand bestanden hätte, dann wäre mein oben beschriebenes Vorgehen in Ordnung gewesen?
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Danke. D.h. ich könnte zB die Abrechnung vom Vorjahr nehmen und dann den Anteil der Kosten auf 2023 übertragen als Schätzung?
und 50,00 € als nicht umgelegt. Die im Hausgeld enthaltene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage muss vorab herausgerechnet werden, aber das weißt du ja.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch dachte, du hättest die Wohnung erst im Mai 2023 gekauft und erst ab Juli vermietet ?
Ich würde ab Juli 150,00 € als umgelegte Nebenkosten schätzen und 50,00 € als nicht umgelegt.
Die im Hausgeld enthaltene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage muss vorab herausgerechnet werden, aber das weißt du ja.
Danke schonmal. Mir ist das ja grundsätzlich schon einigermaßen klar, aber es ist das erste Mal und irgendwie verwirren mich die die Feldbezeichnungen und Hilfetexte manchmal mehr als dass sie helfen ....Zuletzt geändert von dreamingof8a; 08.07.2024, 19:15.
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Darf ich hier dann die Betriebskosten (200€ abzgl. Instandhaltungsrücklage) als "nicht umgelegt" angeben?
Da würde ich dann den im Haushaltsplan 2023 angesetzten Betrag ansetzen, oder?Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDu musst den Anteil abziehen, den du selbst 2023 tatsächlich bezahlt hast.
Bleiben also
Mai+Juni 0€ umgelegt, 180€ nicht umgelegt
Juli-Dez. 150€ umgelegt, 30€ nicht umgelegt.
Wenn das so stimmt, dann habe ich 's jetzt :-)
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... laut Haushaltsplan sind davon zB 20€ für die Instandhaltungsrücklage.
Wenn das so stimmt, dann habe ich 's jetzt :-)Freundliche Grüße
Charlie24
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