Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022
Meine Schwester ist im ersten Halbjahr in Rente gegangen, muss sich also die Arbeitnehmer-EPP 300 € über die Steuererklärung holen. Ich hab keine Möglichkeit gefunden, einen Haken zu setzen. Soll das irgendwie automatisch funktionieren?
Hallo Charlie,also ich werde als Rentner die 300 Euro EPP in Rubrik Einkommen bzw. sonstige Einkünfte angeben
Es ist bisher überhaupt nicht vorgesehen, als Rentner die EPP irgendwo zu erklären und wahrscheinlich bleibt es dabei.
Für Zwecke der Steuerberechnung kannst du die EPP in der Anlage SO unter Leistungen erfassen, aber übermitteln darfst du die Erklärung
so nicht. Die Steuerberechnung kann man dann downloaden und speichern, die Anlage SO muss man vor dem Versand wieder löschen
bzw den Eintrag unter Leistungen entfernen. Das Ergebnis stimmt aber nur, wenn der Altersentlastungsbetrag bereits ausgeschöpft ist
Kommerzielle Steuerprogramme werden eine eigene Erfassungsmöglichkeit bieten, aber die Updates sind bisher auch noch nicht bei allen ausgerollt.
Zuletzt geändert von Charlie24; 12.02.2023, 20:14.
Grund: Ergänzt wegen Altersentlastungsbetrag
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Wann habt ihr denn alle die EPP bekommen? Meine wurde bei der Gehaltsabrechnung des Landesamts für Besoldung BaWü (Pension) für Januar 2023 als Einmaliger Bezug gelistet, und auch gleich mit satten 100 Euro versteuert ;-). Das sollte dann wohl auch in der Lohnsteuerbescheinigung für 2023 eingearbeitet sein, und nicht mehr gesondert in der ESt-Erklärung 2023 zu erfassen sein.
Oft ist das Denken schwer, indes das Schreiben geht auch ohne es (Wilhelm Busch)
Das sollte dann wohl auch in der Lohnsteuerbescheinigung für 2023 eingearbeitet sein, und nicht mehr gesondert in der ESt-Erklärung 2023 zu erfassen sein.
Das musst du einfach abwarten. Bei Versorgungsempfängern wurde Lohnsteuer einbehalten, das ist jetzt mit der EPP für Rentner
nicht vergleichbar. Die meisten Rentner haben die EPP in der ersten Dezemberhälfte 2022 erhalten und zwar die 300,00 € ohne Steuerabzug.
Die Rentenversicherung kann ja keine Lohnsteuer einbehalten, Rentner müssen die Einkommensteuer für die EPP mit der Einkommensteuer
für 2022 nachentrichten.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Dazu kannst du ja in der Anlage Sonstiges angeben, dass der AG die EPP nicht ausbezahlt hat.
Meintest du wirklich die Anlage Sonstiges, wo recht spezielle Sachen abgefragt werden, oder meintest du eher "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" im Hauptvordruck? Mit Letzterem könnte ich mehr anfangen.
Kommentar